Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-12-12
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 28. September dieses Jahres zwei Botschaften verabschiedet, die miteinander verknüpft sind:
Die erste Botschaft, 18.067, enthält zwei Bundesbeschlüsse. Der erste Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Kohäsion. Der zweite Bundesbeschluss enthält den Rahmenkredit Migration. Das sind zwei Bundesbeschlüsse, die der APK zugewiesen worden sind, also nicht der Kommission, die ich hier vertreten darf, der SPK. Wir haben dieses Geschäft - also beide Bundesbeschlüsse - auch bereits hier im Rat behandelt, nämlich vor zwei Wochen. Sie erinnern sich bestimmt. Wir haben diese Kredite unter Vorbehalt genehmigt, nämlich unter der Bedingung, dass die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift. Das ist die eine Botschaft, die damals vom Bundesrat verabschiedet worden ist.
Die zweite Botschaft, 18.068, über die wir jetzt noch zu entscheiden haben, enthält einen Entwurf für eine Änderung des Asylgesetzes, wonach der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, zur Umsetzung des Rahmenkredites Migration, den wir vor zwei Wochen diskutierten, völkerrechtliche Verträge abzuschliessen. Das ist eigentlich die einzige Frage, die heute noch offen ist, und entsprechend kurz kann ich es nach der bereits gewalteten Diskussion in der ersten Sessionswoche auch machen.
Der Rahmenkredit Migration soll das Migrationsmanagement in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten stärken. Das Ziel ist klar: Das Ziel sind effizientere, das Ziel sind bessere Asylverfahren. Damit der Bundesrat völkerrechtliche Verträge zur Umsetzung der unter Vorbehalt beschlossenen Rahmenkredite abschliessen kann, braucht es eine Kompetenzdelegation auf Gesetzesebene. Für den Rahmenkredit Kohäsion existiert diese Delegation bereits, nicht aber für den Rahmenkredit Migration; das soll hier nachgeholt werden. Mit dem hier vorgeschlagenen neuen Artikel 114 des Asylgesetzes soll der Bundesrat also die Kompetenz erhalten, im Rahmen des unter Vorbehalt bewilligten Rahmenkredites Migration völkerrechtliche Verträge über die Ausrichtung von Beiträgen an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten oder an internationale Organisationen auch wirklich abzuschliessen und darüber zu entscheiden. Diese Kompetenzdelegation war in unserer Kommission nicht bestritten.
Wir haben uns in unserer Kommission auf die ganze Breite der Thematik gestützt. In diesem Sinn ist ein Teil der Diskussion, die wir geführt haben, anlässlich der in der ersten Sessionswoche geführten Debatte hier im Rat bereits vorweggenommen worden. Weil aber nur diese zweite Vorlage uns zugewiesen war und die Rahmenkredite an sich von der APK-SR behandelt wurden, widmete sich die Diskussion in der SPK-SR dann weniger der Kompetenzdelegation als vielmehr den Krediten an sich. Mein Gefühl, mein Eindruck ist es - wir werden nachher den Minderheitsvertreter dazu hören -, dass sich im Antrag für Nichteintreten von Herrn Föhn nicht die Unzufriedenheit mit dieser Kompetenzdelegation, sondern eher der mehrfach geäusserte Wunsch, die Kredite seien nicht bedingungslos zu sprechen, spiegelt. Nach diesbezüglich bereits geführter Diskussion und der im Sinne der Minderheit getroffenen Entscheide in der ersten Sessionswoche gehe ich eher davon aus - das ist meine vorsichtig optimistische Annahme -, dass sich vielleicht, wer weiss, der Nichteintretensantrag bereits erübrigt hat. Dazu werden wir jetzt aber Herrn Föhn hören.
Ich plädiere jedenfalls im Namen der ganz klaren Mehrheit der SPK-SR für Eintreten auf diese Vorlage.