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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-13

Wortprotokoll

Ich sage Ihnen gerne etwas zu Artikel 2 Absatz 3bis, zum Lichtbildschutz. Es ist ja so, dass heute fremde Fotografien häufig ungefragt verwendet werden. Wir stören uns daran, wenn es um unsere eigenen Fotos geht. Es stören sich aber vor allem die Berufsfotografen daran, wenn ihre Fotografien ohne Erlaubnis in Büchern oder im Internet verwendet werden. Der Lichtbildschutz ist deshalb wichtig, um der ungefragten Übernahme von Fotografien Einhalt zu gebieten. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei den Fotografen ja um klassische KMU handelt. Wie jedes KMU verdienen es auch die Fotografen, dass ihre Arbeit geschützt wird. Heute fehlt dieser Schutz. In Büchern und auf Internetseiten tauchen Bilder von Berufsfotografen auf, ohne dass der Fotograf seine Zustimmung gegeben hat und ohne dass er dafür eine Entschädigung erhält.

Nun möchte Ihre Kommission den Lichtbildschutz als Nachbarrecht ausgestalten. Sie schlägt vor, Artikel 2 Absatz 3bis zu streichen und den Lichtbildschutz als neuen Artikel 34a in die Nachbarrechte zu verschieben. Ich kann Ihnen so viel dazu sagen: Es macht grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Lichtbildschutz als Urheberrecht oder als Nachbarrecht ausgestaltet wird. Der Bundesrat hat aus gesetzessystematischen Gründen eine Einreihung in das Urheberrecht gewählt. Das ergibt sich auch aus der logischen Nähe zum Schutz von individuellen Fotografien und ist auch schlanker.

Dieser Meinung folgt auch der Einzelantrag Merlini. Herr Merlini sorgt sich, dass mit dem Mehrheitsantrag neu auch Fotokopien und Fotografien von z. B. Fotofallen für Wildtiere, Videoüberwachungsanlagen und Radarkontrollapparaten geschützt wären. Aufgrund der Entstehungsgeschichte scheint mir klar, dass das nicht der Sinn des Lichtbildschutzes ist. Ich möchte das in aller Klarheit sagen. Falls Sie dem Mehrheitsantrag zustimmen, würden wir aber im Zweitrat Anpassungsvorschläge unterbreiten, damit der Schutzumfang derselbe bleibt.

Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Merlini zuzustimmen und den Lichtbildschutz entsprechend dem Entwurf des Bundesrates als Urheberrecht auszugestalten.

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