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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-12

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-12

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine unbestrittene Vorlage. Die Kommission hat ihr mit 9 zu 0 Stimmen einstimmig zugestimmt. Ich kann mich deshalb kurz fassen, auch wenn es sich um eine finanzpolitisch nicht leichtgewichtige Vorlage handelt.

Wir haben es mit einem Rahmenkredit zu tun, mit dem die Schweiz ihre internationale humanitäre Hilfe für vier weitere Jahre weiterführen kann. Der Betrag ist um 450 Millionen Franken höher angesetzt als beim vergleichbaren vorgängigen Rahmenkredit; er beträgt nun 1,5 Milliarden Franken. Aber für einmal können wir nicht einfach Gleiches mit Gleichem vergleichen, denn im neuen Kredit figurieren nun auch die Ausgaben, die unser Land an die Sitz- und Verwaltungskosten des IKRK in Genf beisteuert. Diese Kosten - es handelt sich um 280 Millionen Franken - waren bis anhin separat budgetiert worden. Zusammen mit den 140 Millionen Franken, die wir dem IKRK in den nächsten vier Jahren für die Finanzierung von Aktionen "sur place" zukommen lassen, beläuft sich der Anteil des IKRK nun auf insgesamt 420 Millionen Franken oder nicht ganz 30 Prozent des Rahmenkredits. Bereinigt um die Position der Sitzkosten für das IKRK beläuft sich die Erhöhung des Kredits somit effektiv auf 170 Millionen Franken; das entspricht einer Erhöhung um 16 Prozent, nach Bereinigung um die Teuerung sind es rund 10 Prozent. Damit darf sich unser Land im internationalen Vergleich sehen lassen, vor allem wenn man noch die Qualität der damit finanzierten Objekte und Projekte in Erwägung zieht, die in der Kommission generell eine positive Würdigung erfahren haben.

Mit der Erhöhung dieses Rahmenkredites nähern wir uns auch dem vom Bundesrat gesetzten Ziel, für die Entwicklungszusammenarbeit künftig insgesamt 0,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes aufzuwenden. Dieses Ziel soll bis Ende dieses Jahrzehnts erreicht sein, zurzeit liegen wir bei 0,34 Prozent. Dazu noch zwei abschliessende Bemerkungen:

1. Es kommt immer darauf an, wie man rechnet und was man alles unter dem Begriff Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zusammenzählt. Bei dieser Rechnung sollte der Finanzminister schon einmal über die Bücher gehen, denn ich bin überzeugt, dass nicht zuletzt im Flüchtlingswesen Ausgaben getätigt werden, die man ebenfalls direkt oder indirekt der Entwicklungszusammenarbeit oder der humanitären Hilfe zurechnen könnte. Damit kämen wir heute schon dem Ziel von 0,4 Prozent des BIP wesentlich näher.

2. Im Vorfeld der Uno-Abstimmung war Anfang dieses Jahres von den Beitrittsgegnern immer wieder zu hören, nach dem Beitritt werde der Bundesrat auf 0,8 Prozent gehen. Man berief sich dabei auf eine Uno-Konferenz in Monterrey, Mexiko, auf der einmal mehr diese 0,8 Prozent als Forderung der Drittweltstaaten in den Raum gestellt worden waren. Es ist richtig, dass der Bundesrat 0,4 Prozent und nicht 0,8 Prozent anstrebt; so steht es in der Botschaft, und so hat man es uns in der Kommission bestätigt. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, dies auch im Plenum nochmals zu tun. Zielgrösse der Schweiz für die Zeit bis zum Ende dieses Jahrzehnts sollen diese 0,4 Prozent des BIP sein. Die [PAGE 412] 0,8 Prozent hingegen bleiben eine Vision der Entwicklungsländer. Ist dem so, Herr Bundesrat? Ihre Antwort würde uns da gelegen kommen.