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Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-10

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10

Wortprotokoll

Mit der Standesinitiative wird verlangt, die Bundesverfassung so zu ändern, dass die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt je eine volle Standesstimme und je zwei Mitglieder im Ständerat erhalten. Ich kann grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht verweisen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit stellt den Antrag, der Initiative Folge zu geben.

Der Hauptgrund, warum die Mehrheit der Kommission die Initiative ablehnt, liegt in der Sorge um das föderalistische Gleichgewicht unseres Bundesstaates. Gemäss Artikel 142 der neuen Bundesverfassung besteht der Unterschied zwischen den geteilten Kantonen und den Vollkantonen nur noch darin, dass die geteilten Kantone eine Standesstimme weniger haben und dass ihre Standesstimme bei Vorlagen, welche das Ständemehr benötigen, nur halb zählt.

Dieser Status, der historisch gewachsen ist, war auch in der Diskussion um die neue Bundesverfassung eine Thema. Schon damals ging die Meinung einer klaren Mehrheit dahin, dass der Föderalismus ein historisch gewachsener staatspolitischer Grundsatz ist, dass er keine Frage der Bevölkerungszahl sein kann, sondern eine Frage des politischen Willens ist. Wenn wir die Bevölkerungsentwicklung und die wirtschaftliche Bedeutung eines Kantons als Begründung für die Aufwertung zu einem Vollkanton nehmen, so stellt diese Argumentation den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Kantone als Grundpfeiler des schweizerischen Bundesstaates infrage. So würden die vier anderen Kantone, die heute nur ein Mitglied im Ständerat haben und nur eine halbe Standesstimme besitzen, weiterhin benachteiligt.

Andererseits könnte mit derselben quantitativen Argumentation das Begehren kommen, dass z. B. die Zürcher Standesstimme verdoppelt werde oder dass Uri, Glarus oder auch Schaffhausen den gleichen Status wie Nid- und Obwalden erhalten sollten. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Überzeugung, dass sowohl die Aufwertung der beiden Basel als auch die Aufwertung aller sechs Halbkantone nur neue Ungleichheiten verursachen würde. Das sprachliche, das kulturelle aber auch das politische Gleichgewicht der Schweiz würde leiden. Es ist zu befürchten, dass eine Aufwertung der beiden Basel den Graben zu den ländlichen und bevölkerungsschwächeren Kantonen noch verstärken würde.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft nicht nur einen Vollkanton Basel-Landschaft, sondern auch einen Vollkanton Basel-Stadt verlangt. Die Frage bleibt offen, ob der Kanton Basel-Landschaft überhaupt zu diesem Begehren berufen ist. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im Juni letzten Jahres jedenfalls die Überweisung eines Vorstosses abgelehnt, wonach der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Bern eine Standesinitiative für die Aufwertung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu Vollkantonen einreichen solle.

Ich bitte Sie demnach, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.