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preparatory:AB 239217

Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-10

Wortprotokoll

Bei meinem Antrag zu Artikel 39 Absatz 2 geht es darum, die Formulierung des Bundesrates beizubehalten. Die Förderung der Geothermie war den Kantonen über das Gebäudeprogramm nicht möglich. Sie war auch vom Verfassungsartikel her, der den Kantonen im Bereich der Gebäude die Hoheit gibt, nicht abgedeckt. Darum fand sie den Weg in dieses Gesetz. Es bestand eine Lücke, und diese Lücke wurde geschlossen. Bei den weiteren Fördertatbeständen, die Sie jetzt beantragen, verhält es sich anders. Dort haben die Kantone die entsprechende Kompetenz. Über das Gebäudeprogramm ist es möglich, diese Technologien bereits heute zu fördern.

Es stellt sich die Frage, was Sie mit diesem Artikel überhaupt erreichen wollen. Wollen Sie den Kantonen diese Kompetenz wieder wegnehmen? Wenn sowohl der Bund als auch die Kantone zuständig sind, dann führt das unweigerlich zu Abgrenzungsproblemen: Welcher Kanton macht was, was wird über Klik, was wird über das Gebäudeprogramm und was durch die Bundesmittel gefördert? Diese Abgrenzung würde sehr aufwendig, und es besteht dazu keine Notwendigkeit.

Die neuen Verteilanträge bedeuten einen Overkill. Damit würde ein funktionierendes System über Bord geworfen. Das würde höchstens mehr Probleme schaffen als Lösungen bringen.

Darum bitten wir Sie, die Minderheit II, gemäss Bundesrat, zu unterstützen.