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Heim Bea · Nationalrat · 2018-12-12

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Die Kostendiskussion im Gesundheitswesen ist zu Recht allgegenwärtig. Aus SP-Sicht ist der Handlungsbedarf gross, und ein nachweislich wirksames Instrument zur Kostendämmung ist die Steuerung der Zulassung von Leistungserbringenden und deren Tätigkeit zulasten der Grundversicherung - es ist ein wichtiges Instrument, insbesondere für die Grenzkantone. Das hat die Erfahrung 2012 gezeigt, mit der einjährigen Aufhebung dieser Steuerung. Damals kam es zu einer starken Zunahme der Facharztdichte, der Konsultationen und damit der Kosten. Darum sollten wir die unendliche Geschichte der wiederkehrenden Befristungen nun beenden und zu einer definitiven Regelung für eine bedarfsorientierte Ärztezulassung finden.

Da es eine verfassungsmässige Pflicht der Kantone ist, eine gute medizinische Grundversorgung zu gewährleisten, ist es auch richtig, wenn die Kantone steuern. An den Kantonen ist es, mit regelmässigen Bedarfsanalysen Folgendes sicherzustellen:

1.[NB]dass keine Über- und keine Unterversorgung entsteht;

2.[NB]dass die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen wie auch der Versorgung gewährleistet sind, so wie es die Minderheit Ruiz Rebecca in Artikel 55a Absatz 2 vorschlägt, auch - und das ist wichtig - unter Beachtung des Beschäftigungsgrades der Ärztinnen und Ärzte;

3.[NB]dass die Versorgung optimal koordiniert ist mit den umliegenden Kantonen;

4.[NB]dass sie abgestimmt ist mit den Vorstellungen der Versichertenverbände, der Versicherungen sowie der Leistungserbringenden.

Die kantonale Zulassungssteuerung zur Kostendämmung ist ein wichtiger Schritt, den wir unterstützen, aber wir meinen, das Parlament sollte die Vorlage nicht überlasten. Die Kommission hat dies getan, denn diese Vorlage hat Pferdefüsse. Der grösste dieser Pferdefüsse findet sich in Absatz 1bis mit der Aufweichung des Kontrahierungszwanges. Für die SP geht das einfach nicht. Es sei ja vorerst nur ein Aufweichen, [PAGE 2166] vorerst nur eine Möglichkeit, eine Kann-Formulierung. Nun, man will also doch, dass die Kantone ihre ureigenste, demokratisch verfügte Aufgabe und Kompetenz für die Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung abgeben und die Steuerung den Versicherern und Leistungserbringern überlassen, den Leistungserbringern, deren Zahl die Kantone an und für sich steuern sollten, deren Leistungen die Kantone hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit beaufsichtigen sollten. Irgendwie geht doch das nicht auf, selbst wenn diese Steuerung sich vorerst nur in den kantonalen Bandbreiten bewegen soll.

Mit im Steuerboot sollen nach Absatz 1bis auch die Versicherer sein - sie, die als Zahlstelle weder einen Volksauftrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit noch einen Volksauftrag zur Qualitätssicherung haben und sich darum in dieser Hinsicht bisher kaum positiv profiliert haben. Dieser Antrag der Kommissionsmehrheit bei Absatz 1bis steht unseres Erachtens im Widerspruch zum Ziel der Vorlage, den Kantonen ein starkes Instrument zur Kostendämmung zu geben. Im Antrag fehlt zudem eine Reihe wichtiger Elemente, die man klären und gesetzlich festhalten müsste: Regelungen des Kartellrechts, der Rekurswege, der Aufsicht, der Vertragsdauer usw.

Dazu kommt, dass die Vertragsfreiheit dem Versicherten die Möglichkeit der freien Arztwahl nehmen würde. Bürokratie auch für die zuweisenden Hausärztinnen und Hausärzte: Sie müssen jeweils eruieren, welche Kasse mit welcher Ärztin einen Vertrag hat, bevor sie ihre Patienten weiterweisen. Zu Recht wurde in der Kommission von bürgerlicher Seite die Frage aufgeworfen, wie denn verhindert werden könne, dass Versicherer mit der Vertragsfreiheit nicht einfach die billigsten Ärztinnen und Ärzte bevorzugen würden. Die Antwort der Befürworterseite lautete: Es wäre ja erst so etwas wie ein Experiment. Ein Experiment in ein Gesetz schreiben, ohne Absicherungen und Kriterien - nun, die SP hat gar nichts gegen Experimente, aber bitte geordnet, wie es der Expertenbericht vorsieht, mit einem separaten, befristeten und monitorisierten Experimentierartikel.

Diese Vorlage ist eine Gesetzesänderung, sie ist etwas Ernsthaftes und nicht einfach ein Experiment; sie ist zudem zu wichtig, als dass man sie mit der Vertragsfreiheit auf kantonaler Ebene gefährden sollte. Die SP-Fraktion bittet Sie daher, bei Artikel 55a den neueingefügten Absatz 1bis zu streichen, wie dies mit dem Antrag der Minderheit Ruiz Rebecca vorgeschlagen wird. Sie bittet Sie zudem, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieser Absatz, die Vertragsfreiheit durch die Hintertüre, bei Vertretern der FMH wie des VSAO auf Ablehnung stösst, dies auch bei der Conférence latine des affaires sanitaires et sociales, also bei den Gesundheitsdirektorien der Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis und Waadt.

Ich empfehle Ihnen also im Namen der SP-Fraktion: Stimmen Sie den Anträgen der Minderheit Ruiz Rebecca zu.