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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-13

Wortprotokoll

Wir haben diese Frage tatsächlich in der Kommission intensiv diskutiert, und ich kann es hier gerne noch einmal auch zuhanden des Amtlichen Bulletins bestätigen: Es kommt nicht zu einer Mehrfachvergütung zulasten der Konsumenten, weil wir im Gesetzestext explizit festgehalten haben, dass dieser Vergütungsanspruch an die Stelle einer Vergütung für die vertraglich vereinbarte Verwendung des audiovisuellen Werkes tritt. Weil ja diese Regelung nur für die zukünftigen Werke gilt, gibt es auch keinen nachträglichen Anspruch, plötzlich zu sagen, für die Online-Verwertung gebe es jetzt auch noch eine Video-on-Demand-Vergütung. Das ist ausgeschlossen, das gilt nur für die neuen Werke.

In diesem Sinne kann ich wirklich bestätigen, dass es keine Doppel- oder Mehrfachvergütungen zulasten der Nutzerinnen und Nutzer gibt.

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