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Noser Ruedi · Ständerat · 2018-12-11

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-11

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat ja nun ausführlich den Prozess beschrieben, also kann ich meinen Teil dazu streichen. Wenn Sie die über 200-seitige Fahne zur Hand nehmen, stellen Sie fest: Auf dieser Fahne gibt es keine Rückweisungsanträge und keinen Nichteintretensantrag. Heute haben wir drei Rückweisungsanträge auf dem Tisch, zwei davon von Kommissionsmitgliedern. Ich beantrage Ihnen vorweg, hier drin die Diskussion gar nicht zu führen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Warum?

Das Aktienrecht ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen unserer Wirtschaft. Es geht dort unter anderem darum, Kapital für Geschäftsideen zu organisieren und die Haftung im Geschäftsleben zu definieren. Rechtssicherheit und Klarheit, die Schaffung von Stabilität, Verständlichkeit und Einfachheit stehen dabei im Zentrum. Das oberste Ziel einer jeden Aktienrechtsrevision muss die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Unternehmen sein, gerade auch im internationalen Wettbewerb. Dazu gehört auch, dem Unternehmen einen optimalen Gestaltungsspielraum zu lassen, damit es seine Geschäftsmodelle optimal darstellen kann. Es gibt Hunderttausende verschiedene Geschäftsmodelle. Wenn wir als Standort weltweit zur ersten Liga gehören wollen, muss es uns gelingen, hier unseren Firmen ein super [PAGE 998] Aktienrecht anzubieten, das dazu führt, dass Firmen in unserem Land bleiben, wenn zum Beispiel eine Börsenäquivalenz nicht käme, und das dazu führt, dass Firmen in unser Land kommen wollen. Das Aktienrecht ist so etwas wie eine Dienstleistung, die wir der Wirtschaft zur Verfügung stellen. Wir müssen uns hier im internationalen Wettbewerb messen können.

Also auf gut Deutsch: Wir behandeln heute einen wichtigen Teil unserer Wettbewerbsfähigkeit und unseres Wohlstandes.

Der Bundesrat will nun das Aktienrecht modernisieren. In der Fassung, nachdem es unsere Kommission beraten hat, ist von dem, was ich mir unter Modernisierung vorstelle, aber nichts mehr zu sehen. Statt Erleichterungen oder zukunftsträchtigen Ideen finden sich darin zahlreiche Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit, darunter massive Einschränkungen und Auflagen wie den Ausbau von Haftung. Modernisierung sieht anders aus. Es stellt sich daher die Frage, für wen man hier überhaupt modernisiert.

Seit dem Inkrafttreten des ersten Aktienrechts im 19. Jahrhundert hat es gerade einmal zwei grosse Revisionen gegeben: 1936 und 1991. Seit dann also leben unsere Unternehmen im Wesentlichen mit dem bestehenden Recht, von Anpassungen aufgrund der Abzocker-Initiative und einigen anderen Anpassungen einmal abgesehen. Das bestehende Recht funktioniert, es hat sich in der Praxis bewährt. Es lebt einen liberalen Geist, gewährt unternehmerische Freiheit und ist gleichzeitig flexibel genug, um auch die Trends, die wir heute haben, aufzunehmen. Eine Revision, die zwanzig Jahre unterwegs ist, beweist schon allein durch die Dauer, dass sie nicht gebraucht wird. Diese Revision ist aus ihrer Zeit herausgefallen.

Sie sehen das auch an der Reaktion der Wirtschaft. Von Economiesuisse über Swissholdings, Scienceindustries, Swissmem bis zum Gewerbeverband unterstützen alle diesen Nichteintretensantrag. Lieber keine Revision als diese, die uns heute vorliegt!

Die wenigen, die drängen, dass wir die Vorlage weiter behandeln, sind Professoren mit einem rein akademischen Interesse am Thema sowie unsere Departementsvorsteherin, welche die Vorlage heute hier vertritt und dann vermutlich ab morgen ein anderes Departement innehat. Es besteht kein Handlungsbedarf! Für die grossen Unternehmen ist die Vorlage nicht dringend. Es ist nichts Dringliches in der Vorlage enthalten. Die Minder-Initiative ist umgesetzt.

Was in der Vorlage jetzt noch drin ist, sind nur neue Hemmnisse. Man darf nicht mehr im Voraus in der Generalversammlung über die Löhne der Manager abstimmen, und es gibt neue Transparenzregeln. Man muss neu die Löhne für die gesamte Geschäftsleitung offenlegen. Wir wissen, wohin das führt: Das führt nur zu höheren Löhnen.

Aber darum geht es mir gar nicht. Als Präsident der Vereinigung der privaten Aktiengesellschaften interessieren mich insbesondere die kleinen Unternehmen und die Familienfirmen in unserem Land. Ich behaupte, dass das 199[NB]000 dieser 200[NB]000 betroffenen AG sind. Was ist mit diesen Familienunternehmen und kleinen AG? Diese sind von der Vorlage noch viel stärker negativ betroffen und sind damit die eigentlichen Leidtragenden. Für sie gibt es in der vorliegenden Vorlage ausschliesslich Erschwernisse. Der Verwaltungsrat soll neu konstant die Zahlungsfähigkeit garantieren und riskiert damit neue Haftungen. Die Schwelle für die Sanierungspflicht soll massiv angehoben werden. Wenn nicht der allerletzte Aktionär damit einverstanden ist, darf man keine Schiedsgerichtsverfahren mehr durchführen. Ist das modern?

Wir brauchen ein Aktienrecht für die Zukunft. Schlüsselressource für die Schweiz ist die Innovationsfähigkeit. Innovation findet in KMU und Start-ups statt. Diese Start-ups brauchen Risikokapital. Investoren wollen diesen Firmen Geld geben, damit diese in Produkte und Geschäftsmodelle investieren. Insbesondere wollen diese Investoren nicht, dass saniert werden muss, wenn ein Drittel des Aktienkapitals verbraucht ist, sondern sie wollen, dass die restlichen zwei Drittel auch noch in die Geschäftsmodelle investiert werden. Wir brauchen ein Aktienrecht, mit dem Unternehmer, die mehrere Finanzierungsrunden durchmachen, nicht beliebig minorisiert werden können. Gerade für die aufstrebenden kleinen Unternehmen in unserem Land stellt sich die Mittelbeschaffung als ein besonders grosses Problem dar. Für einen Investor muss es attraktiv sein, Mittel zur Verfügung zu stellen. Er wird eher bereit sein, beträchtliche Risiken einzugehen und in ein Start-up zu investieren, wenn mittelfristig zu attraktiven Bedingungen auch ausgestiegen werden kann. Möglich ist das durch den Verkauf oder eben durch eine Börseneinführung, ein "going public". Ein Gang an die Börse muss schnell umsetzbar sein, zum Beispiel innert sechs Monaten, einfach sein und auch für kleine Firmen offenstehen. Ein Börsengang darf nicht zu einem bürokratischen Spiessrutenlauf werden. Diese Reform bringt aber nur Erschwernisse.

Die vorgeschlagenen Verfahren zur Aufnahme der Rückzahlung von Eigenkapital sind viel, viel zu schwerfällig. Das Ausland zeigt uns, dass es viel flexibler und einfacher wäre, wenn auch der Schuldner- und der Gläubigerschutz blieben. Stakeholder wie Arbeitnehmer, Aktionäre und Gläubiger würden nicht gefährdet. Eine grössere Flexibilität würde Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ermöglichen, mit Kapitalpolitik rasch auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren. Hier müssen neue Regeln aufgestellt werden. In unserem Land muss die Gründung von Unternehmen, ihr Wachstum, ihr Betrieb vereinfacht werden. Es braucht neues Öl im Getriebe, damit sich für junge Leute mit guten Ideen die Entscheidung lohnt, diese Ideen hier in unserem Land umzusetzen und mit Schweizer Arbeitskräften zu verwirklichen. Dazu braucht es mehr Risikokapital und nicht mehr Gläubigerschutz.

Mit der Unterstützung meines Nichteintretensantrages machen Sie damit gleich drei Dinge im Interesse der Schweiz und des Standortes: Erstens ziehen Sie dieser unglaublich komplexen Vorlage mit dem Geist von gestern den Stecker. Zweitens ermöglichen Sie, dass wir mit der Planung für ein modernes, zukunftsträchtiges Aktienrecht sofort beginnen können. Drittens ersparen Sie uns allen, dass wir hier weiter an einer verbockten Vorlage arbeiten, welche aufgrund ihrer zahlreichen Mängel in der Schlussabstimmung schliesslich abgelehnt werden wird.

Es braucht einen völlig neuen, zukunftsgerichteten Geist in dieser Vorlage. Dieser lässt sich auch mit umfassenden Anpassungen nicht hinkriegen. Dies alles schaffen wir auch nicht, wenn wir heute eine Rückweisung an die Kommission machen.

Ich bitte Sie, meinem Nichteintretensantrag zuzustimmen.