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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-12

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-12

Wortprotokoll

Zusätzlich zu unserem Bericht möchte ich noch zwei kurze Bemerkungen anbringen. Es handelt sich hier um den 24. halbjährlichen Bericht, den der Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet und der das zweite Semester des vergangenen Jahres umfasst. Die Kommission hat dem Bericht einstimmig zugestimmt und beantragt Ihnen, dasselbe zu tun.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere zwei bundesrätliche Massnahmen, die auf dem Zolltarifgesetz basieren. Die Kommission begrüsst es, dass diese Massnahmen ergriffen worden sind. Zum einen geht es um den Import von Hartweizen und Brotgetreide, zum anderen um die Situation auf dem Fleischmarkt infolge von BSE und der Maul- und Klauenseuche.

Hauptelement dieses zweiten Halbjahresberichtes - und dazu möchte ich noch etwas sagen - war einmal mehr die Veröffentlichung der Importkontingente für das Jahr 2001. Das ist aus Sicht der Marktteilnehmer und Konkurrenten natürlich jeweils ein Knüller, auf den man sich stürzt, wobei die Nachfrage auch diesmal nur dank einem Sonderdruck der Vertriebsstelle für Bundespublikationen bewältigt werden konnte.

In der Kommission führte die umfangreiche Computerliste über die Kontingentszuteilung beim Rotwein zu einer Diskussion, die einen gewissen heiteren Unterton hatte. So war dem Bericht zu entnehmen, dass der Grossverteiler Coop als grösster Kontingentnehmer 27 Millionen Liter Rotwein eingeführt hat, dass aber auch ein gewisser Herr Clerc aus Wangen noch ein Kontingent von einem einzigen Liter in Anspruch genommen hat. In der Diskussion wurde natürlich gefragt, ob das ein Computerfehler sei oder ob die bürokratische Auflistung - dies eine andere Auslegung - hier nicht auf [PAGE 393] die Spitze getrieben werde. Die Antwort der Verwaltung erfolgte prompt, und ich schildere sie Ihnen, weil sie erstens plausibel ist und weil zweitens jeder von uns einmal in dieselbe Situation wie Herr Clerc geraten könnte. Herr Clerc hatte offensichtlich die für jedermann zulässige Importmenge von 20 Litern um einen Liter überzogen. Weil zu jenem Zeitpunkt das Gesamtjahreskontingent aber noch nicht voll in Anspruch genommen worden war, konnte Herr Clerc die zusätzliche Flasche, unter Reduktion des Gesamtkontigents um einen Liter, doch noch mit über die Grenze nehmen.

Das Beispiel zeigt auf, dass beim Wein die Grenzkontrolle offensichtlich gut funktioniert und die Computerdatei online an der Grenze ihre Dienste erbringt. Ist es aber richtig und sinnvoll, sämtliche Kontingente unter Veröffentlichung der vollen Namen zu publizieren, oder wird da nicht allzu sehr in die Geschäftsgeheimnisse und den Datenschutz eingegriffen? Wir haben auch diese Frage diskutiert und konnten dabei feststellen, dass sich Geschäftswelt und Konkurrenz offensichtlich an diesen Zustand der Transparenz gewöhnt haben, jedenfalls sind deswegen bis anhin, soweit bekannt, noch keine Beschwerden beim Datenschützer eingegangen.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen also, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen zuzustimmen.