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Flach Beat · Nationalrat · 2018-12-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-12-11

Wortprotokoll

Die SiK-NR hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2018 die von Nationalrat Hans-Ueli Vogt am 27. September 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung der Bundesverfassung mit dem Ziel, den notwendigen Bestand der Armee an Angehörigen der Armee zu sichern. Insbesondere soll in Artikel 59 der Bundesverfassung mit einem neuen Absatz 2bis festgeschrieben werden, dass, wer den Militärdienst wegen eines ernsten und unüberwindbaren Konfliktes nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, auf Gesuch hin zivilen Ersatzdienst leisten kann. Dies wäre wohl eine Rückkehr zur 2008 abgeschafften Gewissensprüfung.

Die SiK-NR hat die Initiative bereits am 19. Februar 2018 erstmals behandelt und dann sistiert, und zwar, weil bereits eine Gesetzesänderung angestossen worden ist. Diesen Herbst endete die Frist der Sistierung, und am 29. Oktober hat die Kommission die Initiative erneut behandelt und mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder erachtet eine Verfassungsänderung im Sinne der parlamentarischen Initiative als unangemessen. Seit der Einreichung dieser parlamentarischen Initiative hat sich auch bereits einiges verändert. Am 1. Januar 2019 tritt zum einen die neue Regelung der Wehrpflichtersatzabgabe in Kraft, und zum andern ist mit der Revision des Zivildienstgesetzes ein grösseres Gesetzgebungsprojekt auf dem Weg. Am 20. Juni dieses Jahres eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum geänderten Zivildienstgesetz, mit dem drei problematische Phänomene angegangen werden sollen, die auch in der parlamentarischen Initiative aufgenommen sind. Zum einen soll der hohen und stetig zunehmenden Zahl der Zivildienstzulassungen an sich entgegengewirkt werden. Zum andern soll der hohen Zahl von Armeeangehörigen, die nach bestandener Rekrutenschule aus Formationen der Armee zum Zivildienst wechseln, entgegengewirkt werden. Zum Dritten soll dem Wechsel von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee zum Zivildienst entgegengewirkt werden.

Die Vernehmlassungsfrist ist am 11. Oktober 2018 abgelaufen. Es ist damit zu rechnen, dass wir demnächst eine Botschaft zum geänderten Zivildienstgesetz erhalten, das die grundlegenden Anliegen der parlamentarischen Initiative aufnimmt, die dann in dieser Gesetzesänderung auch diskutiert werden können.

Die Minderheit ist auf der anderen Seite der Meinung, sie sehe einen dringenden Handlungsbedarf auf Verfassungsebene, und verweist auf die starke Zunahme der Zivildienstleistenden seit der Abschaffung der Gewissensprüfung und eine heute de facto bestehende Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, wie diese der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission entschied wie gesagt mit 15 zu 8 Stimmen.