preparatory:AB 239522
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12
Wortprotokoll
Vorab verweise ich auf meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz, stehe hier am Rednerpult aber als Sprecher der Kommission.
Die Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" verlangt, dass in Zukunft jährlich 10 Prozent der neugebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen. Neu soll nicht mehr der Wohnungsbau im Allgemeinen gefördert werden, sondern nur noch das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen. Die Initianten fordern ausserdem, dass die Mieten nach Sanierungen, die mit öffentlichen Förderbeiträgen unterstützt wurden, nicht ansteigen dürfen. Schliesslich sollen Kantone und Gemeinden ermächtigt werden, zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ein Vorkaufsrecht für Grundstücke einzuführen. Zudem wird der Bund verpflichtet, den Kantonen und Gemeinden ein Vorkaufsrecht für Grundstücke des Bundes und bundesnaher Betriebe, zum Beispiel der SBB, einzuräumen.
Der Bundesrat, genauso wie eine deutliche Mehrheit der Kommission, empfiehlt die Ablehnung der Initiative.
Die Bundesverfassung garantiert die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bereits heute. Eine Quote hat in der Bundesverfassung jedoch nichts zu suchen: Sie widerspricht dem Verständnis einer marktwirtschaftlich organisierten Versorgung mit Wohnraum und ist ausserdem unrealistisch. Der Marktanteil gemeinnütziger Wohnbauträger bei den neugebauten Wohnungen beträgt heute schweizweit etwa 3 Prozent. In den Städten ist der Anteil jedoch teilweise markant höher. So sind in Zürich über 25 Prozent der Wohnungen im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger.
Um die Forderung der Initianten zu erfüllen, sehe ich eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1.[NB]Bei gleichbleibender privater Bautätigkeit müssten mehr als dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden, und das jedes Jahr und in der ganzen Schweiz. Um dieses Ziel zu erreichen, würden fünfmal mehr Darlehen und damit zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken pro Jahr benötigt. Die Quote in der Bundesverfassung würde den Bund zwingen, in den Bau von gemeinnützigen Wohnungen zu investieren, auch wenn gar kein Bedarf bestehen sollte.
2.[NB]Der Bund könnte Baubeschränkungen für private Bauträger erlassen, sodass nicht mehr der Markt, sondern so etwas wie die Planwirtschaft des Bundes über den privaten Wohnungsbau entscheiden würde. Um die Quote von 10 Prozent zu sichern, könnte der Bund beispielsweise über Kontingente festlegen, welche Bauträger jährlich wie viele Wohnungen bauen dürfen. Die angestrebte Verankerung der Forderung, dass preisgünstige Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen, in der Bundesverfassung verkennt, dass auch private Investoren in der Lage sind, preisgünstige Wohnungen zu bauen. Das tun sie ja auch.
Als Gegenvorschlag zur Initiative initiiert der Bundesrat aber eine Aufstockung des Fonds de Roulement um zusätzliche 250 Millionen Franken ab 2020, aufgeteilt in jährliche Tranchen von etwa 20 Millionen Franken. Der Bundesbeschluss tritt in Kraft, wenn die Initiative zurückgezogen wird oder in der Volksabstimmung abgelehnt werden würde.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat vom Bundesrat einen Zusatzbericht angefordert, in dem aufgezeigt werden sollte, was der Bund bisher und aktuell zur Umsetzung von Artikel 108 der Bundesverfassung macht. Ausserdem sollte untersucht werden, welche Massnahmen und Mittel Bund, Kantone und Gemeinden bereits heute zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus einsetzen.
Von 1975 bis 2001 wurde der Verfassungsauftrag auf der Basis des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit dem sogenannten WEG-Modell umgesetzt. Dieses Modell hatte drei Pfeiler: Bürgschaften zur Wohnbaufinanzierung, die Grundverbilligung von Wohnungen durch rückzahlbare verzinsliche Vorschüsse sowie die Zusatzverbilligung von Wohnungen durch A-fonds-perdu-Beiträge. Seit 1995 hat der Bund durch diese Bürgschaften allerdings Verluste in Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken zu verzeichnen. Auch wenn das WEG-Modell bereits 2003 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst wurde, haben WEG-Verpflichtungen den Bundeshaushalt 2017 mit rund 37 Millionen Franken belastet.
Der Zusatzbericht zeigt zudem auf, dass neun Kantone über eine gesetzliche Grundlage für die Förderung des Wohnungsbaus verfügen. Es sind dies die Kantone Genf, Waadt, Neuenburg, Wallis, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Nidwalden, Zug und Zürich. Von den befragten Städten kennt knapp die Hälfte Massnahmen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Insbesondere die Städte Zürich, Bern und Lausanne kennen eine weitgehende Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die Instrumente umfassen die vergünstigte Abgabe von Bauland, vergünstigte Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge. Sie sehen, nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden sind in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aktiv, nach Ansicht des Bundesrates und einer Minderheit der Kommission allerdings viel zu wenig.
Um dem Verfassungsauftrag von Artikel 108 nachzukommen, haben zahlreiche Kantone, Städte und Gemeinden Förderungsprogramme für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Der Erfolg dieser Anstrengungen hänge wesentlich von der Zusammenarbeit und der Unterstützung durch den Bund ab. Die zahlreichen wohnungspolitischen Initiativen der Städte und Gemeinden und die Siedlungsentwicklung nach innen führten zur Gründung von neuen gemeinnützigen Wohnbauträgern. Bei vielen bestehenden Genossenschaften bestehe zudem ein erheblicher Erneuerungsbedarf. Deshalb sei eine Aufstockung des Fonds de Roulement nicht nur sinnvoll, sondern eben auch notwendig. [PAGE 2116]
Dem ist aber entgegenzuhalten, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den letzten Jahren deutlich entspannt hat. Gesamtschweizerisch gesehen, sind die Leerstände so hoch wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. 72[NB]000 Wohnungen - oder 1,6 Prozent des Gesamtbestandes - standen am 1. Juni 2018 leer. In den grossen Städten Zürich, Basel, Genf, Lausanne und Bern ist die Nachfrage nach Wohnungen zwar nach wie vor sehr hoch, aber gerade diese Städte verfügen bereits über eine eigenständige Politik zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Deshalb empfiehlt Ihnen die WAK-NR mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, und mit 13 zu 11 Stimmen, auf den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement nicht einzutreten.