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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-12-12

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Jetzt ist es ja nicht meine Aufgabe, Kollege Hegglin zu verteidigen. Aber zu seiner Ehrenrettung muss ich nun doch sagen: Wenn wir vorhin Kollege Dittli zugehört haben, dann hat er natürlich eine andere Position bezogen, als sie jetzt gerade von Kollege Müller dargestellt worden ist. Er hat gesagt, eine Unterzeichnung dieses Verbotsvertrags wäre eine Stigmatisierung der Atommächte, der Vertrag sei inhaltlich nicht richtig. Das ist natürlich ein grosser Unterschied zur Position, die die Kommissionsmehrheit vertritt. Ich glaube, aus einer wohlverstandenen Schweizer Optik kann ein solcher Standpunkt heute eigentlich nicht vertreten werden. Die Schweiz ist keine Atommacht. Sie tat sich damals schwer mit der Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags, weil sie sich bis weit in die 1970er Jahre hinein eine Option offenhalten wollte. Aber seither hat die Schweiz hier klare Positionen und vertritt sie auch für die Zukunft.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass eine Unterzeichnung jetzt nicht nötig sei, weil dieser Unterzeichnung vor allem symbolischer Charakter zukomme. Nun sind Symbole wichtig, Symbole sind nicht unbedeutend. Es ist klar, dass die Schweiz, wenn man die Weltmächte betrachtet, jetzt vielleicht nicht übertrieben viel auf die Waage bringt. Aber es ist trotzdem so, dass die Schweiz, gerade wenn es um die Setzung von Werten geht - das internationale Genf steht dafür -, doch eine gewichtige Stimme ist und etwas mitzureden hat. Wenn es um Symbole geht, muss man sich ja auch darüber Rechenschaft geben, in welcher Situation wir heute sind. Erst Ende Oktober hat der amerikanische Präsident den Ausstieg aus dem INF-Abkommen angekündigt. Wir sind wieder in einer Phase neuer atomarer Risiken angelangt. In einer solchen Situation ist es richtig, auch Position zu beziehen, auch symbolisch richtig Position zu beziehen und eine klare Werthaltung bekanntzugeben. Hier spielt die Schweiz neben vielen anderen Ländern eine gewisse Rolle.

Die Feststellung ist zweifellos richtig - darauf ist schon eingegangen worden -, dass die Atommächte selber bei diesem Vertrag nicht dabei sind. Aber das gilt für das humanitäre Völkerrecht insgesamt. Man hätte die entsprechenden Verträge zur Abschaffung der Todesstrafe nie unterzeichnen können und sich nie an diesen Kampagnen beteiligen können, weil ja die Mächte und die Staaten, die die Todesstrafe praktizieren, nie selber direkt dabei sind. Aber es ist trotzdem eine Erfolgsgeschichte; es ist gelungen, das humanitäre Völkerrecht hier Schritt für Schritt vorwärtszubringen. Man muss dort beginnen, wo man beginnen kann, nämlich mit der eigenen Positionierung.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Kommissionsminderheit und dem Nationalrat zu folgen.