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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-12-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-12-11

Wortprotokoll

Sie haben gestern diesen Block 4 beraten, in dem es um die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, um die Frage der Abgabebefreiung von Unternehmen und um das Gebäudeprogramm geht. Nochmals: Die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen, wie wir sie seit 2008 haben, ist eben nicht eine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe. Sie hat sich etabliert. Sie ist das Kernstück der schweizerischen Klimapolitik, und wir wollen sie nach dem bewährten subsidiären Mechanismus weiterführen. Das heisst, dass wir keine Erhöhung auf Vorrat machen, sondern wir erhöhen sie dann, wenn die CO2-Emissionen nicht genügend zurückgehen.

Das geltende Gesetz sieht einen Maximalsatz von 120 Franken pro Tonne CO2 vor. Er musste bis anhin nicht ausgeschöpft werden, weil das entsprechende Zwischenziel erreicht wurde. Deshalb liegt die Abgabe heute bei 96 Franken, was 25 Rappen pro Liter Heizöl ausmacht. Die maximal möglichen 210 Franken - das wären dann 50 Rappen pro Liter Heizöl - gemäss Bundesrat und Mehrheit Ihrer Kommission sind auch nicht neu. Dieser Maximalsatz wurde aus dem Gesetz vor 2013 übernommen.

Die Abgabehöhe ist auch vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass die Einnahmen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt werden. Bezüglich der Wirtschaft passiert das proportional zur Lohnsumme und bezüglich der Bevölkerung gleichmässig pro Kopf: Im nächsten Jahr erhält jede und jeder knapp 77 Franken zurückverteilt. Wer unterdurchschnittlich viel fossile Brennstoffe verbraucht, wird dadurch netto belohnt. Belastet wird hingegen, wer pro Person viel Wohnraum beansprucht, der fossil beheizt wird. Das ist Lenkung, das macht Sinn, und das ist auch sozialverträglich.

In den letzten Wochen war oft von Mehrkosten von 1300 bis 1400 Franken pro Haushalt zu lesen. Herr Nationalrat Imark hat Entsprechendes auch gestern wieder behauptet. Diese Zahlen sind einfach Unfug, sie sind schlichtweg nicht nachvollziehbar. Mit unseren eigenen Berechnungen kommen wir auf 500 bis 700 Franken, und dies ohne Rückverteilung. Die 700 Franken sind dabei ein Extremwert, der nur dann entsteht, wenn Sie in einer alten, nichtsanierten Wohnung mit einer Ölheizung wohnen. 40 Prozent der Wohngebäude werden aber nicht fossil beheizt. Wer mit Gas heizt, bezahlt einen Drittel weniger. Wer eine Wärmepumpe hat, bezahlt keine CO2-Abgabe. Ungeachtet des Heizsystems erhalten jedoch alle denselben Betrag aus der Rückverteilung. Dadurch verringern sich die Kosten je nach Haushaltgrösse um 150 bis 300 Franken.

Entscheidend für die Rückverteilung ist, ob Sie weiterhin einen Teil der Einnahmen zweckbinden wollen. Auch die Zweckbindung ist ja eine Erfindung des Parlamentes für das Gebäudeprogramm, das sich bewährt hat; wenn Sie dem Bundesrat folgen, wäre dieses zudem ja 2025 beendet. Dann würde sich der Topf der Rückverteilung stärker füllen, und es würden sich die Mehrkosten aus der CO2-Abgabe abermals verringern.

In Artikel 31 geht es um die Höhe des Abgabesatzes. Dass die CO2-Abgabe wirkt, haben verschiedene wissenschaftliche Evaluationen bestätigt. Bis 2030 erwarten wir eine Reduktion von 1 Million Tonnen CO2. Auch wenn Sie letzte Woche beschlossen haben, kein Inlandziel festzulegen, brauchen Sie diese Wirkung, um das 50-Prozent-Ziel zu erreichen, das ja unbestritten war und zu dem sich die Schweiz international verpflichtet hat.

Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Minderheit II (Genecand) abzulehnen. Wichtig ist nämlich auch die Signalwirkung einer möglichen Abgabeerhöhung. Das haben verschiedene Evaluationen bestätigt. Das potenzielle Maximum wirkt eben allein dadurch, dass es da ist, unabhängig davon, wie stark die Abgabe später aufgrund der Zwischenziele tatsächlich angehoben werden muss.

Die Minderheit I (Thorens Goumaz) bricht mit der bisher angewandten Subsidiarität der Abgabeerhöhung und ist ebenfalls abzulehnen.

Damit die genannte Signalwirkung des Maximalsatzes greift, muss von vornherein klar sein, unter welchen Bedingungen sich die CO2-Abgabe erhöht. Muss der Bundesrat bei jedem Erhöhungsschritt ans Parlament gelangen, wie dies die Minderheit Genecand fordert, verpufft dieser Effekt total. Eine Konsultation der Kommissionen ist möglich, aber ein [PAGE 2079] Entscheidverfahren im Parlament dauert, wie Sie wissen, locker zwei Jahre. Dann ist diese Erhöhung totale Makulatur. Der Antrag ist zudem auch der Investitionssicherheit abträglich: Je früher sich die Wirtschaft auf den maximal möglichen Abgabesatz einstellen kann, desto besser kann sie auch ihren Investitionszyklus kalkulieren. Die Minderheit Genecand ist auch im Interesse des Bürokratieabbaus abzulehnen. Auch hier staune ich immer wieder, dass ausgerechnet aus dem Freisinn mehr Bürokratie kommt.

Die Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe, wie sie die Minderheit Bäumle zu Artikel 31 fordert, wäre eigentlich wünschenswert. Sie wissen, dass der Bundesrat die Ausdehnung der Abgabe auch auf Treibstoffe in den vormaligen Gesetzentwürfen drin hatte. Das Parlament hat sie abgelehnt. Sie haben auch die Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (Kels) abgelehnt, Sie sind 2017 auf diese Vorlage nicht eingetreten. Insofern hat der Bundesrat diesen Antrag fallengelassen und setzt auf die CO2-Kompensationspflicht, die Sie bei Block 3 beraten haben. Mit maximal 8 Rappen pro Liter sollen die Importeure fossiler Treibstoffe Projekte im In- und Ausland finanzieren. Hier wäre deshalb die CO2-Abgabe, wenn Sie das zusätzlich einführen wollen, eine Doppelregulierung und zu viel des Guten.

Eine CO2-Abgabe auf direkte und indirekte Finanzierungen von fossilen Energien ist technisch und gesetzgeberisch problematisch und daher abzulehnen. Zu vieles ist unklar. Wer ist das Steuersubjekt: Vermögensverwalter, Privatanleger, Beratungsfirmen oder institutionelle Anleger? Das lassen Sie offen. Was ist das Steuerobjekt, bzw. wie werden die direkten und indirekten CO2-Auswirkungen einer Investition gemessen? Wie ist das mit internationalen Handelsverträgen konform? Der Antrag ist nicht ausgereift. Die Minderheit Thorens Goumaz ist entsprechend abzulehnen.

Schliesslich zur Abgabebefreiung: Die Industrie hat ihren Treibhausgasausstoss bereits bedeutend reduziert. Dafür gebührt ihr auch Dank. Das Potenzial für weitere Verminderungen ist da, es ist aber weniger gross als in anderen Sektoren. Zielvereinbarungen sind zweifelsfrei ein bewährtes Vehikel. Sie sind auch ohne Befreiung von der CO2-Abgabe interessant, weil sie den Unternehmen dabei helfen, rentable Massnahmen zu erkennen. Rentable Massnahmen verbessern nicht nur die CO2-Bilanz, sie senken auch Kosten, weil Prozesse effizienter werden und der Energieverbrauch sinkt.

Unternehmen, die von der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen stark betroffen sind, sollen sich weiterhin davon befreien lassen können. Dafür müssen sie aber eine Verminderungsverpflichtung abschliessen. Diese soll stärker an andere Zielvereinbarungen, seien es solche des Bundes oder der Kantone, angenähert werden. Im Unterschied zu heute soll die Befreiung nicht bestimmten Wirtschaftssektoren vorbehalten sein, sondern grundsätzlich allen Unternehmen offenstehen.

Wir verlangen aber, dass die CO2-Abgabelast pro Jahr mindestens 15[NB]000 Franken beträgt. Dieser Betrag ist angesichts der Kosten, die eine Befreiung für Unternehmen und Behörden mit sich bringt, vernünftig. Ich erinnere Sie daran, dass Sie bei der Energiestrategie 2050 für eine Befreiung vom Netzzuschlag eine Schwelle von 20[NB]000 Franken beschlossen haben. Das ist genau derselbe Meccano, sogar mit höheren Kosten. Zudem können sich Unternehmen, welche die 15[NB]000 Franken nicht erreichen, zusammenschliessen, damit sie gemeinsam diesen Schwellenwert erreichen. Eine Streichung wäre deshalb total kontraproduktiv.

Die OECD hat im Übrigen die CO2-Abgabebefreiung in ihrem Länderbericht über die Schweiz regelmässig kritisiert und empfiehlt, den Kreis der Befreiten einzuschränken. Genau das Gegenteil will nun eine Mehrheit von FDP- und SVP-Fraktion machen - gegen die OECD, den wirtschaftlichen Thinktank der Welt, und gegen die Bestimmungen, die Sie selber im Energiegesetz beim Netzzuschlag aufgestellt haben. Mit der Aufhebung der Mindestschwelle machen Sie genau das Dümmste. Damit könnten rund 14[NB]000 Unternehmen eine Abgabebefreiung anstreben, also vierzehnmal mehr als heute. Damit schaffen Sie vor allem mehr Bürokratie - ich danke einmal mehr der FDP -, insbesondere beim Zoll. Das betrifft dann SVP-Bundesratskollege Maurer. Der Aufwand steigt linear an, weil der Zoll den befreiten Unternehmen die CO2-Abgabe zurückerstatten muss und dafür zwangsläufig mehr Personal braucht. Aber auch beim Bafu und beim BFE, welche die Zielvereinbarungen überwachen, entsteht ein unnötiger, erheblicher Mehraufwand.

Bei der Minderheit Schilliger zu Artikel 33 handelt es sich nicht mehr um eine klimapolitische Massnahme zum Schutz des Werkplatzes Schweiz. Dieser Minderheitsantrag ist schlicht und ergreifend Subventionspolitik auf dem Buckel des CO2-Gesetzes. Dieser Antrag ist entschieden abzulehnen.

Die Kombination von Absatz 4 mit einem neuen Absatz 4bis durch die Minderheit Schilliger führt auch zu einem klassischen Greenwashing. Denn die befreiten Unternehmen können ihre Verminderungsverpflichtung vollständig mit ausländischen Bescheinigungen erfüllen, obwohl die Zielvereinbarung nur wirtschaftliche, d. h. innert vier Jahren rentable Massnahmen im eigenen Betrieb verlangt. Ergreifen die Unternehmen ihre wirtschaftlichen Massnahmen trotzdem, so können sie sich diese mit inländischen Bescheinigungen vergolden und Arbitrage zwischen den unterschiedlichen Preisen im In- und Ausland betreiben. Das kann es einfach nicht sein! Die ökonomische Logik kann man verstehen, aber dann ist es eben Subventionspolitik, und das hat nichts mit Wirtschafts- und Klimapolitik zu tun.

Weiter führt die Streichung von Absatz 1 Buchstabe a dazu, dass auch Privathaushalte eine Befreiung von der CO2-Abgabe erwirken können. Stellen Sie sich in diesem Fall die Bürokratie vor! Dann hätten wir tatsächlich ein Monster geschaffen. Praktisch müsste niemand mehr die Abgabe bezahlen. Wie Sie dann noch ein Gebäudeprogramm finanzieren wollen, ist mir schleierhaft. Darauf habe ich von den vielen, die die Befreiung möchten, noch nie eine Antwort gehört. Es ist ja eine Lenkungsabgabe - nochmals -, es ist nicht eine Steuer.

Zu Artikel 34: Dass die Mehrheit Ihrer Kommission schärfere Sanktionen will, ist einerseits verständlich und konsistent mit der Aufhebung der Mindestschwelle von 15[NB]000 Franken. Angesichts der hohen Anzahl Befreiter dürfen nur noch Stichprobenkontrollen möglich sein. Andererseits schmälert eine hohe Sanktion die Bereitschaft der Unternehmen, ein ambitiöses Ziel zu verfolgen. Je nach internen Gouvernanzregeln müssen sie zudem Rückstellungen bilden, die dann für Investitionen nicht zur Verfügung stehen.

Zur Befreiung der Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen von der CO2-Abgabe: Mit der Energiestrategie wurde eine Teilbefreiung der fossilen WKK-Anlagen von der CO2-Abgabe eingeführt. Die Teilbefreiung für den Strombereich soll dazu dienen, die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Gekoppelt ist diese Teilbefreiung mit der Pflicht, die Energieeffizienz zu steigern.

Die Mehrheit Ihrer Kommission will diese WKK-Befreiung nun für alle Anlagen öffnen. Ausserdem soll die Gegenleistung in Form von Massnahmen entfallen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass es nicht angebracht ist, die Spielregeln nach so kurzer Zeit wieder zu ändern. Die beiden Minderheiten Bäumle zu den Artikeln 35 und 36 sind deshalb zu unterstützen.

Kommen wir zum Gebäudeprogramm: Nach dem Willen des Bundesrates soll die Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm nach 2025 auslaufen und die CO2-Abgabe eine reine Lenkungsabgabe werden, wie dies bei der Einführung versprochen wurde. Bis dahin ist zur Verstärkung der Lenkungswirkung weiterhin ein Drittel der Einnahmen, maximal 450 Millionen Franken pro Jahr, für das Gebäudeprogramm reserviert. Über Globalbeiträge an die Kantone fördert der Bund damit die energetische Sanierung der Gebäudehülle, erneuerbare Energien, Fernwärmenetze, die Nutzung von Abwärme und Gebäudetechnik. Zudem fördert der Bund mit maximal 30 Millionen Franken Geothermieprojekte. Das entspricht Ihren Beschlüssen zur Energiestrategie 2050.

Unter der Voraussetzung, dass die Kantone die Mustervorschriften im Energiebereich gemäss ihren eigenen Angaben und gemäss Forderungen des Bundesrates umsetzen, wird eine Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmeenergiebereich ab 2020 weitgehend hinfällig. Energetische [PAGE 2080] Massnahmen an der Gebäudehülle bedürften jedoch noch über das Jahr 2020 hinaus einer Förderung. Bei einem noch höheren Bundesanteil würden aber die Kantone ihr Budget noch stärker zurückfahren. Der Anteil des Bundes von heute bereits 75 Prozent - bei Kantonen ohne eigenes Budget in diesem Bereich sogar 100 Prozent - würde auf über 80 Prozent ansteigen. Das kann es nicht sein, nachdem die Kantone bei jeder Gelegenheit betonen, dass sie - sie! - die entsprechende Kompetenz haben, dass sie föderal die Zuständigkeit für den Gebäudebereich haben. Es sinkt damit auch das Eigeninteresse der Kantone, die Gelder wirkungsorientiert und sorgsam einzusetzen. Schliesslich würde sich schon die Frage stellen, ob die Kantone im Gebäudebereich ihre Rolle genügend wahrnehmen.

Im Jahr 2017 konnten aufgrund des alten Verteilschlüssels sämtliche verfügbaren Bundesmittel an die Kantone ausbezahlt werden. In der Folge verwendeten die Kantone jedoch nur 230 von 320 Millionen Franken - 90 Millionen mussten sie dem Bund zurückbezahlen. Einzig die Kantone Obwalden, Graubünden, Waadt und Wallis konnten die erhaltenen Bundesmittel zu 100 Prozent verwenden. Aus diesen Gründen sind die Minderheiten Thorens Goumaz sowie der Einzelantrag Grossen Jürg abzulehnen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission will das Spezialgefäss für die Geothermie auf weitere Fördertatbestände wie thermische Netze oder erneuerbares Gas erweitern und auf 70 Millionen Franken pro Jahr aufstocken. Auch das ist unnötig und führt zu Doppelförderungen mit schwierigen Wirkungsabgrenzungen, da heute die Kantone über die Globalbeiträge des Bundes solche Vorhaben von sowieso kompensationspflichtigen Treibstoffimporteuren mit der Stiftung Klik unterstützen können. Deshalb ist die Minderheit II (Imark) zu unterstützen. Die Minderheit I (Bäumle) bei Artikel 39 ist hingegen abzulehnen. Die Teilzweckbindung nach Artikel 39 soll die Emissionen der Gebäude reduzieren. Eine Förderung der Ladeinfrastrukturen liegt jedoch ausserhalb dieser Systemgrenzen.

In Artikel 39 Absatz 5 geht es schliesslich um die Befristung der Gewährung der Beiträge. Hier bitte ich Sie, beim Bundesrat und bei der Minderheit II (Knecht) zu bleiben. Wir haben immer gesagt, das Gebäudeprogramm solle Ende 2025 auslaufen. Wir haben das auch dem Volk bei der Abstimmung über das Energiegesetz so gesagt. Mit welcher Begründung? Es war die Begründung, dass bis dahin die Gelder nochmals aufgestockt werden und die Sanierungsphase dann zu Ende sein muss oder mit den Steueranreizen in den Kantonen und durch Eigeninitiativen umzusetzen ist. Zudem haben wir gesagt, die Förderung müsse durch gesetzliche Vorgaben der Kantone abgelöst werden, das heisst, durch Bauvorschriften. Das sind die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Diese sollen die Förderung durch technische Vorgaben, wie alte Häuser zu sanieren sind, ablösen.

Die Minderheit I (Schilliger) ändert die Systematik des Gebäudeprogramms, indem sie eine lineare Reduktion ab 2021 vornehmen will. Hier haben wir wieder die Problematik, dass wir Spielregeln, die wir seit diesem Jahr in Kraft haben, schon wieder ändern würden. Das entspricht nicht gerade dem Prinzip von Treu und Glauben. Hier brauchen wir Kontinuität.

In Artikel 40 geht es um den Technologiefonds, der, wie das Gebäudeprogramm, durch die Teilzweckbindung finanziert ist. Auch hier möchte der Bundesrat die Teilzweckbindung deshalb Ende 2025 beenden. Bis dahin werden über 300 Millionen Franken in diesen Fonds geflossen sein. Nach diesem Zeitpunkt können weiterhin Bürgschaften mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren vergeben werden, sofern erstens das Fondsvermögen dies zulässt und zweitens der Verpflichtungskredit nicht ausgeschöpft ist. Die Mehrheit der Kommission will die Gewährung der Beiträge auch hier, wie beim Gebäudeprogramm, bis 2030 verlängern. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Schilliger zu folgen.

Ausserdem will eine Mehrheit Ihrer Kommission die Grenze pro Bürgschaft auf 30 Millionen Franken setzen. Ich muss auch hier sagen: Bisher war diese Grenze auf Verordnungsebene definiert, und sie lag bei 3 Millionen Franken. Sie wollen sie also verzehnfachen. Diese Grenze war bisher ausreichend, zumal die Unternehmen 40 Prozent Eigenmittel bringen müssen. Bei durchschnittlichen Bürgschaften war in der Vergangenheit in der Regel Folgendes die Realität: über sieben Jahre mit 1,6 Millionen Franken. Auch hier übertreiben Sie masslos. Die 30 Millionen Franken sind zu hoch. Sie passen auch nicht mehr zu den KMU, welche seinerzeit bei dieser Förderung im Fokus standen. Grosse Unternehmen wie eine ABB haben eigene Venture-Capital-Fonds und sind nicht auf Bürgschaften angewiesen. Ich bitte Sie daher, auch hier der Minderheit Schilliger zu folgen.

Bei Artikel 41 geht es um die Rückverteilung an die Wirtschaft. Mit der neuen Formulierung des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission erhalten Familienmitglieder, die in der Landwirtschaft mitarbeiten, keine Rückverteilung mehr aus dem Anteil der Wirtschaft. Sie erhalten aber weiterhin den Anteil für die Haushalte. Sie sind denn auch den selbstständigen Landwirten gleichgestellt. Wir bitten Sie daher, die Minderheit Bourgeois abzulehnen.

Die in Artikel 42 vorgeschlagenen Zweckbindungen der Sanktionen und der Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandel sind verfassungsrechtlich zulässig. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schlug in ihrem Evaluationsbericht zum Emissionshandelssystem ebenfalls vor, den Versteigerungserlös nicht der allgemeinen Bundeskasse zuzuführen. Sie empfahl jedoch - im Gegensatz zur Minderheit Girod -, diese Gelder stattdessen analog zur CO2-Abgabe[NB]an[NB]die[NB]Wirtschaft und an die Haushalte zu verteilen.

Bei Artikel 48 des Mineralölsteuergesetzes geht es um die Rückerstattungen. Es ist tatsächlich stossend, dass einerseits eine finanzielle Unterstützung für Beschaffung und Betrieb von Elektrobussen gefördert wird, für Dieselbusse aber gleichzeitig über Erleichterungen bei der Mineralölsteuer die Treibstoffe verbilligt werden. Das ist wirklich unschön, dass wir die Dieselbusse hier noch fördern. Es handelt sich bei dieser Verbilligung um immerhin 70 Millionen Franken pro Jahr. Ob eine stufenweise Aufhebung der Steuererleichterung für diese Dieselbusse gemäss Antrag der Minderheit Nussbaumer der richtige Weg ist, lässt sich aber heute noch nicht beurteilen. Wenn Sie nämlich die Verbilligung jetzt sofort wegnehmen, dann bezahlen die Passagiere, also die Bürgerinnen und Bürger, die Zeche. Das wollen wahrscheinlich auch die Vertreter der Minderheit Nussbaumer nicht.

Elektrobusse können heute vor allem im Stadtverkehr eingesetzt werden. Für Überlandbusse im Regionalverkehr ist die Ausgangslage aber nicht dieselbe. Die Mineralölsteuer würde den Betrieb hier verteuern und somit den Bedarf an Bundessubventionen erhöhen. Je nach Verkehrslinie vergibt ja nicht nur der Bund Konzessionen, sondern auch Kantone und Gemeinden vergeben sie. Hier müssen die finanziellen Konsequenzen zuerst sorgfältig abgeklärt und allfällige Neuerungen abgestimmt werden. Der Antrag der Minderheit Nussbaumer ist daher abzulehnen.

Es folgt noch der letzte Bereich, in dem die Klimafinanzierung angesprochen wird. Ja, im Klimaübereinkommen von Paris ist das ein dritter Pfeiler. Aber ich bitte Sie, Artikel 2 dieses Übereinkommens genau zu lesen. Dort steht, dass man gefordert ist, die Finanzmittelflüsse in Einklang mit dem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. Das machen wir als Schweiz, indem wir uns, auch die Wirtschaft macht mit, an den 100 Milliarden Dollar beteiligen, die wir per 2020 bereitstellen müssen. Wir machen das, indem wir in einer ersten Phase Pensionskassen und institutionelle Anleger gebeten haben, einmal ihre Portfolios zu überprüfen, und zwar zur Frage: Wie viel legt ihr in der fossilen Welt und wie viel in der erneuerbaren an?

Sie müssen auch sehen, dass die Welt noch sehr, sehr lange fossil sein wird, ob einem das passt oder nicht. Das braucht auch Kapital. Deshalb wäre es falsch, hier jetzt bereits verpflichtende Elemente vorzusehen. Diese Elemente, die die Minderheit Ihrer Kommission hier einbringen will, waren weder in einer Vernehmlassung, noch wurden sie der Publica, dem AHV-Fonds oder der Nationalbank unterbreitet. Wir finden deshalb auch, dass es falsch ist, das jetzt gemäss der Minderheit Nussbaumer hier einzufügen.

Ich möchte auch nochmals betonen, dass die SNB unabhängig ist und es nicht ihre Aufgabe ist, die Klimapolitik zu unterstützen. Sie hat aber in ihrem Anlagereglement gewisse [PAGE 2081] Vorgaben. Dazu gehören auch Umweltaspekte, die sie bei international abgestimmten Vorgaben anwenden kann. Was die Publica und den AHV-Fonds angeht, kann man durchaus prüfen, ob der Bund hier mit gutem Beispiel vorangehen soll. Dann müssen aber das Finanzdepartement und diese beiden Institutionen zuerst begrüsst werden.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.