Minder Thomas · Ständerat · 2018-12-11
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11
Wortprotokoll
Mit dem Nichteintretensantrag Noser geht die zehnjährige Odyssee der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" weiter. Kollege Noser, Sie standen mir damals als Nationalrat in der Sendung "Arena" in einem Streitgespräch gegenüber und haben die Abzocker-Initiative bekämpft. Sie waren einer der ersten Gegner dieser Initiative und haben sich unheimlich ins Zeug gelegt, dass die Initiative abgelehnt werden soll. Das Ja an der Urne respektieren Sie mit Ihrem Nichteintretensantrag heute noch immer nicht. Sie wollen, dass die Volksinitiative nicht via Gesetz umgesetzt wird. Es gibt keinen gleichzeitigen Antrag von Ihnen, wenigstens die Initiative aus der Aktienrechtsrevision herauszulösen und umzusetzen.
Kollege Noser, Sie haben vorhin die Standortattraktivität der Schweiz angesprochen. Ihre damalige Behauptung, die Firmen würden wegen der Abzocker-Initiative die Schweiz verlassen, hat sich bewiesenermassen nicht bewahrheitet. Seit der Annahme der Abzocker-Initiative 2013 waren es gerade einmal zwei Börsengänge. Dieses Jahr sind bereits zwölf Firmen neu an der Schweizer Börse.
Mit Ihrem heutigen Nichteintretensantrag steigen Sie, Herr Noser, nochmals in den Ring. Sie bekämpfen aber nicht mich als Initianten, sondern das Volk und die Stände, welche diese Verfassungsinitiative angenommen haben. Nichteintreten heisst nichts anderes als: Wir, der Gesetzgeber, setzen die angenommene Volksinitiative nicht um, wir belassen es bei der bundesrätlichen Übergangsverordnung. Es wäre womöglich das erste Mal in der Geschichte der direkten Demokratie, dass das Parlament sich weigert, ein ausführendes Gesetz für eine angenommene Volksinitiative zu erlassen.
Ich möchte Ihnen allen ins Gewissen reden, dem Nichteintretensantrag Noser nicht zuzustimmen. Warum? Es gibt zwei ganz zentrale staatspolitische Überlegungen:
Erstens muss auf eine angenommene Volksinitiative eine ausführende Gesetzgebung folgen; dies zumal dann, wenn es sich wie bei der Abzocker-Initiative um einen Verfassungsauftrag handelt. Ich zitiere den Einleitungssatz von Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung: "Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- und Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen ..." "Regelt das Gesetz", Kollege Noser, heisst es im [PAGE 1000] Initiativtext. Ihre vorherige Äusserung, die Initiative sei umgesetzt, ist schlicht eine Falschaussage. Die Volksinitiative besteht aus 24 Teilpunkten und ist nicht direkt anwendbar. Es braucht daher endlich und dringend ein ausführendes Gesetz.
Zweitens kann der Souverän gegen dieses ausführende Gesetz bekanntlich das Referendum ergreifen. Gegen eine bundesrätliche Verordnung kann niemand das Referendum ergreifen. Ich appelliere gerade in der Chambre de Réflexion daran, diese demokratie- und staatspolitischen Grundsätze nicht zu hinterfragen, sondern konsequent durchzusetzen.
Für die Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" braucht es vielleicht kein ausführendes Gesetz, für die Abzocker-Initiative aber schon. Wenn Sie den Nichteintretensantrag Noser annehmen, gibt es keine ausführende Gesetzgebung, und Sie entziehen dem Souverän das Recht, gegen dieses Gesetz das Referendum zu ergreifen.
Warum gibt es die bundesrätliche VegüV überhaupt? Weil ich damals, 2006, im Initiativtext an solche Spielereien der Nichtumsetzung einer Volksinitiative gedacht habe. Der Antrag Noser liefert mir heute den Beweis, dass ich diese Übergangsbestimmung gottlob nicht umsonst in den Initiativtext geschrieben habe. Die Initiative zeitigt damit heute immerhin halbwegs Wirkung. Das wäre noch schöner, wenn wir angenommene Volksinitiativen in Zukunft nur noch mit einer bundesrätlichen Verordnung umsetzen würden! Wenn der Initiativtext keine Übergangsbestimmung mit einer temporären bundesrätlichen Verordnung vorsehen würde, dann wären wir bei der Umsetzung dem Gusto des Parlamentes und solchen Nichteintretensanträgen hilflos ausgeliefert.
Wer ist denn hier der Gesetzgeber, der Bundesrat oder wir? Es darf nicht Schule machen, dass wir die Gesetzgebung einer bundesrätlichen Verordnung anpassen. Zuerst kommt die Gesetzgebung, unsere Arbeit, und dann die bundesrätliche Verordnung, die sich nach dem Gesetz respektive der Verfassung zu richten hat. Die Frau Bundesrätin hat im Nationalrat gesagt, der rote Faden bei der Umsetzung sei die VegüV. Das ist natürlich falsch und zeigt genau diesen falschen Geist auf. Der rote Faden ist selbstverständlich die Bundesverfassung und ganz sicher nicht die VegüV, die massgeblich von den Lobbyisten und Abzockern beeinflusst worden ist.
Dieser falsche Geist hat bereits verschiedene Politiker infiziert. Man will die Umsetzung mit der Verordnung beginnen und nicht mit der Gesetzgebung. Hätten wir das gewollt, so hätten wir spielend innert einem Jahr eine ausführende Gesetzgebung zur Abzocker-Initiative erarbeiten können; bekanntlich lag ja ein indirekter Gegenvorschlag vor. Man wollte diese jedoch à tout prix in die Aktienrechtsrevision integrieren. Dabei wäre es so simpel einfach gewesen; man hätte nur die Schublade mit diesem indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative öffnen und ihn um die fehlenden Elemente ergänzen müssen. In wenigen Monaten hätte man die Umsetzung durch beide Ratskammern schicken können.
Frau Bundesrätin, wenn ich sehe, mit welchem Eifer und Tempo wir Themen wie EU, OECD, USA, Uno-Forderungen, Stichwort Lex USA, Steuervorlage 17, Dublin III, Migrationspakt durch die Räte jagen, alles aussenpolitische Themen, sogar in ein und derselben Session, so wäre es mehr als möglich gewesen, für diese Volksinitiative ein ausführendes Gesetz zu machen. Man hätte gar nicht zwingend mit dieser Verordnung überbrücken müssen. Diese war nur als Notfallszenario, als Fallback vorgesehen. Es war ein Fehlentscheid, zuerst die Verordnung zu erlassen und die reguläre Umsetzung der Abzocker-Initiative noch oben auf die Aktienrechtsrevision zu laden und damit das Fuder zu überladen.
Also, wir dürfen nicht einreissen lassen, dass Nichteintretensanträge bei angenommenen Volksinitiativen durchkommen. Das geht nicht im Nationalrat, und das geht auch nicht in unserer Chambre de Réflexion. Ich appelliere hier wirklich an den Rat, sich des verfassungsrechtlichen Auftrages, den wir zur Umsetzung einer angenommenen Volksinitiative haben, bewusst zu werden. Ich lehne daher den Nichteintretensantrag Noser ab.