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Ettlin Erich · Ständerat · 2018-12-12

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Meine Motion will die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker stärken, ohne dass damit eine Mengenausweitung verbunden ist. Beispiele für entsprechende Leistungen sind im Begründungstext der Motion aufgeführt. Es sind viele Anwendungen möglich, die kostendämpfend wirken können. Es ist also eine gute Sache, auch im Sinne der Aussagen unseres Bundesrates, der gesagt hat, am Schluss seien es auch die Kosten, die die Prämien verursachen.

Die heutige Einschränkung der Kostenübernahme auf Leistungen bei der Abgabe von Medikamenten stellt ein zu enges Korsett dar, das dringend zu lockern ist, um den Tarifpartnern den nötigen Spielraum zu verschaffen, ohne aber neue mengenbezogene Fehlanreize zu generieren.

Ich nehme kurz noch Stellung zur Stellungnahme des Bundesrates. Ich begrüsse es natürlich, dass der Bundesrat bereit ist, das Anliegen meiner Motion zu prüfen. Jetzt könnte ich ja aufhören und sagen: Es ist erledigt, es ist ja alles gut. Aber in seiner Begründung engt der Bundesrat den Handlungsspielraum meines Erachtens noch zu stark ein. Die Unterstützung des Bundesrates, sowohl meiner Motion als auch der Motion 18.3387 der SGK-NR, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen", ist richtig, aber das genügt noch nicht. Diesen Wunsch möchte ich noch anbringen: dass man, wenn die Motion angenommen wird - so hoffe ich doch -, die weiteren Punkte, die ich anführen möchte, auch berücksichtigt.

Meine Motion verlangt zusätzlich drei Punkte, die ich erwähnen möchte:

1.[NB]Jene Leistungen der Apotheker sollen tarifiert werden können, die Behandlungen mit ärztlich verschriebenen Arzneimitteln wirtschaftlicher und effizienter machen, ohne dass der Apotheker diese Arzneimittel zwingend selbst abgibt bzw. verkauft hat. Die Motion erwähnt in der Begründung genügend solche Situationen. Aber eines sei doch erwähnt - ich glaube, meine Kollegen aus dem Rat, aus den entsprechenden Kantonen, können das dann bestätigen -: Zum Beispiel bei der Heimbetreuung können die Apothekerinnen und Apotheker eine verstärkte Rolle spielen, was heute nicht möglich ist und was auch mit der vom Bundesrat unterstützten Motion 18.3387 nicht möglich wäre.

2.[NB]Präventionsleistungen von Apothekerinnen und Apothekern, die von der OKP übernommen werden und vom Apotheker bequemer und sinnvoller erbracht werden können, wie im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs, sollten abgegolten werden. Sie werden bereits heute willkürlich und nur wegen des zu eng formulierten Artikels im KVG nicht abgegolten. Zwei Kantone, nämlich Neuenburg und Jura, haben sich diesbezüglich bereits geäussert und möchten, dass man das Gesetz hier ausweitet und ermöglicht, dass man die Apothekerinnen und Apotheker dafür entschädigt.

3.[NB]Impfungen in Apotheken sind ein Thema, das man wirklich angehen sollte. Impfungen, die OKP-pflichtig sind und bei welchen die Behörden höhere Impfraten in der Bevölkerung erreichen wollen - zum Beispiel durch den Impfplan des Bundes oder ein Impfprogramm eines Kantons -, sollten ohne ärztliche Verschreibung abgegolten werden können, und zwar sowohl der Impfstoff selbst als auch die in der Apotheke erbrachte Leistung. Hier können die Apotheken eine hervorragende Rolle spielen: Sie sind nah bei den Kunden; sie sind auch nah bei den gesunden Kunden, die nicht zum Arzt gehen, aber für Impfungen vielleicht in der Apotheke oder durch die Apotheke angesprochen werden können.

Diese drei Punkte werden mit der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion bzw. mit der erwähnten Motion 18.3387 nicht gedeckt. Die obenerwähnten Punkte sollten ebenfalls bei der Umsetzung meiner Motion aufgenommen werden. Ich danke nochmals für die Unterstützung durch den Bundesrat und bin froh, wenn Sie meine Motion mit den Erweiterungen, die ich erwähnt habe, annehmen.