Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-12-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-12-13
Wortprotokoll
Ich kann es auch hier kurz machen, der Kommissionssprecher hat alles perfekt dargelegt. Wir haben diese Problematik schon in der Waldgesetzrevision 2013 und in der Waldgesetzrevision 2017 besprochen. Ich glaube, es gab jedes Mal auch leichte Anpassungen. Seit 2013 haben wir die Möglichkeit, dass nicht Realersatz nötig ist, sondern dass man nach einer Rodung Möglichkeiten für gleichwertige Massnahmen hat. Die Kantone können auch ausserhalb der Bauzone eine statische Waldgrenze festlegen, und auch gedeckte Energieholzlager sind seither möglich. 2017 haben wir weitere Erleichterungen zugunsten der Waldbewirtschaftung geschaffen.
Mit dieser parlamentarischen Initiative ist es einfach schwierig weiterzugehen. Wenn Sie jetzt Ausnahmen im Bereich der Standortgebundenheit vorsehen, dann haben wir das Bedenken, dass Sie damit natürlich bei anderen Industriezweigen auch Begehrlichkeiten wecken. Ich denke hier etwa an andere Infrastrukturen. Hier, glaube ich, ist es deshalb richtig, wenn man sich ausserhalb der Bauzone an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hält.
Die Motion hingegen können wir unterstützen. Es liesse sich auf Verordnungsebene hier nochmals etwas justieren. Wir hätten dann im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative die zonenfremden Bauten im Wald ausgeschlossen. Wir könnten die Realisierung solcher Lager auf die regionale Holzlagerung einschränken. Das wäre dann wiederum mit den Grundsätzen der Raumplanung und der Walderhaltung weiterhin konform. Insofern würden wir Ihnen diesen Weg empfehlen.
[VS]