Ritter Markus · Nationalrat · 2018-12-12
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird die Volksinitiative ablehnen und damit der Mehrheit folgen. Bei der Vorlage[NB]2 wird die CVP-Fraktion die Minderheit Müller Leo unterstützen und damit auch der Mehrheit der Finanzkommission folgen.
Die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung ist keine neue Idee, auch nicht eine Idee, die wir im Rahmen dieses Geschäftes geboren haben, sondern sie ist seit 1972 in der Bundesverfassung verankert. Dazu wurde am 4. Oktober 1974 eine entsprechende Gesetzesgrundlage erlassen. Anfänglich gab es viele Instrumente zur Wohnbauförderung, heute ist es ausschliesslich eine fiskalische Massnahme, mit der auch eine Subventionskomponente verbunden ist. Die Volksinitiative vom 18. Oktober 2016, "Mehr bezahlbare Wohnungen", will dem Bund und den Kantonen nun sehr weitgehende Aufgaben in der Wohnbauförderung übertragen. Das Angebot an preisgünstigen Wohnungen soll gefördert und auch ausgebaut werden. Der Anteil von Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus am Gesamtwohnungsbestand soll gemäss einem neuen Absatz 6 in Artikel 108 der Bundesverfassung stetig erhöht werden. Mindestens 10 Prozent aller neugebauten Wohnungen sollen im Besitz dieser Träger sein - heute sind es 4 bis 5 Prozent. In Absatz 7 soll Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, sich ein Vorkaufsrecht an geeigneten Grundstücken einzuräumen.
Diese in der Initiative formulierten Eingriffe in den Grundstücks- und Wohnbaumarkt gehen der CVP-Fraktion deutlich zu weit. Deshalb lehnt die CVP-Fraktion die Initiative ab.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Vorlage 2 würde ein bestehendes und bewährtes Instrument stärken. Der Fonds de Roulement soll um 250 Millionen Franken aufgestockt werden. Der dafür notwendige Rahmenkredit wird für einen Zeitraum von zehn Jahren befristet. Mit dieser Aufstockung des Fonds de Roulement soll gemeinnützigen Bauträgern gemäss dem heutigen Artikel 108 der Bundesverfassung die Möglichkeit gegeben werden, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, zu erneuern oder zu erwerben.
Ich möchte noch zwei, drei Worte dazu an Sie richten, was ein Fonds de Roulement ist. Hier geht es nicht um Subventionen, sondern um vergünstigte Kredite, die auch wieder zurückgezahlt werden müssen. Das ist wichtig zu wissen. Es geht auch nicht darum, dass mit dieser Aufstockung der Anteil an solchen Wohnungen ausgebaut werden soll, sondern es soll eine Stabilisierung auf heutigem Niveau auch für die kommenden Jahre sichergestellt werden.
Der Fonds de Roulement soll von heute 510 Millionen Franken auf 760 Millionen Franken aufgestockt werden. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen, dass dieses Instrument bewährt ist. Wir reden hier von neu 760 Millionen Franken. Auch wir in der Landwirtschaft kennen einen solchen Fonds de Roulement für Investitionskredite. Dieser macht zurzeit 2,5 Milliarden Franken aus. Es steht uns wohl an, auch von [PAGE 2127] bäuerlicher Seite, hier den Wohnungsbau in diesem Rahmen eines bewährten Instruments zu unterstützen.
Die CVP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Verhältnisse auf dem heutigen Wohnungsmarkt sehr unterschiedlich sind. In grossen Agglomerationen ist es sehr bedeutsam, dass der gemeinnützige Wohnungsbau für viele Familien und Menschen in einfachen Verhältnissen weitergeführt werden kann. Die Mietkosten sind in vielen Städten heute sehr hoch, sodass sich bei Weitem nicht mehr alle diese Aufwendungen leisten können. Für die Aufgabe der Wohnbauförderung besteht, wie gesagt, seit 1972 ein klarer Verfassungsauftrag. Vorlage 2 ist zielgerichtet, basiert auf bestehenden Instrumenten und kann ohne Weiteres umgesetzt werden.
Ich möchte hier noch einen Appell an die FDP-Liberale Fraktion richten. Es ist ähnlich wie gestern bei der Beratung des CO2-Gesetzes. Wir haben die Ratsrechte, die weder Initiative noch Vorlage 2 möchte, und wir haben die Ratslinke, die beides möchte. Ich glaube, es wäre an der politischen Mitte, hier einen Weg zu suchen, wie eben gerade in dieser Frage auch mehrheitsfähige Lösungen erzielt werden können. Es ist Ihr Bundesrat, Johann Schneider-Ammann, der hier mit dem Bundesrat einen Weg vorschlägt, der administrativ ohne Mehraufwand umgesetzt werden kann, keine Kosten für den Bund bringt, überschaubare Risiken beinhaltet und auf einem klaren Verfassungsauftrag basiert. Deshalb mein Appell an die FDP-Liberale Fraktion: Unterstützen auch Sie Ihren Bundesrat!
Die CVP-Fraktion wird deshalb Vorlage 2 unterstützen, hält aber fest, dass bei einer Annahme Artikel 3 Absatz 2 für eine Zustimmung in einer Schlussabstimmung Voraussetzung wäre. Vorlage 2 darf aus Sicht der CVP-Fraktion nur in Kraft treten, wenn die Initiative dann auch zurückgezogen wird.