Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-03-15
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Waldreservate liegen mir - ich bin Eigentümer von Wald und Jäger - persönlich am Herzen. Ich möchte gerne einmal eine Umfrage machen, wer von Ihnen so viel Zeit im Wald und in Reservaten verbringt wie ich, der ich nun gegen Waldreservate in dieser Vorlage spreche.
Zur Sache: Diese Subvention - es ist einmal mehr eine Subvention - gehört schon von der Gesetzgebung, aber auch von der Sache her nicht in diese Lothar-Vorlage. Die Schaffung von Waldreservaten bzw. die Freistellung eines Kredites von 12 Millionen Franken und zusätzlicher Beiträge der Kantone ist nicht direkte Schadensregelung. Bei dieser Vorlage für die Behebung der Schäden aus dem Orkan Lothar geht es letztlich um direkte Schadenbehebung, um direkte Hilfe im Sinne einer Notgesetzgebung.
Folgendes kommt hinzu: Die Schaffung und die Finanzierung von Waldreservaten sind im gültigen Waldgesetz und in der Verordnung zum Waldgesetz, in der so genannten Waldverordnung, gesetzlich geregelt. Dort ist ganz klar vorgeschrieben und aufgezeigt, wann der Bund Beiträge an die Waldreservate sprechen kann: "Finanzielle Beihilfen sind möglich zum Schutz und zum Unterhalt von Waldreservaten, die durch Nutzungsplanung und Vertrag dauernd gesichert sind." Mit anderen Worten: Die Waldgesetzgebung sieht vor, dass Waldreservate finanziell unterstützt werden können, wenn sie bestehen, wenn sie planerisch und rechtlich ausgeschieden sind. Umgekehrt sieht die bestehende Waldgesetzgebung nicht vor, dass Finanzen gewissermassen auf Vorrat gesprochen werden - hier immerhin 12 Millionen Franken -, um dann vielleicht einmal neue Waldreservate zu schaffen, Reservate, die auch nach dieser Vorlage weder planerisch vorgesehen, geschweige denn jetzt schon vertraglich geregelt sind. Wir sprechen also 12 Millionen Franken auf Vorrat, im Hinblick auf eine ungewisse Zukunft, ohne zu wissen, ob diese Reservate, von denen hier die Rede ist, überhaupt jemals realisiert werden oder nicht.
Das kann nicht Sinn einer Vorlage sein, die den Schaden beheben bzw. den Geschädigten helfen will, die Opfer des Orkans Lothar sind. Es ist also eines der typischen Beispiele, wie ich sie in meinem Eintretensvotum erwähnt habe. Auf Umwegen, auf Schleichwegen, soll die Philosophie des Buwal über die Waldpolitik, über die ich nicht diskutieren möchte, umgesetzt werden. Dabei wird - das ist meine Interpretation - das gültige Waldgesetz verletzt oder umgeschrieben, und vor allem wird der ordentliche Weg der Finanzierung über eine ordentliche Budgetvorlage umgangen.
Mit der Mehrheit der FDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, den Minderheitsantrag auf Streichung von Artikel 3 zu unterstützen. Sie beantworten damit einen Teil der früheren Frage, woher wir das Geld nehmen wollen; denn dadurch werden 12 Millionen Franken frei, und damit wird die Vorlage abgespeckt.