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Eder Joachim · Ständerat · 2018-12-11

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-11

Wortprotokoll

Ich bin dankbar, dass ich zu meinem Vorstoss, der mittlerweile ja ein Kommissionsentwurf ist, auch noch Stellung beziehen kann. Vorerst danke ich der Kommissionspräsidentin für die gute Schilderung der Ausgangslage und die objektive Wiedergabe der Diskussionen in der Staatspolitischen Kommission. Diese hat zwei Jahre und sieben Monate nach der Einreichung des Vorstosses mit einem eigenen Bericht eine Anpassung der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz vorgelegt, über welche wir heute zu entscheiden haben.

Bei der Frage, ob in der vorliegenden Sache Handlungsbedarf besteht, scheinen mir insbesondere zwei Entscheide wichtig: jener vom 19. Juni 2017, als die Kommission beschloss, keine grundlegende Überprüfung und Reform der geltenden Regelung des parlamentarischen Einkommens und der Entschädigungen vorzunehmen, und jener vom 4.[NB]Mai 2018, als das Büro des Ständerates von der grundlegenden Reform, welche das Büro des Nationalrates in die Wege leitete, nichts wissen wollte. Damit wird allen Argumenten, welche die gesamtheitliche Sichtweise in den Mittelpunkt stellen, der Boden entzogen. Eine solche Sichtweise fand weder in der Kommission noch im Büro eine Mehrheit. Es ist deshalb nicht richtig, immer wieder eine Gesamtschau zu fordern. Diese ist parlamentarisch vom Tisch. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen. Alles andere sind meines Erachtens, ich nehme dieses Wort in den Mund, Ablenkungsmanöver.

Ich habe bei dieser Ausgangslage Mühe, gewisse Voten und vor allem deren Tonalität nachzuvollziehen. Offenbar habe ich mit meinem Vorstoss in ein Wespennest gestochen, anders kann ich mir die teils heftigen Reaktionen auch heute nicht erklären. Die Sache ist einfach und klar: Übernachtungsspesen in Form der Pauschale von 180 Franken sollen nur jene erhalten, die auch tatsächlich auswärts übernachten und dabei effektiv Auslagen haben. Der Auftrag könnte schnell umgesetzt werden, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode bietet sich zudem ein idealer Zeitpunkt an.

Schon Nationalrat Gerhard Pfister forderte mit seiner parlamentarischen Initiative 08.402 eine Vereinfachung des Bezugs- und Entschädigungssystems für Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Er sagte vor ziemlich genau zehn Jahren, am 17. Dezember 2008, im Nationalrat unter anderem Folgendes: "... es gibt Unterschiede, die nicht einsichtig sind. So erhält man Übernachtungspauschalen, unabhängig davon, ob man jeden Abend mit dem Zug und dem GA auf Staatskosten nach Hause fährt oder ob man hier in einem Hotel übernachtet." (AB 2008 N) So Gerhard Pfister - für mich ist das ein unverdächtiger Zeitzeuge.

Lassen Sie es mich nochmals verdeutlichen: Meine Absicht war nie, und das können Sie mir glauben, irgendjemandem etwas wegzunehmen. Das ist mit dieser Vorlage auch nicht der Fall. Aber wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen sorgfältig mit den Steuergeldern umgehen. Ich frage Sie deshalb ernsthaft: Zu Hause schlafen und dafür einen steuerfreien Betrag von 180 Franken erhalten, ist das wirklich richtig? Meine Absicht war es auch nie, in die Privatsphäre der Einzelnen einzugreifen. Dieses Argument ist wirklich an den Haaren herbeigezogen, auch wenn dies bei mir schwierig sein dürfte. Meine Absicht war auch nie, unsere Arbeit und die im internationalen Vergleich grundsätzlich massvollen Entschädigungen in ein schlechtes Licht zu rücken. Wer [PAGE 1016] mir unterstellt, und es ist schade, dass jetzt derjenige Sprecher nicht mehr im Saal ist, ich wolle die populistische Schiene fahren, wer von "Selbstgeisselungsübungen" spricht, wer von "Befriedigung des Neids" spricht, der kennt mich und meine Politik nicht, das muss ich Ihnen offen und ehrlich sagen.

Das war nie das Ziel. Von einem Punkt bin ich allerdings überzeugt: Die Politik muss mit gutem Beispiel vorangehen. Es geht letztlich auch um unsere Glaubwürdigkeit. Da ist es für mich klar: Wer keine Auslagen hat, soll keine Spesenentschädigungen erhalten. Das ist in der Privatwirtschaft, das ist in jedem Unternehmen, in jedem Betrieb so. Es geht mir also ums Prinzip.

Vergessen Sie bei Ihrem Entscheid über Eintreten oder Nichteintreten, der offensichtlich schon gefällt ist, etwas nicht: Unangetastet bleiben alle anderen Spesenregelungen, unangetastet bleibt die Jahresentschädigung von 33[NB]000 Franken, die Mahlzeitenentschädigung - gemäss Aufstellung der Parlamentsdienste betrug diese im Ständerat im Durchschnitt 11[NB]749 Franken im Jahr -, unangetastet bleibt die Distanzentschädigung von durchschnittlich 1509 Franken im Jahr, unangetastet bleibt das Generalabonnement für 4640 Franken im Jahr. Daran wird und soll nicht gerüttelt werden.

Meine Initiative, geschätzter Kollege Janiak, führt also nicht ad absurdum. Es geht auch nicht um Rappenspalterei, wie mir im Rahmen der Beratungen im Nationalrat vorgeworfen wurde. Es ist auch keine Salamitaktik, geschätzter Kollege Berberat. Es handelt sich um einen Kommissionsantrag mit einem klar überschaubaren Ansatz.

Noch ein Wort zum Thema der übermässigen Bürokratie: Der Kommissionsbericht zeigt deutlich auf, und vielleicht wird das die Kommissionspräsidentin nachher auch nochmals sagen, dass dies mit dem beabsichtigten System der Selbstdeklaration nicht der Fall ist. Obwohl ich nicht Mitglied der Staatspolitischen Kommission bin, war ich dort immer eingeladen und hätte nie zu einem System Hand geboten, das zu einem übermässigen Bürokratieaufwand führt. Es braucht, ich zitiere aus dem Kommissionsbericht, nicht mehr Personal, und es bringt nicht mehr Aufwand. Das Thema der Belege ist übrigens nicht meine Erfindung. Das kann in der Detailberatung noch abgelehnt werden, wenn Sie dem Antrag der Minderheit Müller Philipp zustimmen.

Ich komme zum Schluss: Erfreulich bis jetzt war, dass die Kommission die vorliegende parlamentarische Initiative in den vergangenen Jahren und Monaten deutlich mitgetragen hat. Ich habe sehr gut zugehört: Kollege Janiak sagte bei der Eintretensdebatte zum Aktienrecht - ich sage sehr wohl, Herr Kollege Bischof: zum viel wichtigeren Aktienrecht, um diese Sachen einzuordnen -, es wäre an den Kommissionsmitgliedern gewesen, einen Nichteintretensantrag zu deponieren. Wir haben hier und heute zwei Kommissionsmitglieder gehört, die für Nichteintreten votiert haben. Ich stelle einfach die Frage: Warum haben sie keinen Nichteintretensantrag gestellt? Was Kollege Janiak beim Aktienrecht sagte, gilt wohl auch hier.

Ich habe, das wird Sie nicht überraschen, immer noch die Hoffnung, dass auch Sie dem mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr deutlich beschlossenen Kommissionsentwurf zustimmen und auf die Vorlage eintreten werden.