Müller Damian · Ständerat · 2018-12-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Obwohl das Postulat unbestritten ist, erlaube ich mir, trotzdem etwas dazu zu sagen, weil es ja bezüglich dieses Postulates in den Medien einige Unruhe gegeben hat.
Um es gleich klarzustellen: Mir geht es nicht darum, den internationalen Rechtsrahmen grundsätzlich infrage zu stellen. Mein Interesse besteht vielmehr darin, diesen internationalen Rechtsrahmen so zu gestalten, dass er den realen Verhältnissen auch entspricht, dass er - um es mit anderen Worten zu sagen - die richtigen Antworten auf die realen Fragen und Herausforderungen geben kann.
Dazu ist die Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 heute leider nicht mehr in der Lage, weil erstens nicht alle Länder dieser Welt der Flüchtlingskonvention beigetreten sind. Der Bundesrat nennt richtigerweise die Zahl von 145 Ländern; es fehlen also fast fünfzig Länder. Zweitens halten sich lange nicht alle Länder an die Flüchtlingskonvention, auch wenn sie ihr beigetreten sind. Schauen Sie einmal nach Osteuropa. Nicht zuletzt wegen dieser Länder wurde damals die Flüchtlingskonvention geschaffen - heute weisen sie aber Flüchtlinge kaltschnäuzig ab und sind nicht einmal bereit, kleinste Kontingente von Menschen bei sich aufzunehmen, die Schutz und Sicherheit suchen.
Dass die Flüchtlingskonvention nicht mehr wirklich funktioniert, hängt aus meiner Sicht mit zwei Faktoren zusammen: Erstens ist die Zahl der Menschen, die weltweit als Migranten unterwegs sind, unerhört gross und nicht im Geringsten mit dem zu vergleichen, was in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg der Fall war. Heute reden wir von fast 260 Millionen Menschen. Zweitens wissen wir offensichtlich nicht mehr genau, wovon wir reden, wie folgende offizielle Auflistung aus dem Jahre 2015 zeigt: Von total 244 Millionen Menschen zählen 65 Millionen zur Kategorie Vertriebene, 21 Millionen zur Kategorie Flüchtlinge, 3 Millionen zur Kategorie Asylsuchende und 40 Millionen zur Kategorie Binnenvertriebene, also Flüchtlinge im eigenen Land; dazu kommen dann noch 125 Millionen Migranten. Natürlich weiss ich auch, dass diese 125 Millionen Menschen, die sogenannten Arbeitsmigranten, nicht unter die Flüchtlingskonvention fallen. Aber wissen das alle in unserem Land? Wissen das auch diese Menschen? Da habe ich meine grossen Zweifel.
Und genau da müsste es das Interesse der internationalen Gemeinschaft sein, die Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 auf den Stand von 2020 zu bringen, denn in der heutigen Unübersichtlichkeit kommen nicht die Fittesten und auch nicht die Gewieftesten unter die Räder. Zu leiden haben in erster Linie die Schwächsten, jene, die sich am allerwenigsten wehren können, jene also, die Hilfe und Unterstützung am allermeisten brauchen, und die Basis dafür soll eine überarbeitete, modernere Flüchtlingskonvention sein, eine Flüchtlingskonvention, die Arbeitsmigration entschiedener und klarer von Flucht trennt.
Das heisst nicht, dass damit das Recht auf Migration abgeschafft werden soll. Jeder Mensch soll entscheiden dürfen, ob und wie er sich ein besseres Leben schaffen will. Das haben jene Schweizerinnen und Schweizer getan, die 1710 im amerikanischen North Carolina New Bern gegründet haben; das haben jene getan, die 1862 nach Nueva Helvecia in Uruguay gezogen sind, und das tun auch jene, die heute nach Kanada übersiedeln, weil sie sich dort eine bessere Zukunft erhoffen. Migrieren soll auch in Zukunft möglich sein, aber unter viel klareren Regeln. Wenn unser Land zusammen mit einigen sogenannten "like-minded" Staaten die Führung in einem solchen Prozess übernehmen könnte, wäre das kein Angriff auf die humanitäre Tradition unseres Landes. Es wäre im Gegenteil ein Beitrag zu einer präziseren und vor allem verpflichtenderen Flüchtlingspolitik.
In diesem Sinne danke ich dem Bundesrat für seine Bereitschaft, mein Anliegen und das Anliegen meiner Mitunterzeichnenden zu prüfen.