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Grunder Hans · Nationalrat · 2018-12-11

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-12-11

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Walliser verlangt eigentlich etwas ganz Einfaches. Sie verlangt, dass im Stauanlagengesetz eine Zahl geändert wird. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b steht nämlich: "Die Stauhöhe beträgt mindestens fünf Meter" - das bleibt gleich - "und die Anlage weist einen Stauraum von mehr als 50[NB]000 Kubikmetern auf." Das ist das heutige Gesetz, und der Initiant verlangt, diese Zahl auf 100[NB]000 Kubikmeter zu verdoppeln.

Die Kommission - ich nehme es vorweg - beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Begründung der parlamentarischen Initiative ist ja so stipuliert, dass wenigstens schriftlich Feuerwehrweiher erwähnt werden, die unter dieses Stauanlagengesetz fallen würden. Die Kommissionsmehrheit kann dieser Begründung schlecht folgen. Wenn man - erlauben Sie mir das - eine kurze mathematische Berechnung macht, die heute geltenden 50[NB]000 Kubikmeter nimmt und die Stauhöhe 5 Meter beträgt, dann wäre das eine Fläche von ganz genau 100 mal 100 Meter. So ein Feuerwehrweiher wäre also grösser als ein Fussballfeld. Wenigstens ich kenne im Kanton Bern keine solchen Feuerwehrweiher, vielleicht hat es welche im Kanton Zürich. Das ist für mich etwas erstaunlich.

Aber auch wenn dem so wäre, ist es eben so, dass in diesem Gesetz auch Ausnahmen möglich sind. Das war auch der Hauptgrund für die Kommissionsmehrheit, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Für ein betroffenes Objekt kann durch die zuständige Stelle eine Ausnahme beantragt werden, wenn keine Gefährdung bei Wasseraustritt vorliegt. Analog dazu kann man ja auch Anlagen unter das Stauanlagengesetz nehmen, die kleiner sind, aber eben eine grosse Gefährdung bedeuten. Von dorther ist es eigentlich ein sehr dynamisches Gesetz, das eben Ausnahmen ermöglicht.

In Anbetracht der heutigen Zeit ist die Kommissionsmehrheit klar der Meinung, dass man das Gesetz nicht lockern darf. Wir haben vorhin das CO2-Gesetz beraten: Die Naturkatastrophen nehmen zu, und deshalb sind eben auch solche Gefährdungen nicht kleiner. Sie werden in Zukunft zunehmen. Von dorther findet es die Kommissionsmehrheit nicht angebracht, hier eine Lockerung zu machen, insbesondere - ich betone es noch einmal - weil Ausnahmen zugelassen sind. Wir empfehlen - wenn es wirklich solche Objekte gibt, wie sie in der parlamentarischen Initiative von Herrn Walliser erwähnt werden -, bei diesen Objekten mit Ausnahmegesuchen zu arbeiten. Wenn es wirklich so ist, dass keine Gefährdung da ist, werden diese Ausnahmen auch erteilt.

In diesem Sinn empfiehlt die Mehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.