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Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-12-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen. Der Ständerat hat sich bei acht von zehn Differenzen dem Nationalrat angeschlossen, die neunte Differenz haben wir heute beigelegt. Jetzt geht es noch um die letzte verbleibende Differenz. Die Kommission - sie entschied mit 13 zu 10 Stimmen - und unsere einstimmige Fraktion bitten Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Es geht darum, dass wir beziehungsweise der Ständerat gegenüber dem Bundesrat eine insofern schärfere Fassung formuliert haben, gemäss der ja eben die Vermutung geschaffen wird, dass erstens kein Flüchtling mehr ist, wer nach Hause reist. Zweitens kann das Gegenteil bewiesen werden, wenn eine sogenannte Zwangslage, was ja bereits mehrmals erwähnt und ausgedeutscht worden ist, vorliegt.

Die Minderheit ist uns zu abschliessend. Es geht um eine Abwägung im Einzelfall mit stark eingeschränkter Entscheidungsfreiheit. Die genannten Fälle einer möglichen Rückkehr trotz drohender Lebensgefahr und eventuell weitere Fälle müssen möglich sein. Unter Umständen, und dies ist auch eine Antwort an den Fragesteller von vorhin, stellt sich eben dem Flüchtling das schwere Dilemma einer persönlichen Wahl, die er zu treffen hat, zwischen seinem persönlichen Wohl - wenn er nach Hause reist, wird er dort unter Umständen eben wieder verhaftet, geplagt, getötet - und seinem starken Bedürfnis, eben einen nahen Verwandten nochmals sehen zu können. Das ist ein Dilemma, ein sehr schwieriges menschliches Dilemma. Wenn jemand unter Inkaufnahme dieser Gefahr dennoch in sein Heimatland reist, sollten wir dies nicht zum Anlass nehmen, ihm die Flüchtlingseigenschaft zu entziehen, ohne die Möglichkeit, seine Beweggründe und seine Zwangssituation darzulegen.

Mit dieser Begründung bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, sich der Mehrheit anzuschliessen.