Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2018-12-12
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Ich spreche als Vertreterin der Finanzkommission, die an ihrer Sitzung vom 26. Juni die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" sowie den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beraten und einen Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben verabschiedet hat.
Eine Mehrheit Ihrer Finanzkommission ist der Ansicht, dass sich die bisherige, marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes bewährt hat. Sie unterstützt namentlich die mit Pensionskassengeldern oder mit der Säule 3a bestehenden fiskalischen Möglichkeiten und Anreize zur Schaffung von Wohneigentum. Insofern sieht sie keinen Bedarf für zusätzliche staatliche Massnahmen.
Der Bundesrat hat zwar in der Botschaft vom 20. März 2018 festgehalten, dass die Volksinitiative einen für die Wohnraumversorgung in der Schweiz wichtigen Punkt aufgreift, nämlich, dass es für Wohnungssuchende, insbesondere für solche mit geringer Kaufkraft, schwierig ist, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden. Indizien dafür sind die hohe Wohnkostenbelastung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie die Zunahme des Pendlerverkehrs. Die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes ist daher ein wichtiger Auftrag, der mit dem gemeinnützigen Wohnungsbau wahrgenommen wird.
Die Mehrheit der Finanzkommission beurteilt jedoch, wie auch der Bundesrat, die Markteingriffe der Initiative kritisch. Die Quote von 10 Prozent der jährlich neuerstellten Wohnungen, die im Eigentum gemeinnütziger Bauträger sein sollen, wäre nur mit hohem Aufwand der öffentlichen Hand in finanzieller Hinsicht wie auch mit erheblichem zusätzlichem Verwaltungsaufwand für Bund und Kantone erreichbar.
Die Finanzkommission empfiehlt die Volksinitiative daher mit 18 zu 7 Stimmen zur Ablehnung. Sie erinnert dabei daran, dass der strukturelle Saldo im Jahr 2021 aufgrund der Beschlüsse des Ständerates zur Steuervorlage 17 einschliesslich Massnahmen zur AHV-Finanzierung und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Beseitigung der Heiratsstrafe auf 120 Millionen Franken sinken kann.
Eine Minderheit der Finanzkommission, welche die Volksinitiative unterstützt, sieht angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes in den vergangenen Jahren nach wie vor Handlungsbedarf. Es fehlen preisgünstige Wohnungen. Die Minderheit verweist diesbezüglich auf den Verfassungsauftrag in Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe e der Bundesverfassung, wonach sich Bund und Kantone dafür einsetzen, dass "Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können".
Zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus: Im Gegensatz zur WAK-NR empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 12 Stimmen Eintreten. Aufseiten der Finanzkommission liegt ein Minderheitsantrag Keller Peter auf Nichteintreten vor.
Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission ist der Meinung, dass, obwohl sie teilweise die Initiative nicht unterstützt, das Kernanliegen der Initiative mit einem Gegenvorschlag aufgefangen werden soll. Dieser Gegenvorschlag auf Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken ermöglicht eine Förderung in der bisherigen Grössenordnung. Er ermöglicht es, mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und damit der Verteuerung der Mieten seit Anfang der 2000er Jahre etwas entgegenzuwirken. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass das bewährte Förderinstrument mindestens im bisherigen Umfang weitergeführt werden soll. Seit 2004 werden damit jährlich rund 1500 Wohnungen gefördert, was belegt, dass namentlich in den unteren Einkommensklassen ein Bedürfnis nach günstigerem Wohnraum besteht.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine Studie der Forschungsstelle Sotomo, die zeigt, dass Nettomieten vergleichbarer Wohnungen im Schnitt 15,4 Prozent tiefer liegen, wenn sie im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus anstatt als konventionelle profitorientierte Mietwohnungen gebaut wurden.
Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission verweist zudem auf die Wichtigkeit, Wohnungen in vernünftigen Grössen zu bauen und den Landverschleiss zu vermindern. In der Kommission wurde im Weiteren darauf hingewiesen, dass im ländlichen Raum weiterhin Nachholbedarf bei der Schaffung von günstigem Wohnraum besteht, namentlich für junge Menschen.
Eine Minderheit der Kommission findet hingegen, Wohnen sei grundsätzlich eine private Angelegenheit. Angesichts der zurzeit historisch tiefen Zinssätze und des zunehmenden Bestandes von leerstehenden Wohnungen seien die aktuellen Angebotspreise gemäss Zahlen des Bundesamtes für Wohnungswesen ein Beweis dafür, dass der Markt auch ohne Eingriffe des Staates funktioniere. Sie lehnt deshalb eine weitere Äufnung des Fonds de Roulement ab, auch weil die Subjekthilfe, also letztlich die Sozialhilfe, der Objektfinanzierung vorgezogen werden solle.
Bezüglich der Höhe der Aufstockung des Fonds de Roulement stehen schliesslich zwei Beträge zur Diskussion: einerseits der Antrag des Bundesrates um Aufstockung in der Höhe von 250 Millionen Franken, den die Mehrheit Ihrer Finanzkommission unterstützt; andererseits der Antrag einer Minderheit, welche eine Aufstockung des Fonds um 375 Millionen Franken möchte. Die Minderheit stützt sich dabei auf die hohe Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum seitens der schwächeren Marktteilnehmer.
Zusammenfassend halte ich fest: Ihre Finanzkommission lehnt die Volksinitiative mit 18 zu 7 Stimmen ab. Sie beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, auf den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement einzutreten. Schliesslich beantragt sie, den Fonds de Roulement gemäss Antrag des Bundesrates um 250 Millionen Franken aufzustocken.