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Janiak Claude · Ständerat · 2018-12-11

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-11

Wortprotokoll

Ich nehme zunächst für mich in Anspruch, mit meinem Antrag nicht im letzten Moment wie die alte Fasnacht zu kommen. Ich habe Kollege Eder gegenüber schon nach der Einreichung seiner Initiative zum Ausdruck gebracht, was ich von ihr halte, nämlich nichts. Auch am 12.[NB]September 2017, das ist noch nicht so lange her, habe ich anlässlich der Beratung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 13.412, "Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln", hier im Rat ausgeführt, dass ich nicht nur diese Initiative, sondern auch jene, die wir heute behandeln, ablehne.

Ich habe mein damaliges Votum ausgegraben und kann mich eigentlich weitgehend wiederholen. Das Parlamentsgesetz, unter dem wir arbeiten, wurde am 1. Dezember 2003 in Kraft gesetzt. Seither gilt diese Regelung bezüglich der Entschädigungen, die wir bis heute haben. Zehn Jahre später, 2012, wurde dann eine erste Änderung gemacht. Die Taggelder wurden damals leicht erhöht auf den heutigen Betrag, und es wurden diese 33[NB]000 Franken für Personal- und Sachausgaben eingeführt.

Ich habe damals, vor einem Jahr, schon gesagt: Seit ich in Bern bin, habe ich persönlich das, was wir bekommen, immer als Gesamtpaket angeschaut, das Teile hat, bei denen man sich wirklich darüber unterhalten könnte, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht. Man könnte auch darüber diskutieren, warum die berufliche Vorsorge kein Thema ist. Wir sind zum guten Glück Individuen, die, wenn sie wegen politischer Verpflichtungen, das heisst vor allem wegen Kommissionssitzungen oder Sessionen, auswärts nächtigen müssen, unterschiedlich ticken, unterschiedliche Bedürfnisse haben und somit nicht in ein Schema passen. Die einen wählen ein Hotel, das mehr kostet, als sie als Entschädigung ausbezahlt erhalten. Andere geben sich mit einer Variante zufrieden, die viel günstiger ist. Dann bekommen sie etwas, obwohl sie gar keine Auslagen haben. Wieder andere mieten ein Zimmer oder eine Wohnung. Vielleicht gibt es welche, die in Bern Eigentum haben - ich weiss es nicht, und ich muss es auch nicht wissen.

Jene, die ein Zimmer oder eine Wohnung haben, teilen sie womöglich noch mit jemand anderem oder haben, wer weiss, die Ehegattin oder den Ehegatten, die Partnerin oder den Partner zu Besuch. Wie stellen wir sicher, dass diese ihren Anteil an den Kosten der Übernachtung, der ja mit der Politik nichts zu tun hat, selber zahlen? Also wenn einmal Ihre Ehefrau kommt, Herr Kollege Eder, dann müssen Sie das ausweisen - die eine Hälfte muss dann sie zahlen, die andere das Parlament. Muss das im Mietvertrag aufgeführt oder auf dem Beleg festgehalten werden? Was wird einem Eigentümer einer Wohnung vergütet? Der Hypothekarzins? Nebenkosten? Was, wenn auch Angehörige darin wohnen? Ernsthaft: Wenn man auf die tatsächlich angefallenen Kosten abstellt und entsprechende Belege verlangt, dann führt dies zu einer Bürokratie sondergleichen. Was, wenn Angehörige auch noch dort wohnen?

Es kommt noch etwas anderes hinzu: Eigentlich ist dies auch ein Eingriff in unsere Privatsphäre. Es geht niemanden etwas an, wer hier den Aufenthalt in Bern wie gestaltet.

Und dann ist die parlamentarische Initiative von Herrn Eder auch nicht stimmig; das finde ich auch noch ein wesentliches Argument. Artikel 4 des Parlamentsressourcengesetzes ist die gesetzliche Grundlage für die Mahlzeiten- und die Übernachtungsentschädigung. Es heisst dort: "Die Ratsmitglieder erhalten eine Mahlzeiten- und eine Übernachtungsentschädigung." Die parlamentarische Initiative Eder betrifft Artikel 3 der dazugehörenden Verordnung. Konsequenterweise müsste man dann, wenn schon, auch bei der Mahlzeitenentschädigung auf die tatsächlich angefallenen Kosten abstellen. Mit der geltenden Regelung fahren alle deutlich besser, die sich mit wenig auf dem Teller zufriedengeben und möglicherweise noch gesünder leben. Alle bekommen gleich viel, ungeachtet der Ess- und Trinkgewohnheiten und der anfallenden Kosten. Alle, die sich an einem der vielen während der Session stattfindenden Anlässe verköstigen lassen, müssten in der Logik von Kollege Eder subito auf diese Entschädigung verzichten. Ich führe dies ganz bewusst etwas ad absurdum.

Heute "profitiert", wer weniger für sein Zimmer bezahlt, als er oder sie als Entschädigung erhält. Bei anderen ist es gerade umgekehrt. Das kann jeder, jede individuell entscheiden, und vergessen wir nicht, dass nahezu alle auch Auslagen im Zusammenhang mit dem Amt haben, die nicht vergütet werden - Übernachtungen, Autospesen zum Beispiel, wenn Sie neben der Session und neben Kommissionssitzungen an Veranstaltungen vor Abstimmungen teilnehmen, vielleicht am Abend nicht mehr zurückkommen; dann zahlen Sie das Hotel auch selbst, und niemand beklagt sich darüber, eben weil wir ein Gesamtpaket haben.

Das ist so in Ordnung, eben, weil wir dieses Gesamtpaket haben, das nicht bis ins letzte Detail gerecht sein kann und muss. Ich wehre mich auch gegen die Unterstellung, dass wir im Rahmen des bestehenden Gesamtpakets Spesenritter seien.

Es ist also wie gesagt eine unbürokratische Lösung. Wir würden die Bürokratie aufblähen, wenn wir hier der Initiative zustimmten, und ich muss Ihnen sagen, dass Sie Nörgler und alle Personen, die ohnehin finden, dass wir zu viel verdienen und eigentlich gratis arbeiten sollten, mit keiner Lösung zufriedenstellen können. Polemik auf diesem Gebiet wird es immer geben. Selbstverständlich habe ich nach dem Artikel im "Sonntags-Blick" auch E-Mails bekommen - schrecklich. "Spesenritter" war so ein Ausdruck. Damit kann ich gut leben. Stehen wir dazu, dass unsere Arbeit auch etwas wert ist. Wir sind ein gutes Parlament und sind, sicher in Westeuropa, [PAGE 1012] eines der günstigsten. Seien wir auch ein bisschen selbstbewusst! Wir müssen kein schlechtes Gewissen haben.

Treten Sie auf diese Initiative bitte nicht ein. Schaffen Sie keine Bürokratie. Ich habe immerhin doch auch gern zur Kenntnis genommen, dass Sie in der Kommission dem Folgegeben mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt haben. Das ist ja eigentlich auch nicht so wahnsinnig überzeugend.