Müller Damian · Ständerat · 2018-12-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Dass die Schweiz ein grosses Interesse an einer Welt ohne Atomwaffen hat, ist in diesem Saal wohl unbestritten. Ebenso unbestritten ist es, dass internationale Vereinbarungen einen wesentlichen Bestandteil bilden, um längerfristig eine atomwaffenfreie Welt zu realisieren. In diesem Sinne hat die Schweiz am 7. Juli 2017 zusammen mit 121 anderen Staaten an der Uno-Generalversammlung in New York dem Vertrag über ein Atomwaffenverbot auch zugestimmt. [PAGE 1048]
Dennoch hat der Bundesrat Mitte August 2018 beschlossen, den Vertrag nicht beziehungsweise noch nicht zu unterzeichnen. Sie wolle, so die Landesregierung, verschiedene kritische Punkte genauer anschauen. Die Zeit bis zur übernächsten Überprüfungskonferenz dieses Vertrages, also bis 2025, solle genutzt werden, um die Situation zu evaluieren und dann neu zu entscheiden. Es geht vor allem um die Frage, ob die befürchteten negativen Folgen des Vertrages eintreten oder nicht.
Zu diesem Entscheid, auch dies soll hier gesagt sein, hat der Bundesrat die APK-SR konsultiert. Der Entscheid des Bundesrates, den Vertrag über ein Atomwaffenverbot erst zu einem späteren Zeitpunkt zu ratifizieren, hat denn auch zur Motion geführt, die wir heute diskutieren und die verlangt, dass die Landesregierung den Vertrag so schnell wie möglich unterzeichnen und dem Parlament zur Ratifizierung vorlegen soll. Wie Sie wissen, hat der Nationalrat diese Motion mit 100 zu 86 Stimmen angenommen. Zudem hat die APK-NR diesen Entscheid am 15. Oktober im Verhältnis von 16 zu 6 Stimmen bestätigt. So viel zur Ausgangslage.
Wir haben in unserer Aussenpolitischen Kommission die Motion 17.4241 an der letzten Sitzung vom 25. und 26. Oktober ebenfalls diskutiert und ausführlich analysiert. Für diese Diskussion haben wir auch Fachleute aus der Wissenschaft sowie aus dem diplomatischen, humanitären und sicherheitstechnischen Bereich angehört und uns so fast zwei Stunden lang in die Materie vertieft. Spezialisten haben schon in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe den Vertrag für ein Atomwaffenverbot eingehend unter die Lupe genommen. Dabei sind sie zum Schluss gekommen, dass der Vertrag in seiner Zielsetzung durchaus auf der Linie der Schweizer Abrüstungspolitik liegt, dass aber die Gründe, die gegen einen Beitritt zum Vertrag sprechen, höher zu gewichten seien als die Chancen, die ein solcher Vertrag bietet. Die Arbeitsgruppe, in der im Übrigen nicht bloss Kritiker des Vertrags einsassen, sondern auch namhafte Befürworter, empfiehlt deshalb, dass die Schweiz die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgt und ihre Haltung zum Vertrag laufend überprüft. Schliesslich hat sich die Kommission auch von Bundesrat Cassis als Vorsteher des Departementes für auswärtige Angelegenheiten über die Gründe orientieren lassen, die den Bundesrat zu seinem Entscheid bewogen haben.
Im Lichte dieser gesamten Informationen hat die Kommission schliesslich entschieden, dem Bundesrat zu folgen und die Motion Sommaruga Carlo abzulehnen. Ich will nicht verhehlen, dass der Entscheid mit 7 zu 6 Stimmen sehr knapp ausgefallen ist. Dieser Entscheid ist aber nicht als Absage an eine atomwaffenfreie Welt zu verstehen, er ist auch keine Absage an die humanitäre Tradition unseres Landes und an den Einsatz dafür, diese Tradition einzuhalten und sich für eine Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. In den Augen der Kommission ist es aber zu früh, den Vertrag im heutigen Zeitpunkt zu ratifizieren, auch wenn das Ziel einer atomwaffenfreien Welt in der Kommission völlig unbestritten ist. Wir sind mehrheitlich der Ansicht, dass dieser Vertrag nicht das geeignete Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen.
In diesem Sinne ist ein heutiges Nein nicht ein Nein zur nuklearen Abrüstung, es ist vielmehr ein Nein zu einem Vertrag, den wir als zu mangelhaft erachten. Der Vertrag ist mangelhaft, weil sich die entscheidenden Atomstaaten nicht einbinden lassen wollen, also schon gar nicht mitmachen. Da stellt sich mit Fug und Recht die Frage, wieso wir einen Vertrag unterzeichnen sollen, wenn die entscheidenden Player sich um einen solchen Vertrag foutieren.
Die Kommissionsmehrheit teilt auch die Einschätzung des Bundesrates, dass der Vertrag die Abrüstungsdiskussion eher polarisiert und somit noch schwieriger macht, als sie sonst schon ist, anstatt dass er diese Diskussion positiv beeinflusst. Im schlimmsten Fall könnte sich der Vertrag negativ auf die Denuklearisierung auswirken und den Dialog über die Abrüstung weiter bremsen. In diesem Sinne ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass der Vertrag eher Symbolpolitik ist als ein wirklicher Beitrag zu einer effektiven und effizienten Abrüstung. Die Schweiz, so die Kommissionsmehrheit, tue besser daran, sich auf den bewährten multilateralen Wegen für nukleare Abrüstung einzusetzen. Es braucht konkrete Fortschritte, Schritt für Schritt.
Zusammenfassend ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, eine Unterzeichnung zum heutigen Zeitpunkt könnte der Position der Schweiz als Brückenbauerin mehr schaden als nützen und damit eine weltweite atomare Abrüstung behindern.
Die Kommissionsmehrheit hat aber auch Verständnis für die Argumente der Minderheit, welche befürchtet, dass eine Ablehnung der Motion ein negatives Signal an die Weltgemeinschaft sendet. Ich kann Ihnen versichern: Auch der Mehrheit ist sehr daran gelegen, dass das Image der Schweiz als Depositarstaat des humanitären Völkerrechtes auf keinen Fall Schaden nimmt. Auch die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass wir immer wieder im Auge behalten müssen, wie wichtig das internationale Genf für unser Land ist, und dass wir zu diesem internationalen Genf auch Sorge tragen.
Deshalb hat die APK-SR mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet, die den Bundesrat klipp und klar beauftragt, bereits bis Ende 2020 eine neuerliche Standortbestimmung in dieser Frage vorzunehmen und nicht weitere fünf Jahre zuzuwarten. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die notwendigen 50 Ratifikationen zustande kommen, damit der Vertrag per 2020 in Kraft treten kann.
Im Mai 2020 wird die Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen stattfinden. Ihr Ausgang dürfte wichtige Anhaltspunkte dafür liefern, wie es mit der Umsetzung der vereinbarten praktischen Abrüstungsschritte weitergeht und wie sich der Vertrag auf ein Atomwaffenverbot auswirkt. Natürlich werden wir bis Ende 2020 nicht alle offenen Fragen beantworten können. Aber wir sind überzeugt, dass der Bundesrat wichtige Erkenntnisse zu einer Neubeurteilung des Vertrages erhalten kann. Zudem wird das EDA aufgefordert, die Aussenpolitischen Kommissionen über die weiteren Entwicklungen nicht nur zu informieren, sondern sie auch zum weiteren Vorgehen zu konsultieren.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion Sommaruga Carlo 17.4241 abzulehnen und der Kommissionsmotion 18.4097 zuzustimmen.