Walti Beat · Nationalrat · 2018-12-13
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-13
Wortprotokoll
Die Schweiz hat sich entschieden, den globalen Standard bezüglich Steuertransparenz, das sogenannte AIA-Regime, umzusetzen, weil die Einhaltung der mittlerweile etablierten globalen Regeln für den Finanz- und auch für den Werkplatz von grosser Bedeutung ist und letztlich auch für den Bund, die Kantone und die Gemeinden der bessere Weg ist als eine permanente Konfrontation.
Mit den AIA-Vereinbarungen mit möglichst vielen Partnerstaaten schaffen wir für alle Beteiligten einen sicheren Rechtsrahmen. Den ersten Schritt zu diesem Rechtsrahmen haben wir mit der Schaffung der innerstaatlichen Rechtsgrundlagen, des AIA-Gesetzes, und der Ratifizierung der staatsvertraglichen Grundlagen - das sind das OECD-Amtshilfeübereinkommen und die AIA-Vereinbarung, das sogenannte Multilateral Competent Authority Agreement - getan. Mit insgesamt 74 Partnerstaaten setzt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch seit 2018 um. Erste Datenlieferungen erfolgen 2019, weitere ab 2020.
Mit dieser Vorlage soll dieses bestehende Netzwerk insbesondere auf die wichtigen asiatischen Konkurrenzfinanzplätze Hongkong und Singapur ausgedehnt werden. Mit diesen wird das AIA-Regime bereits vorläufig angewendet, seit Anfang dieses Jahres, aufgrund der bereits unterzeichneten, aber eben noch nicht ratifizierten bilateralen AIA-Abkommen mit diesen Staaten. Das basiert auf Artikel 7b unseres Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und ist nach entsprechender Konsultation der zuständigen Kommissionen - das sind die WAK-NR und die WAK-SR - erfolgt. Weil Hongkong und Singapur die AIA-Vereinbarung zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit der Schweiz noch nicht unterzeichnet hatten respektive diesem Agreement nicht beigetreten waren - das gilt für Hongkong auch noch zum jetzigen Zeitpunkt -, musste der bilaterale Weg beschritten werden, und zwar über das sogenannte Modell 1.
Dieser Weg, das bilaterale Modell, soll nun mit dieser Vorlage auch weiterverfolgt respektive definitiv beschlossen werden. Der automatische Informationsaustausch basiert dann also auf einem bilateralen Staatsvertrag mit Hongkong respektive mit Singapur. Gleichzeitig sehen die Bundesbeschlüsse zu Hongkong und Singapur aber auch eine Kompetenz für den Bundesrat vor, zu einem späteren Zeitpunkt den automatischen Informationsaustausch mit diesen Staaten basierend auf der AIA-Vereinbarung zu notifizieren, also in das Modell 2 zu wechseln und dafür dann die [PAGE 2178] bilateralen Verträge, die wir heute definitiv beschliessen, zu kündigen. Entsprechende Klauseln sind in den Verträgen vorhanden. Das Modell bereits heute sozusagen fliegend zwischen provisorischer und definitiver Anwendung zu wechseln wäre verfahrenstechnisch nicht praktikabel. In inhaltlicher Hinsicht[NB]ändert[NB]diese[NB]prozedurale Zweigleisigkeit aber überhaupt nichts.
Die Vorlage, das sehen Sie, wenn Sie sie lesen, enthält ferner zusätzliche Bundesbeschlüsse zur Erweiterung des Netzwerks von AIA-Partnerstaaten um weitere acht Staaten bzw. Territorien. Die meisten dieser Beschlüsse sehen einen nicht reziproken Austausch von Steuerdaten vor. Das heisst, die Schweiz erhält von diesen Staaten Daten, sie wird diesen Staaten aber ihrerseits keine Steuerdaten liefern. Dies gilt für die Staaten Anguilla, die Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait und Nauru. Mit Panama ist der reziproke Austausch vorgesehen. Zudem wird der Geltungsbereich des automatischen[NB]Informationsaustauschs auf die niederländischen Überseegebiete Bonaire, Saint Eustatius und Saba ausgedehnt. Diese Territorien gehören zwar zu den Niederlanden, nicht aber zur EU, weshalb das entsprechende EU-Abkommen nicht gilt. Diese territoriale Lücke kann aber so geschlossen werden.
Für alle neuen Partnerstaaten sehen die entsprechenden Bundesbeschlüsse die Anwendung des sogenannten Prüfmechanismus vor, der das Vorhandensein der Voraussetzungen für einen Datenaustausch und deren Standardkonformität sicherstellen soll. Wir haben diesen Mechanismus im Rahmen der Erweiterung des AIA-Netzwerks um 41 Partnerstaaten am 6. Dezember 2017 beschlossen - Sie erinnern sich daran. Ich gehe nicht mehr inhaltlich auf diesen Prüfmechanismus ein, sondern verweise auf die dortigen Protokolleinträge.
Die WAK-NR empfiehlt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung, auf die entsprechenden Bundesbeschlüsse einzutreten und ihnen zuzustimmen.