Schmid Carlo · Ständerat · 2002-06-10
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10
Wortprotokoll
Ich bedaure ausserordentlich, dem Antrag der WBK nicht folgen zu können. Ich empfehle Ihnen, auch die Empfehlung abzulehnen. Warum?
An sich ist das Anliegen, das mit dieser Motion auf den Tisch des Hauses kommt, durchaus gerechtfertigt. Die Bildung ist eine zentrale Staatsaufgabe. Sie wird in einer Welt, in der immer mehr von der Produktion zur Dienstleistung geschritten wird, auch immer wichtiger. Die ganze Entwicklung in der Technologie, in der Technik, in den Wissenschaften ist von derartigem Ausmass, dass die Zukunft einer Volkswirtschaft eines Landes weitestgehend von der Bildung abhängt - viel mehr als von andern Elementen.
Die Forderung, dass die Bildung auch auf der Ebene des Bundes in der ausschliesslichen Verantwortlichkeit eines Ministers, eines Bundesrates konzentriert sein soll, kann ich an sich teilen. Ich bin auch der Auffassung, dass die heute bestehende Trennung zwischen der Bildung gymnasialer Art und der Universität einerseits und andererseits der Lehre, der BMS, der Fachhochschule eher auf der beruflichen Seite sowie die entsprechende Aufteilung auf zwei Departemente einen Koordinationsaufwand erfordert, über dessen Notwendigkeit man sich wirklich streiten kann. Ich bin also grundsätzlich der Auffassung, dass diese Motion in der Stossrichtung richtig liegt.
Sie ist in der Stossrichtung noch aus einem anderen Grunde richtig. Ich bin der Auffassung, dass die Aufgaben im Bildungsbereich für den Bund in Zukunft gerade im tertiären Sektor noch anspruchsvoller werden und die volle Aufmerksamkeit eines Departements durchaus verdienen. Ich bin nämlich ganz klar der Auffassung, dass die Hochschulpolitik, wie sie jetzt instradiert ist, ins Leere läuft. Ich werde das vermutlich nicht mehr erleben, bin aber hundertprozentig sicher, dass die Entwicklung eines Tages dahin geht, dass der tertiäre Bereich zu einer eigenständigen und ausschliesslichen Bundesaufgabe gemacht wird. Wir sind ein Land mit 7 Millionen Einwohnern und leisten uns 12 hochschulähnliche Gebilde, seien es Universitäten oder einzelne Fakultätsgruppen. Im Vergleich zu deutschen Bundesländern ist das ein Unfug.
Vor allem ist es ein Unfug zu glauben, dass eine kohärente Hochschulpolitik noch von einzelnen Kantonen gemacht werden kann. Sogar Zürich ist dazu heute zu klein. Bei diesen riesigen Geldmengen, die wir allozieren müssen, braucht es eine Bildungspolitik im tertiären Bereich, die das ganze Land umspannt. Von daher bin ich ganz klar der Auffassung, dass der Weg, den der Hochschulartikel heute eingeschlagen hat und noch einschlägt, in die falsche Richtung geht. Es muss eine ausschliessliche Kompetenz des Bundes für das tertiäre Bildungswesen geben.
Ein Kanton von der Grössenordnung des Kantons Aargau - nur um ein Beispiel zu nennen, das zwar nichts mit der Bildungspolitik per se zu tun hat - mit über einer halben Million Einwohner hat im Hochschulbereich, im universitären Bereich schlicht nichts zu sagen. Das sind Zustände, die nur noch historisch begründet werden können. Damit muss man eines Tages auch abfahren. Die Mittelallokation ist auf diese Art und Weise nicht sinnvoll zu machen.
Es gibt eine ganze Palette von Gründen, die mich eigentlich dazu führen müssten, für diese Empfehlung einzustehen. Warum bin ich dagegen? Weil es ein Flickwerk ist: Wenn wir unseren Staat vernünftig in die Zukunft führen wollen, geht es heute nicht, mit kleinen verwaltungsorganisatorischen Retouchen die ganze Regierungs- und Verwaltungsorganisation zu optimieren. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass wir mit sieben Departementen à la longue einfach nicht durchkommen werden. Wenn der Bundesrat hingeht und uns beliebt machen will, bei seinen sieben Departementen zu bleiben und eine Anzahl von stellvertretenden Ministern oder Juniorministern oder "hesch-mer-", "hol-mer-", "gang-mer-" und "chasch-mer-"Leuten einzusetzen, dann muss ich Ihnen sagen, dass das keine Zukunft hat. Das ist weder organisatorisch durchdacht, noch sind die Zuständigkeiten völlig klar, und die Verantwortlichkeiten werden auch noch vermischt. Seit ich Ständeratspräsident gewesen bin, erhalte ich immer noch die Liste mit den Angaben, wohin die Bundesräte reisen. Die letzte und vorletzte Woche war "happig": Die Hälfte des Bundesrates war ausserhalb des Landes. Wenn Sie nun dieses zweistufige Modell nehmen, dann haben Sie Leute, die die Aussenbeziehungen pflegen und die ihre Stellvertreter in der Schweiz machen lassen. Wo sind dann die Verantwortlichkeiten? Wenn ein Unfug passiert, dann sagt der Bundesrat: Ja, die politische Verantwortung trage ich. Aber am nächsten Tag ist der stellvertretende Minister entlassen.
Ich muss Ihnen sagen: Diese ganze Geschichte überzeugt mich nicht. Sie überzeugt mich auch deswegen nicht, weil sie effektiv die Belastungen, welche heute den Bundesrat betreffen, nicht vernünftig auf sieben Köpfe zu verteilen vermag, sodass noch einigermassen vernünftige Dikasterien entstehen.
Schauen Sie einmal die beiden Departemente an: das EDI und das UVEK. Aus diesen beiden Departementen könnte man ohne Zwang vier machen. Das EDI hat einen Teil Sozialversicherungen und einen Teil Bildung. Das UVEK hat einen Teil Verkehr und einen Teil Umwelt/Raumplanung/Energie/Wasser und Wasserwirtschaft. Nur um zu zeigen: Man hat hier Dinge beieinander, die derart anspruchsvoll sind, dass ihnen eine einzige Person gar nicht gewachsen ist. Wenn Sie nun beginnen, untereinander einen Austausch zu machen, verschieben Sie die Belastung, aber Sie mindern sie nicht.
Wir müssten die Belastung der Bundesräte mindern; es braucht neun Bundesräte, und dann hat man Ruhe. Man kann bei neun Departementen immer noch von einer Kollegialregierung sprechen - die Berner wissen ein Lied davon zu singen; die Nidwaldner und wir auch: Mit neun geht die Kollegialität nicht "flöten", es sei denn, sie sei ohnehin schon "flöten" gegangen.
Wenn wir nun aber diese Empfehlung überweisen, unterstützen wir den Bundesrat auf seinem falschen Weg, mit sieben Departementen weiterzufahren.
Ich bin der Auffassung, wir sollten diesen falschen Wegweiser nicht aufstellen. Im Bewusstsein, dass das zugrunde liegende Problem ein ernstes ist, warten wir, bis der Bundesrat mit seiner RVO-Revision kommt. Belehren wir ihn eines Besseren, und tun wir das, was getan werden muss, und wozu er selbst keine Kraft hat, dann können wir dieses Problem dort auch lösen.
Ich bitte Sie daher, die Empfehlung abzulehnen.