Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-12-12
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Wenn wir nach den Tugenden der Schweiz fragen, stehen als Antworten die Hilfe zur Selbsthilfe und die persönliche private Initiative sicher an prominenter Stelle. Die Genossenschaften sind das lebendige Beispiel dafür - wirtschaftlicher Zusammenschluss zur Selbsthilfe und Solidarität. Was die alten Eidgenossen mit ihren Allmendgenossenschaften demonstrierten, ist von Wohnbaugenossenschaften, Einkaufsgenossenschaften, Genossenschaften für die Ver- und Entsorgung wie auch von Versicherungen übernommen worden.
Die Aufgabe der Politik ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Hilfe zur Selbsthilfe zu schaffen. Heute sollen wir dies für die Wohnbaugenossenschaften tun, wie wir das durch die Bundesverfassung in Artikel 108 aufgetragen erhalten haben: Förderung unter anderem der Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Beide Vorlagen, über die wir heute abstimmen, folgen diesem Verfassungsauftrag: die Volksinitiative mit einer klaren Zielvorgabe, der Bundesbeschluss im bewährten Rahmen.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist heute für viele Menschen dramatisch. Renditegetriebene Immobiliengesellschaften treiben die Marktmieten in die Höhe; diese werden für Leute mit mittlerem und niederem Einkommen nicht mehr bezahlbar. Die Leerstandquote ist momentan zwar gerade höher als auch schon. Es fehlt aber an zahlbaren Wohnungen an den richtigen Standorten. Das führt nicht nur zu schwierigen Situationen für Einzelpersonen und Familien. Viele Gemeinden haben die Vorteile erkannt, die sich bieten, wenn ausreichend Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger zur Verfügung stehen - angefangen bei sesshafteren Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in Vereinen und Behörden engagieren und zur sozialen Durchmischung beitragen. Weiter werden die Gemeinden bei den Sozialaufwendungen finanziell entlastet, wenn Familien, Betagte, Personen in Ausbildung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltbudgets auskommen.
Studien zeigen, dass sich das Engagement für den gemeinnützigen Wohnungsbau lohnt. Auch darum setzen sich der Städteverband und der Gemeindeverband für die Fortsetzung der Unterstützung von gemeinnützigen Wohnbauträgern ein. Die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" will zudem den Gemeinden und Kantonen erlauben, Vorkaufsrechte für geeignete Grundstücke zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus einzuführen. Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat dies 2014 als mögliches und wirksames Instrument vorgeschlagen, und das Bundesamt für Wohnungswesen erklärte, das fakultative Vorkaufsrecht für Gemeinden wäre durch das öffentliche Interesse legitimiert. Leider fehlte dem Bundesrat der Mut, dies dem Parlament vorzuschlagen, sodass es eine Volksinitiative brauchte, um das Thema in die politische Diskussion zu bringen.
Wenn 2017 weniger Fonds-de-Roulement-Gelder als üblich abgerufen wurden, dann hängt das gerade damit zusammen, dass zu wenige spekulationsfreie Areale für die gemeinnützigen Wohnbauträger zur Verfügung standen. Dass sogar die bundesnahen Unternehmen - SBB, Post, Ruag und andere - ihre Areale, die der Bevölkerung gehören, an die Meistbietenden verschachern, damit überteuerte Wohnungen entstehen, ist skandalös und für die Wohnungssuchenden absolut unverständlich.
Ebenso wichtig ist das Eintreten auf den Bundesbeschluss 2 zum Fonds de Roulement. Dieses bewährte Instrument der passiven Unterstützung der gemeinnützigen Wohnbauträger muss weitergeführt werden. Die massvolle Aufstockung um 250 Millionen Franken sichert nur gerade die Fortführung auf bescheidenem Niveau. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Gemeindepräsident und aus der vielfältigen Zusammenarbeit kenne ich die Herausforderungen für die Gemeinden und die gemeinnützigen Wohnbauträger.
Ich empfehle Ihnen deshalb mit Nachdruck, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen und den Bundesbeschluss 2 anzunehmen.