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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-12

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-12

Wortprotokoll

Am 8. Juni 1977, also vor ziemlich genau 25 Jahren, wurden an der Diplomatischen Konferenz in Genf zwei Zusatzprotokolle zu den vier Genfer Konventionen verabschiedet. Diese Protokolle waren auf Anregung des IKRK vom Bundesrat ausgearbeitet worden. Die Schweiz ist Depositarstaat der Konventionen wie auch der Zusatzprotokolle.

Die beiden Protokolle präzisieren und ergänzen die Genfer Konventionen, insbesondere was den Schutz der Opfer anbetrifft. Im ersten Zusatzprotokoll geht es um die internationalen bewaffneten Konflikte, das zweite betrifft die nichtinternationalen Konflikte. Die Balkankrise, die Situation im Nahen Osten, aber auch der mit Waffengewalt auftretende internationale Terrorismus untermauern die Notwendigkeit der Existenz und der Befolgung sowohl der Konventionen als auch der Zusatzprotokolle. Das erste Zusatzprotokoll bildet gleichzeitig die völkerrechtliche Grundlage für die Institution der so genannten Internationalen Ermittlungskommission, die eingesetzt werden kann, um behauptete schwere Verstösse gegen die Genfer Konventionen "sur place" zu untersuchen.

Während die vier Konventionen von der gesamten Staatengemeinschaft, 189 Staaten, ratifiziert worden sind, haben das erste Zusatzprotokoll erst 158 und das zweite nur 150 Staaten ratifiziert. Die Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission wird bis heute gar nur von 60 Staaten anerkannt. In der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates ist deshalb aus Anlass des 25. Jahrestages die [PAGE 411] Initiative ergriffen worden, mittels einer gemeinsamen Erklärung der eidgenössischen Räte einen Aufruf an die Adresse der noch säumigen Staaten zu erlassen: Sie sollen daran erinnert werden, die Zusatzprotokolle zu ratifizieren bzw. den Vorbehalt betreffend die Internationale Ermittlungskommission zurückzuziehen. Der Nationalrat hat die Erklärung heute Vormittag einstimmig verabschiedet.

Nun wissen Sie, dass wir im Ständerat gegenüber solchen Appellen an die Weltöffentlichkeit eher zurückhaltend eingestellt sind. Wir haben den Handlungsbedarf diskutiert. Wir haben uns in der Kommission erkundigt, auf welchem Weg die Erklärung den infrage kommenden Staaten zugestellt wird. Wir haben uns gefragt, wie wir selber reagieren würden, wenn uns von anderen Parlamenten solche Erklärungen zugestellt würden. Würden wir sie zur Kenntnis nehmen, oder empfänden wir dies eher als eine Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten?

Des Weiteren haben wir die Frage diskutiert, ob die vorliegende Erklärung allenfalls von Israel, mit dem wir korrekte Beziehungen pflegen - und wir sind weiterhin auch an solchen interessiert -, als unhöflicher Akt empfunden werden könnte, Stichwort: Verweigerung der Zulassung einer internationalen Ermittlungskommission im Flüchtlingslager Nablus vor ein paar Wochen. Wir haben die Frage verneint. Denn mit dieser Erklärung wird keine Nahostpolitik verfolgt. Es ist ein Appell an die Staatengemeinschaft im Allgemeinen und an die säumigen Länder im Besonderen und entsprechend vereinbar mit dem Status eines neutralen Mitgliedes der Völkergemeinschaft.

Nach gewalteter Diskussion setzte sich dann einstimmig die Meinung durch, der gemeinsamen Erklärung beider Räte zuzustimmen. Ein anderer Antrag wurde nicht gestellt. Entsprechend bitte ich Sie namens der Kommission, gleich zu handeln.