Föhn Peter · Ständerat · 2018-12-11
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11
Wortprotokoll
Frau Bruderer Wyss hat jetzt gesagt, dass wir in der zweiten Phase seien; ich sage, wir sind schon in der vierten, fünften Phase, nicht erst in der zweiten. Dieser Vorstoss von Herrn Berberat bzw. diese Regelung stand von der ersten Minute an auf Messers Schneide.
Als damaliger Kommissionspräsident will ich noch ein bisschen in die Geschichte zurückschauen: Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hatte nämlich damals keine Folge gegeben. Der Ständerat hat uns darauf eines Besseren belehrt und gesagt: "Zurück in die SPK, bringt uns etwas." Wir haben dann eine erste Vorlage ausgearbeitet. Die SPK-SR hat dieser Vorlage dann aber wiederum nicht zugestimmt, denn am Schluss wurde sie abgelehnt. Die Minderheit wollte sie dann in diesem Rat durchbringen. Der Rat hat noch einmal gesagt: "Das geht zurück, bringt uns eine Vorlage, die mehrheitsfähig ist." Jetzt sind wir damit schon zum dritten, vierten Mal hier im Ständerat und sollten eben eine tragfähige Lösung bringen, denn eine Abschreibung wurde nicht goutiert.
Wir haben verschiedene Konzepte geprüft in der Staatspolitischen Kommission. Die Variante, die jetzt die Mehrheit vorlegt, lehnt sich ganz klar an die heutige Regelung an. Es ist nämlich die Minimalvariante, die eventuell am Schluss dann eine Mehrheit findet. Ich wäre aber nicht erstaunt, wenn, wie beim vorherigen Geschäft, am Schluss wiederum alles abgelehnt würde, womit wir das Buch dann definitiv schliessen könnten. Die Vernehmlassung hat nämlich auch gezeigt, dass das bei den Parteien keine Mehrheit findet. Insbesondere zeigte sich bei den Parteien absolut keine Begeisterung. Deshalb, meine ich, sollten wir jetzt höchstens bei dieser Minimalvariante bleiben, das heisst bei der Fassung der Mehrheit, insbesondere nach der Vernehmlassung.
Das heisst also, dass jedes einzelne Mitglied des Ständerates, des Nationalrates, wie bis dato, einfach Pässe für zwei Personen bekommt. An wen es sie dann vergibt, ist grundsätzlich egal, genau gleich wie heute. Vergibt es sie aber an Interessenvertreter, müssen diese dann offenlegen, für wen sie arbeiten, wo sie angestellt sind, wo sie Lohn beziehen usw. Das ist der Unterschied zum Ist-Zustand. Das ist, glaube ich, wirklich eine relativ gute Minimalvariante, zumal man Tagesbesucherinnen und Tagesbesucher trotzdem noch wie bis dato hereinholen kann, wobei man dann für diese wiederum verantwortlich ist, und zwar solange diese im Haus sind, unabhängig davon, ob sie Interessenvertreter sind oder nicht.
In der Kommission hat dieser Antrag mit 6 zu 4 Stimmen obsiegt, in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Das Modell ist dem heutigen ähnlich, allerdings wesentlich transparenter. Der administrative Aufwand ist mit Abstand am geringsten, wenn wir es so machen, wie es nun vorgeschlagen wird. Die Verantwortung liegt weiterhin bei jeder einzelnen Parlamentarierin und bei jedem einzelnen Parlamentarier. Ansonsten würde dann noch die Verwaltungsdelegation eingebunden werden, welche die Höchstzahl festlegen müsste; sie müssten sich dort anmelden usw. Dann aber wäre wiederum eine Gruppe von Parlamentariern dafür verantwortlich, wer Zutritt in dieses Haus hat, was nicht zu verkennen ist. Ich bin überzeugt, dass weder mit dem einen noch mit dem anderen Minderheitsantrag hier im Parlament eine Mehrheit für die Vorlage gefunden werden kann.
Auch für mich ist es so: Sollte ein Minderheitsantrag obsiegen, werde ich die Vorlage in der Gesamtabstimmung ganz klar ablehnen. Auftrag und Ertrag stimmten dann nämlich bei Weitem nicht überein. Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen und, wenn schon, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Auch die Vernehmlassung hat dies gezeigt. Dann können wir eventuell einen Schlussstrich darunter ziehen. Vielleicht wird das ansonsten ja ohnehin abgeschrieben; das wäre dann auch noch eine Möglichkeit.