Müller Damian · Ständerat · 2018-12-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich mich beim Bundesrat für die Stellungnahme bedanken, möchte aber gleich anfügen, dass ich nur teilweise befriedigt bin, und dies in mehrfacher Hinsicht.
Erstens behauptet der Bundesrat, dass er jedes ihm zur Verfügung stehende Mittel für eine effiziente und glaubwürdige Asylpolitik einsetze. Mit dieser Aussage habe ich, Frau Bundesrätin, schon ein wenig Mühe. Können Sie uns z. B. sagen, wie oft die Visapolitik genutzt wurde, um die Rückkehr in ein [PAGE 1027] spezifisches Land zu ermöglichen? Ich habe stark die Vermutung, dass die Visapolitik hier einen wesentlichen Nutzen bringen könnte, um die Länder zu einer besseren Zusammenarbeit zu zwingen.
Zweitens beschreibt der Bundesrat in der Stellungnahme, wie gut er im Vergleich mit anderen europäischen Ländern zusammenarbeite. Ist das ein Grund, um sich zurückzulehnen und die schwierigen Ausschaffungen zu vernachlässigen? Ich behaupte im Übrigen nicht, dass die Bundesverwaltung nicht gut gearbeitet habe - im Gegenteil! Aber es gibt eben nach wie vor zum Teil grosse Probleme mit der Rückkehr von Ausländern. Der Bundesrat scheint diese nicht zu sehen, was ich sehr bedauere.
Drittens erwähnen Sie, Frau Bundesrätin, um Ihre gute Arbeit zu beweisen, dass die Vollzugspendenzen zwischen 2013 und dem 30. September 2018 um 45 Prozent zurückgegangen sind. So weit, so gut. Sie vergessen aber zu erwähnen, dass die Schutzquote im Jahr 2013 bei 29,9 Prozent lag, während sie im Jahr 2018 auf 60,6 Prozent angewachsen ist. Das heisst, dass der Bund viel weniger Wegweisungsentscheide - etwa minus 50 Prozent - trifft. So erklärt es sich, dass die Vollzugspendenzen gesunken sind.
Ich erlaube mir einige Worte zu Eritrea: Der Bundesrat erwähnt, dass im September ein Ministertreffen stattgefunden hat und dass er seine diplomatischen Bemühungen für eine bessere Zusammenarbeit mit den eritreischen Behörden im Rückkehrbereich fortführt. Es ist gut, sich zu treffen; aber was wurde diskutiert? Welche Resultate gab es? Wurde die zwangsweise Rückkehr thematisiert? Gab es Fortschritte? Wurde etwas vereinbart? Was heisst konkret: "Insbesondere wurde der Dialog mit Asmara verstärkt"?
Zu Algerien: Heute leben über 500 Algerier in der Schweiz, die unser Land eigentlich verlassen müssten. Der Bundesrat erwähnt, dass man sich regelmässig mit Algerien austausche - das haben wir in diesem Saal bereits gehört - und dass seit 2013 Gespräche im Rahmen des Migrationsdialoges geführt würden. Dann haben anscheinend im Jahr 2018 Sitzungen im Rahmen des Migrationsdialoges stattgefunden. Was wurde während dieser Sitzungen vereinbart? Gab es Fortschritte betreffend die Organisation von Sonderflügen nach Algerien? Ich halte - wie ich das früher schon angemahnt habe - die Situation im Bereich der Rückkehr nach Algerien für sehr unbefriedigend und bin der Ansicht, dass es der Bundesrat eigentlich ähnlich sehen sollte. Die kantonalen Vollzugsbehörden sind ganz bestimmt mit der Situation, wie sie im Augenblick herrscht, auf keinen Fall auf der glücklichen Seite.
Zu Afghanistan: "Das Bundesamt für Polizei hat bis heute keine Landesverweisungen wegen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz gegen afghanische Staatsangehörige verfügt", schreibt der Bundesrat. Es wurde aber ein afghanischer Staatsangehöriger im An-Nur-Prozess verurteilt. Der Bundesrat sollte alles daransetzen, um das Urteil des Gerichtes zu vollziehen, also die sieben Jahre Landesverweisung durchzusetzen.
Zu Irak: Grund für meine Frage waren die fünf verurteilten Iraker, die immer noch in der Schweiz sind. Offenbar wird die Möglichkeit geprüft, diese fünf Iraker in einen Drittstaat zu überführen. Leider gibt die Antwort des Bundesrates dazu keine Auskunft. Gibt es Fortschritte mit diesen Verhandlungen mit Drittstaaten? Wurde diese Drittstaatenlösung wirklich in Betracht gezogen, oder ist der Bundesrat allenfalls dagegen?
Wie Sie sehen: Eine Interpellation sollte Klarheit schaffen, und in diesem Fall verursacht die Antwort des Bundesrates mehr Fragen als Antworten. Ich hoffe aber, dass ich nun von der Frau Bundesrätin die eine oder andere Antwort erhalte. Es geht schlussendlich auch darum, dass wir in diesem Themenbereich, der immer wieder sehr emotional geführt wird, Lösungen finden, aber vor allem auch in der Informations-[NB]und Kommunikationspolitik des Bundes einige Schritte vorwärtsgehen, damit solche Missstände klar benannt werden und die Antworten dank dieser Kommunikation auch bei der Bevölkerung ankommen.