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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2018-12-13

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Es verbleibt eine letzte Differenz aus der Einigungskonferenz. Konkret geht es um den Funktionsaufwand der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), der um 2 Millionen Franken aufgestockt werden soll.

Wenn hier zwei unterschiedliche Beträge zur Disposition stehen, dann geht es eben nicht darum, dass der Antrag der Minderheit ein Kürzungsantrag wäre, sondern die Minderheit will den Aufwand für die Eidgenössische Finanzkontrolle stabil halten wie in den Vorjahren: Sie will also nicht ausbauen. Der Antrag, der auf dem Tisch liegt, bedeutet aber einen Ausbau.

Es geht auch nicht um die Höhe des Betrages: 2 Millionen auf einen Gesamtetat von 72 Milliarden Franken sind eigentlich nicht der Punkt, sondern der Punkt ist die Grundsatzfrage, welche Art von Finanzkontrolle wir wollen und welche Art von Finanzkontrolle wir nicht wollen.

Hinter der Aufstockung um 2 Millionen Franken steht der Wunsch der Eidgenössischen Finanzkontrolle, zehn zusätzliche Stellen zu besetzen, weil der Chef der Finanzkontrolle die Kontrollen intensivieren will. Er spricht von mehr Risiken, die er offenbar nur dann bewältigen kann, wenn er in seinem Amt zehn Köpfe mehr hat.

Natürlich ist die Welt voller Risiken. Nur müssen wir uns überlegen - und das ist eben die Grundsatzfrage -, wie die Finanzkontrolle ihre Aufgabe bewältigen soll. Die Minderheit ist dezidiert der Auffassung - wir haben das im Rat hier in der ganzen Budgetdebatte laufend diskutiert -, dass die Finanzkontrolle ihre Kontrolltätigkeit priorisieren muss. Wenn ein ausserordentlicher Fall auftritt, dann ist mit der Finanzdelegation abzusprechen, wie diese Priorisierung stattfinden soll. Es ist Sache der politischen Führung, also der Finanzdelegation, den Einsatz der Finanzkontrolle zu priorisieren. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzkontrolle bereits heute über hundert Arbeitsstellen hat. Es ist also nicht so, dass die Dotation für die Aufgabenbewältigung nicht ausreichend wäre.

Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich Sie im Namen der Minderheit, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen, die Eidgenössische Finanzkontrolle auf dem Stand von heute zu belassen und damit auch zum Ausdruck zu bringen, dass wir eine Kontrolle wollen, die priorisiert. Wir wollen keine Überwachungsanstalt, sondern eine fokussierte Eidgenössische Finanzkontrolle.

Bitte stimmen Sie dem Antrag meiner Minderheit zu!