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Eder Joachim · Ständerat · 2018-12-13

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Vorerst danke ich dem Bundesrat und vor allem Ihnen, geschätzte Frau Verkehrsministerin, für die zeitgerechte Behandlung meiner Interpellation. Zugegeben: Die Fragen waren zahlreich und teils auch komplex. Ich habe Diskussion verlangt, weil nicht alle zufriedenstellend und andere überhaupt nicht beantwortet wurden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit konzentriere ich mich bei meinen Ausführungen auf folgende drei Punkte: erstens Kapazitätserhöhung Strecke Zürich-Zug-Luzern, zweitens Zimmerberg-Basistunnel II, Zweckänderung Güter- und Personenverkehr sowie Einklang mit dem Verkehrsabkommen und der Verkehrspolitik der EU und drittens Lärmrecht und Informationspolitik.

Der erste meiner Schwerpunkte betrifft die Frage a.1. Aus der Antwort muss ich schliessen, dass derzeit keine mittelfristig umsetzbaren Massnahmen - also in den nächsten zwei bis zehn Jahren - geplant sind, um den Engpass auf der Strecke Zürich-Zug-Luzern für den Personenverkehr zu eliminieren oder wenigstens zu reduzieren. Ich lade Sie, Frau Bundesrätin, oder wahrscheinlich dann eher Ihre Nachfolgerin gerne während der Hauptverkehrszeit zu einer Bahnfahrt von Zürich via Zug nach Luzern oder von mir aus auch von Luzern via Zug nach Zürich ein. Dann werden Sie sehen, weshalb ich die Frage in der Interpellation so gestellt habe.

Der Ausbauschritt 2035 beinhaltet den Zimmerberg-Basistunnel II. Ich gehe davon aus, dass er von unserem Rat nächstes Jahr auch so beschlossen wird. Wir werden aber zur Zeit der Beschlussfassung das Jahr 2019 schreiben; die Inbetriebnahme des Zimmerberg-Basistunnels II dürfte bestenfalls 2035 erfolgen, und das auch nur dann, wenn alles so läuft wie geplant. Dies sagen mir jedenfalls Leute, die es wissen müssen. In diesen 15 oder 16 Jahren wird die Zahl der Bahnfahrenden, welche diese Strecke nutzen, nochmals massiv ansteigen. Deshalb bauen wir ja den Zimmerberg-Basistunnel II. Es reicht nicht, dass die Kapazität "in Spitzenzeiten geringfügig durch Verlängerung der Fernverkehrskompositionen auf die maximal zulässige Zuglänge erhöht" wird, wie dies der Bundesrat in seiner Antwort schreibt.

Der Leidensdruck, Frau Bundesrätin, besteht schon heute, und er wird zunehmen. Als ob das nicht schon genug wäre, wird auf dieser Linie ab 2021 faktisch die direkte Verbindung nach Zürich Flughafen und Winterthur abgeschafft: Ab dann soll nämlich dieser Zug 19 Minuten Aufenthalt in Zürich haben. Zwar wird die Fahrtzeit bis Zürich etwas verkürzt, aber ich frage: Was nützt das den Weiterreisenden? Für die SBB selber ist eine Verbindung mit einem Aufenthalt von über 15 Minuten nämlich keine direkte Verbindung mehr.

Noch düsterer sieht es in Luzern aus. Der Durchgangsbahnhof soll erst im übernächsten Ausbauschritt kommen. Das dauert meines Erachtens zu lange.

Zu den Ausbauten im Raum Zug gehören gemäss Botschaft zum Ausbauschritt 2035, wenn ich das richtig verstanden habe, das dritte Gleis zwischen Zug und Baar und ein Ausbau des nördlichen Gleiskopfes im Bahnhof Zug. Mehr ist offenbar nicht vorgesehen.

Das Modul Zimmerberg ist zugunsten anderer Ausbauten um 600 Millionen Franken geschrumpft worden. Das werden wir aber nächstes Jahr anlässlich der Vorlage zum Ausbauschritt 2035 noch im Detail diskutieren können.

Fazit: Ich erwarte vom Bundesrat, dass er sich der heutigen, zunehmend unhaltbaren Situation auf der Strecke Zürich-Zug-Luzern bewusst ist und einen Effort macht, um bessere Lösungen als eine "geringfügige Kapazitätserhöhung" hinzubekommen.

Damit komme ich zum zweiten Schwerpunkt, zur Antwort auf die Frage a.2. Hier frage ich nach: Ist die Antwort des Bundesrates, dass er weiterhin nicht mit alpenquerenden Güterzügen im Zimmerberg-Basistunnel II bzw. auf der Strecke Baar-Zug rechnet, konform mit der EU-Position? Wie ist diese Position der EU, insbesondere in Bezug auf die Forderung nach Redundanzstrecken für den alpenquerenden Transitgüterverkehr? Gibt es schriftliche Zusagen der EU dafür, dass sie in Zukunft keine über den Gotthard-Zulauf via Othmarsingen-Rotkreuz-Arth-Goldau hinausgehenden Kapazitäten für Transitgüterzüge einfordern wird, insbesondere über die Strecke Schaffhausen-Zürich-Zug? Oder führt das allfällige Rahmenabkommen mit der EU dazu, dass die EU dereinst Änderungen an der bisherigen Güterbahnpolitik durchsetzen kann? Ich spreche hier die Freigabe von zusätzlichen Bahnlinien für den Transitgüterverkehr an.

Ich bin Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, dankbar, wenn Sie diese Zusatzfragen, die ich Ihrem Generalsekretär [PAGE 1064] rechtzeitig vor der heutigen Sitzung noch schriftlich zugestellt habe, kurz beantworten könnten.

Damit komme ich zum dritten und letzten Schwerpunkt, jenem im Fragenkomplex b, insbesondere zum Thema des Lärmrechts und der Informationspolitik. Ich mache den Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Berechnungsmethodik und die Grundlagendaten entgegen seiner Darstellung meines Erachtens für die Öffentlichkeit nicht genug transparent und plausibel publiziert sind. Insbesondere ist auch die vom Bundesrat angegebene Informationsplattform des Verbandes öffentlicher Verkehr nur gegen eine Gebühr in der Höhe von 40 Franken und lediglich für geschulte Spezialisten einsehbar und nachvollziehbar. Ich habe versucht, mich hier kundig zu machen. Ich habe es nicht geschafft - und ich habe immerhin doch eine universitäre Ausbildung.

Betreffend die korrekte Lärmberechnungspraxis als Basis für den Lärmkataster scheint es Unklarheiten zu geben, wie im Verfahren vor dem Bundesgericht zur Thematik Zugersee Ost offenbar wurde. Es stellt sich die Frage, inwiefern die Praxis der Lärmberechnung angepasst werden muss, da zumindest in diesem Fall die maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit tiefer ist als die effektive Fahrgeschwindigkeit. Damit fällt auch die Lärmberechnung zu tief aus.

Schliesslich wirft die Haltung des Bundesrates zum sogenannten Schienenbonus verfassungsmässige Fragen auf, denn Artikel 164 der Bundesverfassung verlangt, dass alle wichtigen Bestimmungen in einem formellen Gesetz und nicht bloss in einer Verordnung normiert werden.

Sehr geschätzte Frau Bundesrätin, ich schlage vor, dass ich die offenen bzw. unklaren Punkte mit Ihrem Generalsekretär gelegentlich noch kläre, damit heute nicht die ganze Diskussion damit belastet wird. Ich will Sie am letzten Tag Ihrer Anwesenheit als Verkehrsministerin und Bundesrätin hier im Ständerat auch nicht über Gebühr strapazieren - wobei ich weiss, dass das gar nicht so leicht möglich ist. Ich danke Ihnen aber schon jetzt für die Beantwortung meiner zusätzlichen Fragen ganz herzlich!