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Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls die Rückweisung; es ist dies der dritte Rückweisungsantrag im Reigen von heute Morgen. Allerdings möchte ich die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, eine Vorlage zu erarbeiten, in der erstens die Bestimmungen aus der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, kurz VegüV, ins Aktienrecht und in die anderen notwendigen Erlasse überführt werden. Hier habe ich keine Differenz zu Kollege Minder, selbstverständlich geht die Verfassung dem Ganzen vor. Zweitens[NB]sollen mit der Vorlage, falls technisch notwendig, das Aktien-, das Rechnungslegungs- und das Revisionsrecht harmonisiert werden. Der dritte Punkt ist, dass auf weitere formelle oder materielle Änderungen des Aktienrechts zu verzichten ist. Das sind die drei Vorgaben meines Antrages.

Ich liefere Ihnen auch gerne die Begründung dazu, die ich mindestens zum Teil auch schriftlich abgegeben habe. Das heutige Aktienrecht hat sich meines Erachtens in der Praxis bewährt. Ein Anpassungsbedarf ergab sich in erster Linie aus der Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" im Jahr 2013. Dennoch präsentiert uns hier die Kommission für Rechtsfragen ein eigentliches Sammelsurium an Änderungen und Verschärfungen, die geprägt sind von einem tiefen Misstrauen gegen die Richtigkeit unternehmerischer Entscheide. Die Vorlage ist in dieser Form nicht akzeptabel, weil sie die Attraktivität des Wirtschafts- und Unternehmensstandorts Schweiz im internationalen Wettbewerb massiv beschädigt. Aus diesem Grund ist die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Er soll sich dabei darauf beschränken, die Vorgaben der Minder-Initiative respektive die VegüV umzusetzen und ins Gesetz zu überführen.

Die Unternehmen haben sich mit hohem bürokratischem Aufwand dem neuen Recht angepasst. Es geht nun nur noch darum, diese Übergangsbestimmung auf Verordnungsstufe in die formell richtige Form zu giessen und auf Gesetzesstufe zu heben. Auf inhaltliche Änderungen ist zu verzichten, um keinen weiteren Anpassungsbedarf aufseiten der Unternehmen auszulösen; Kollege Noser hat das bei seinem Nichteintretensantrag bereits ausgeführt.

Die Abzocker-Initiative hat ja ein Problem: Sie ist auf Verfassungsstufe, enthält aber bereits sowohl Gesetzes- als auch Verordnungsbestimmungen. Es ist eigentlich schon alles in einem. Darum tun wir uns entsprechend schwer damit, aber wir haben es umzusetzen. Einen solchen Schinken mit einer Fahne von 200 Seiten braucht es aber nicht. Es hat, so hält Economiesuisse fest, gegenüber der Version des Nationalrates 112 Verschlechterungen für die Wirtschaft. Ich kann und mag das nicht werten, dazu bin ich nicht imstande, aber wenn sie in diesem Papier, in dieser Riesenfahne drin über hundert Verschlechterungen ausmachen, dann weiss ich wirklich nicht, ob die Kommission hier auf dem richtigen Dampfer ist oder ob sie da übers Ziel hinausgeschossen hat. Ich stelle einfach fest, dass wir überall, beispielsweise im Bereich der Corporate Governance, immer noch die aktienrechtlichen Bestimmungen von 1991 haben. Es gab Reformversuche Anfang 2000 und 2004, Herr Bundesrat Blocher hat damals die Arbeit aufgenommen, die dann wieder ins Stocken geriet. Mittlerweile haben wir im Bereich der Governance Regeln, die gelten, an die sich auch die Unternehmen und die Verwaltungsräte beispielsweise halten. Das Obligationenrecht mit den Artikeln 716, 716a usw. genügt. Man hat dann noch den Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, der in der Wirtschaft gemeinsam erarbeitet worden ist. Es gibt noch andere Regelwerke auf internationaler Ebene. Das alles ist eigentlich in die Praxis eingeflossen.

Warum es dazu noch Regeln braucht, die dann von der Wirtschaft bekämpft werden müssen, verstehe ich nicht. Wir stehen im internationalen Wettbewerb. Es ist dies ein harter Wettbewerb, und da dürfen wir nicht Gesetzgebung machen, durch die die Unternehmen bevormundet werden. Es hat ja auch Dinge drin, die überhaupt nicht hineingehören. Es ist erwähnt worden: die ganzen Transparenzbestimmungen, über die man sich streiten kann; die Erfolgshaftung für den Verwaltungsrat, wo ich mich frage, wie man das dann bei der Bank strategisch und operativ streng teilt. Man darf operativ gar nichts machen, soll aber letztlich trotzdem die volle [PAGE 1001] Verantwortung haben, wenn es mal Zahlungsengpässe gibt. Ich weiss nicht, ob wir unseren Unternehmen damit etwas Gutes tun. Verantwortung ist immer gut, aber sie kann eben nur schlecht geteilt werden.

Wenn ich diese ganzen Bestimmungen lese, habe ich das Gefühl, es sei eher ein Wunschkonzert der NGO. Ich sehe da Abschnitte, die von der Erklärung von Bern oder von Transparency International stammen könnten. Wir haben ja bald Weihnachten, es ist Wunschkonzert! Aber da tun wir uns nichts Gutes.

Herr Caroni, Sie wollen jetzt die Vorlage an die Kommission zurückweisen. Vertrauen in Ehren, aber dann gebe ich sie lieber dem Bundesrat zurück. Die Kommission hat uns diese Bescherung angerichtet. Sie hat das nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, aber ich bezweifle, dass sie bereit ist, diese 112 Verschlechterungen gegenüber dem Nationalrat wieder zu eliminieren - das ist auch nicht der Sinn einer Kommission und eines Rates; man soll sich hier frei fühlen können.

Ich denke, das Geschäft sollte an den Bundesrat zurückgewiesen werden, dann kann er sich aufs Wesentliche besinnen. So habe ich das auch in meinem Einzelantrag festgehalten. Das wäre ein guter Neuanfang, ohne dass wir gleich die Bilanz deponiert hätten.