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Humbel Ruth · Nationalrat · 2018-12-12

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission will diese Vorlage, die den Kantonen neue Steuerungsmöglichkeiten gibt, rechtlich zwingend mit Efas verknüpfen. Entweder werden beide Vorlagen in Kraft treten oder keine.

Mit der Efas-Vorlage, zu der das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen worden ist, bezahlen die Kantone einen Prozentsatz der Leistungen; auf der Basis aktueller Daten wären es rund 25 Prozent aller Leistungen. Wenn die Kantone im ambulanten Bereich mitfinanzieren, sollen sie dort auch zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten bekommen. Das ist der innere Zusammenhang der beiden Vorlagen.

Neben der Schaffung von neuen Steuerungsmöglichkeiten werden mit dieser Vorlage auch die Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit erhöht. Ich habe im Eintretensreferat bereits darauf hingewiesen, dass diese Vorlage in engem Zusammenhang zur KVG-Revision "Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit" steht. Diese wird derzeit in der ständerätlichen SGK beraten. Sie will Verbindlichkeit und Transparenz bei der Qualität schaffen, nicht nur bei den Strukturen, sondern auch bei Indikationen und Ergebnissen. Diese beiden Vorlagen müssen noch koordiniert werden, damit Doppelspurigkeiten vermieden, Inkonsistenzen verhindert und Kompetenzen klar geregelt sind.

Wenn - wie in der Kommission - der Vorwurf erhoben wird, dass mit der Verknüpfung dieser Vorlage mit Efas auch die Durchsetzung der Qualitätsanforderungen gefährdet würde, dann stimmt das so nicht. Die Kantone ihrerseits machen ihre Unterstützung von Efas davon abhängig, dass sie im ambulanten Bereich mehr Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Diese Forderung erfüllen wir mit dieser Vorlage.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die parlamentarische Initiative 18.440, "Befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Artikel 55a KVG", in der ersten Sessionswoche von beiden Räten angenommen worden ist und am Freitag in die Schlussabstimmung kommt. Der derzeit geltende Artikel 55a KVG wird daher um zwei Jahre bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Meines Erachtens muss daher Absatz 2 Buchstabe a der Fassung von Bundesrat und Kommissionsminderheit gestrichen werden.

Die Kommission beantragt die Verknüpfung dieser Vorlage mit Efas mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, und ich bitte Sie, dieser Kommissionsmehrheit zu folgen. Abschliessend möchte ich nochmals das Resultat der Gesamtabstimmung in der Kommission in Erinnerung rufen: Die Kommission hat dieser Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.