Maissen Theo · Ständerat · 2002-06-12
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Politik hat immer zwei Elemente: Das eine Element ist die grundsätzliche Stossrichtung, das andere Element die konkrete Umsetzung. Bei der konkreten Umsetzung muss berücksichtigt werden, dass die Realität facettenreich ist. Wenn wir diese Realität berücksichtigen wollen, dann müssen hin und wieder Grundsätze geritzt werden. Es geht immer darum, die Massnahmen so anzupassen, dass die Politik das Ziel optimal erreicht.
In der Agrarpolitik ist es so: Wir haben hier nicht nur ein Ziel, sondern wir haben ein ganzes Bündel von Zielen, die sich zum Teil widersprechen. Wir haben die Versorgung mit Lebensmitteln - heute sind sowohl Quantität wie auch Qualität zu beachten -, wir haben das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, wir müssen ökologische Aspekte berücksichtigen, und schliesslich haben wir auch noch raumordnungs- und sozialpolitische Ziele zu beachten. Es geht daher auch in der Agrarpolitik nicht, dass wir Grundsätze, die an sich richtig sind, um jeden Preis durchziehen; das wäre ein nicht zielführender Purismus. Wir haben in der Agrarpolitik die Situation, dass wir auf der einen Seite die Massnahmen im Absatzbereich möglichst zurücknehmen wollen und dann diesen Abbau bezüglich der Einkommen mit Direktzahlungen kompensieren. Dieses Konzept funktioniert so lange, als es sich bei den Zielgruppen um die gleichen Akteure handelt, wenn also die Akteure im Produktions- und im Absatzbereich identisch sind. Dieses System funktioniert hin und wieder dann nicht mehr richtig - das ist auch logisch nachvollziehbar -, wenn für die Akteure im Absatzbereich, insbesondere in den nachgelagerten Bereichen, also in der Verwertung und auf dem Weltmarkt, Konkurrenznachteile bestehen. Problematisch ist dieses System auch dann, wenn es sich bei diesen Akteuren im Absatzbereich um kollektive Organisationen handelt, die zum Teil unabhängig sind von jenen Akteuren, die produzieren, d. h. von den einzelnen Landwirten.
Mit einem solchen System, das komplex ist, haben wir es auch bei der Verwertung der Schafwolle zu tun. Man kann nun lange damit argumentieren, dass mit dem Modell von "AP 2002" oder jetzt dann "AP 2007" die Voraussetzungen für eine nachhaltige Verwertung der Schafwolle gegeben seien. Das mag rein theoretisch stimmen, aber in der Realität ist es anders.
Nun bin ich der Überzeugung, dass es Aufgabe der Politik ist, sich der abzeichnenden Probleme anzunehmen, wenn man sieht, dass Grundsätze, die man ohne Wenn und Aber umsetzt, zu Problemen werden.
Ich komme nun, nachdem dieses Postulat vom Bundesrat abgelehnt wird, nicht um den Eindruck herum, dass sich der Bundesrat hinter einem Politikmodell verschanzt, hinter dem wir an sich stehen. Wenn es mit diesem Politikmodell aber konkrete Probleme gibt, will der Bundesrat diesen ausweichen. Hier, denke ich, müssen wir als Parlament, das dieses Politikmodell mit der Landwirtschaftsgesetzgebung eingeführt hat, dieser Haltung entgegentreten.
Ich möchte Sie doch darauf aufmerksam machen, dass ich mit meinem Postulat nicht vorweg mehr Geld verlange, ich möchte auch nicht eine Gesetzesänderung auf Vorrat, sondern ich will, dass wir über Lösungen eines Problems, das auf uns zukommt, nachdenken. Wir würden sonst irgendeinmal in der politischen Diskussion damit Probleme bekommen.
Wir müssen einfach sehen: Die Schwierigkeit besteht darin, dass wir es mit einem ganzen Gesetzeswerk zu tun haben, das hier beeinflussend ist. Man kann schon sagen, dass die Schafwolle für die Schweiz ein marginales Problem und nicht so wichtig sei, aber wenn Sie sehen, wie das Ganze gesetzesmässig verknüpft ist, dann hat es offenbar trotzdem eine Bedeutung. Die Schafwolle ist ein erneuerbares Naturprodukt. Es fällt einfach an; es ist ein so genanntes Koppelprodukt aus der Schafhaltung. Gleichzeitig schreibt die Tierschutzgesetzgebung vor, dass dieses Produkt, das bei heutigen Preisen offenbar für den Markt uninteressant ist, gewonnen werden muss. Das heisst, gemäss Tierschutzgesetzgebung besteht die Pflicht, die Schafe mindestens einmal im Jahr zu scheren. Damit fällt eben dieses Produkt an.
Nun stehen wir mit der Schafwolle auf dem internationalen Schafwollmarkt in einer äusserst harten Konkurrenz. Die Preise sind aus verschiedensten Gründen sehr tief. Wir stehen mit der Schafwolle aber auch - das bringt das Ganze auf eine andere Ebene, auf eine ethische und politische Ebene - in Konkurrenz mit Billigsttextilien. Nun müssen Sie sich einmal überlegen, warum wir in der Schweiz Billigsttextilien haben, die weit günstiger sind als Wollprodukte. Billig sind diese Textilien, weil sie zum Teil in Ländern produziert werden, in denen miserable Löhne bezahlt werden, in denen es im Textilbereich zum Teil noch Kinderarbeit gibt. Wir profitieren von dieser Situation, wir profitieren von Billigsttextilien, aber selbstverständlich haben wir parallel dazu das Problem, dass eigene erneuerbare Produkte nicht mehr konkurrenzfähig sind.
Nun zeichnet sich mit der Agrarreform 2002 ab, dass der Staat mit den von ihm geschaffenen Rahmenbedingungen in diesem Bereich eine Entwicklung einleitet, die unerwünscht ist. Sie ist unerwünscht, weil hier ein Produkt anfällt, das unter den Bedingungen von "AP 2002" nicht verwertbar ist. Selbst wenn wir dieses Produkt als Abfall bezeichnen, muss darauf hingewiesen werden, dass wir gemäss Umweltschutzgesetzgebung - also noch einmal ein Gesetz - unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, Abfall zu verwerten statt ihn sonstwie zu entsorgen. Wir haben hier also auch eine Verwertungspflicht. Auf der einen Seite besteht durch die Tierschutzgesetzgebung eine Gewinnungspflicht, auf der anderen Seite besteht eine Verwertungspflicht.
Nun muss ich Ihnen einfach sagen: Wenn wir die Ziele, die wir uns durch die Gesetzgebung gesteckt haben, erreichen wollen, dann müssen wir noch einen anderen Punkt berücksichtigen: das Prinzip der Nachhaltigkeit. Ich möchte nicht einmal an die Bundesverfassung erinnern, Herr Bundesrat, ich möchte Sie einfach an den Bericht des Bundesrates vom 27. März 2002 "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" erinnern. In diesem Bericht schreiben Sie, dass eine der Massnahmen, die bei der Umsetzung des Abkommens von Rio in erster Linie getroffen werden, die Verwendung und der Einsatz erneuerbarer Ressourcen sei. Somit denke ich: Wenn wir nun feststellen, dass bei den verschiedenen Gesetzen in diesem Bereich die Kohärenz fehlt, dann ist es die Aufgabe des Bundes, sich dieser Sache anzunehmen. [PAGE 408]
Ich will also nur, dass man nachdenkt und in einem Bericht aufzeigt, was man für Möglichkeiten hat. Es sind hier verschiedene Ämter angesprochen: das Bundesamt für Landwirtschaft, aber auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Wenn es um Isolationsmaterial geht, ist auch das Bundesamt für Energie angesprochen. Insbesondere sind auch die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten angesprochen, die wiederum dem Bundesamt für Landwirtschaft untergeordnet sind.
Ein letzter Hinweis: In anderen Ländern, insbesondere in den europäischen Ländern, wird das heutige System der Wollverwertung in der Schweiz mit der Inlandwollzentrale als Musterbeispiel angesehen. Ohne dass von der finanziellen Seite wegen der geringen erforderlichen Mittel her Not besteht, sind wir nun auf dem besten Weg, ein funktionierendes System, das im Ausland als Musterbeispiel angesehen wird, dem Zerfall preiszugeben. Das ist für mich völlig unverständlich. Ein zweiter Hinweis auf das Ausland: Wir hören immer wieder davon, wie in den USA die Liberalisierung auch bezüglich Landwirtschaftsprodukten in Richtung Freihandel fortschreite. Ich kann Ihnen sagen: Die USA ergreifen heute nicht nur beim Stahl prohibitive Massnahmen, sondern auch in der Landwirtschaft. Mit der neuen "farm bill" werden in der Landwirtschaft Massnahmen ergriffen, die in eine komplett andere Richtung gehen. Unter anderem wird in den USA, die ganz andere Produktionsbedingungen haben, auch die Produktion und Verwertung von Schafwolle substanziell unterstützt.
Ich bitte Sie also, hier bei der Anwendung und Umsetzung der Grundsätze nicht puristischer als andere zu sein. Tun wir etwas für die Anliegen, die in unserem Land vorgebracht werden. Denken wir nach, was wir in diesem Bereich für Möglichkeiten haben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat trotz des Antrages des Bundesrates zu überweisen.
Ich möchte es nicht so krass ausdrücken, dass wir den Bundesrat zum Nachdenken zwingen möchten, sondern wir möchten ihn einfach bitten, den verschieden Ämtern die entsprechenden Aufträge zu erteilen, damit die Problemlösung in dieser ganzen Sache angegangen werden kann. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.