Schmid Carlo · Ständerat · 2002-06-12
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Empfehlung Forster. Was die Zentralisierung angeht, so kann ich mir zwar durchaus vorstellen, dass es für einen Glarner Unternehmer einen relativ kleinen Unterschied macht, ob er in Zukunft nach Zürich oder wie bisher nach St. Gallen gehen soll. Das ist vermutlich nicht matchentscheidend. Was mich dazu führt, Frau Forster zu unterstützen, sind zwei Überlegungen: erstens die Absicht, am Schluss - in einem zweiten Schritt - alle vorgeschobenen Inspektorate in Bern zu zentralisieren, und zweitens ein regionalpolitisches Moment.
Wir haben nun eine erste Phase der Zentralisierung von vier auf zwei Stellen, und dann soll eine zweite Phase kommen, in der all diese vorgeschobenen "Feldvertreter" des Bundes in der Zentrale hier in Bern sitzen. Das ist meines Erachtens nicht nur eine rein betriebswirtschaftlich zu betrachtende Optimierung, sondern das verändert den Charakter der Arbeitsauffassung und der Dienstauffassung der entsprechenden Stellen. Wer seine Stellung unabhängig von der direkten Linie im Land draussen halten muss, ist darauf angewiesen, dass er mit den entsprechenden Betrieben und mit den Kantonen, in denen er seine Tätigkeit ausüben muss, in engem Kontakt ist. Es ist mit anderen Worten eine Stellung, bei der Praktiker gefragt sind. Es sind Leute, die sich dadurch auszeichnen, dass sie ihr Umfeld kennen. Wenn Sie am Schluss alles in Bern haben, dann haben Sie "Schreibtischtäter", dann sind das Leute, die von der Zentrale aus irgendwelche Ideen durchziehen, völlig unabhängig vom Einzelfall. Ich überzeichne vielleicht, aber in der Tendenz geht es dahin.
Ich bin ganz klar der Meinung, dass es nicht so sehr darauf ankommt, wo die Standorte sind; aber es darf nicht alles zentralisiert werden. Das verändert die Arbeitsauffassung, die Dienstauffassung und die Aufgabenauffassung der entsprechenden Stellen. Gerade in diesem Bereich, meine ich, haben wir ein Arbeitsgesetz geschaffen und kein "Arbeitsverhinderungsgesetz" oder "Arbeitserschwerungsgesetz". Es geht aber doch in diese Richtung, wenn mit zentralistischer Verve und im "furor federalis" dann auch den berechtigen Interessen der Betriebe in die Parade gefahren wird. Das ist ganz klar in der Logik der Dinge: Wer nicht mehr den Bedürfnissen der Betriebe ausgesetzt ist, kann hinter dem Schutz seiner "Bundeswände" bestimmen, was er will. Ich meine: Es ist falsch.
Es kommt aber auch der regionale Aspekt dazu. Ich meine, der Bundesrat hat sich mit der Dezentralisierung der Bundesverwaltung immer schwer getan. Über einen Perimeter von etwa 30 Kilometern ist er nicht hinausgekommen. Dafür habe ich auch Verständnis. Aber mein Verständnis hört eigentlich dort auf, wo bestehende dezentrale Strukturen zerstört werden sollen. Warum um Gottes Willen sollen sie denn auch zerstört werden? Gibt es einen vernünftigen Grund, das zu tun? Hat es Nachteile gehabt, dass die vier Arbeitsinspektorate im schweizerischen Feld draussen waren? Muss der Bund - wenn er schon nicht in der Lage ist, eine solche Struktur neu zu schaffen - unbedingt hingehen und diese dezentrale Struktur zerstören? Da meine ich grundsätzlich: nein.
Ich bin leider nicht mehr in der Lage gewesen, die Unterlagen der damaligen Vernehmlassung hervorzuziehen. Aber ich meine, wenn das deutlich gesagt worden wäre, wären wir in der Ostschweiz angesichts unserer Sensibilität vermutlich nicht so einhellig für diese Geschichte gewesen. Dann hätten wir mindestens auf den regionalen Aspekt dieser Vorlage hingewiesen.
Von daher verdient die Empfehlung Forster Ihre Unterstützung.