Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-12-12
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Vorab meine Interessenbindung: Ich bin Mitglied des politischen Beirates von Wohnen Schweiz, dem Verband bürgerlicher Baugenossenschaften.
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Mit dem Fonds de Roulement können gemäss Wohnraumförderungsgesetz preisgünstige Miet- und Eigentumswohnungen gefördert werden. Diese Mittel stellen praktisch das einzige Finanzierungsinstrument des Bundes zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus dar. Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 konnten damit pro Jahr durchschnittlich rund 1500 Wohnungssanierungen und Neubauten mitfinanziert werden.
Nach Auszahlung der letzten Kredittranche Ende 2019 wird der aktuell mit 510 Millionen Franken dotierte Fonds ausgeschöpft sein. Es gilt, die Wohnbaugenossenschaften durch Rahmenbedingungen und Anreize zu fördern. Absolute Forderungen und Vorschriften sowie Eingriffe in die Eigentumsfreiheiten Privater, wie von der Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" des Mieterverbandes gefordert, sind dabei fehl am Platz.
Der Bundesbeschluss sieht einen neuen Rahmenkredit in der Höhe von 250 Millionen Franken für zehn Jahre vor, um das bewährte und marktnahe Finanzierungsinstrument für den preisgünstigen Wohnungsbau im bisherigen Umfang weiterzuführen.
Das Wohnraumförderungsgesetz beschränkt den potenziellen Nutzerkreis des Fonds de Roulement explizit auf gemeinnützige Wohnbauträger. Die Kriterien der Gemeinnützigkeit sind im Wohnraumförderungsgesetz festgehalten und werden in der Charta für gemeinnützige Wohnbauträger weiter ausgeführt. Sie garantieren, in Verbindung mit dem Modell der Kostenmiete, nach welchem die Wohnungen der gemeinnützigen Wohnbauträger zu den Selbstkosten vermietet werden, dass die zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement zu dauerhaft tiefen Mietzinsen führen. Auch müssen die finanzierten Wohnungen hohe Ansprüche an das ökologische und energieeffiziente Bauen erfüllen.
Ein starker gemeinnütziger Sektor ist auch aus raumplanerischer Sicht wünschenswert. Durch Belegungsvorschriften wird auf eine optimale Auslastung der Wohnungen geachtet. Gemäss einer aktuellen Studie des Bundes verbrauchen Bewohner von gemeinnützigen Wohnungen deutlich weniger Wohnfläche, als das im Schweizer Durchschnitt der Fall ist.
Für die Bodennutzung noch relevanter ist der Grundflächenverbrauch pro Person. Hier verbraucht genossenschaftliches Wohnen im Vergleich zu konventionellen Mietwohnungen etwa einen Viertel weniger Boden. Im Vergleich zu Wohneigentum sind es sogar 60 Prozent weniger Bodenverbrauch. Damit leistet der gemeinnützige Wohnungsbau einen markanten Beitrag zum haushälterischen Umgang mit Boden. So wird dem revidierten Raumplanungsgesetz, welches die bauliche Verdichtung nach innen propagiert, entsprochen. Wohnbaugenossenschaften sind schweizweit Vorreiter in diesem Bereich.
Einige der in der Initiative aufgeführten Instrumente sind weder marktkonform noch zielführend. Über die praktische Umsetzung der in der Initiative festgelegten Zielgrösse schweigen sich die Initianten aus. Dies betrifft insbesondere die Forderung, dass gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neugebauten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger sein sollen. Aufgrund welcher Faktoren und Sachverhalte soll eine entsprechende Quote gesamtschweizerisch definiert und zugeordnet werden? Mit welchen Massnahmen soll sie umgesetzt werden? Was soll geschehen, wenn dieses unrealistische Ziel national, kantonal oder regional nicht umgesetzt werden kann? Grundsätzlich haben sich die bestehenden Förderinstrumente zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus gemäss geltendem Artikel 108 der Bundesverfassung bewährt und sollen fortgeführt werden. Dies betrifft insbesondere den Fonds de Roulement als zentrales Element dieser Bundesförderung, welcher mit dem Bundesbeschluss gestärkt würde.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie zusammen mit der grünliberalen Fraktion, dem Bundesbeschluss über einen zusätzlichen Rahmenkredit als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" zu unterstützen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.