Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-12-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-12-13
Wortprotokoll
Ich beginne mit der parlamentarischen Initiative von Siebenthal. Die Initiative verlangt eine Lockerung des Rodungsverbots im Waldgesetz. Holzindustriebetrieben soll es möglich sein, für einen Standort im Wald erleichtert zu roden. Dabei soll auf den Nachweis der Standortgebundenheit und auf Ersatzmassnahmen verzichtet werden.
Die Kommission hat die am 29. September 2016 eingereichte parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 30. August 2018 vorgeprüft, nachdem der Nationalrat ihr im September 2017 Folge gegeben hatte. Die Kommission ist sich der schwierigen Situation der Schweizer Holzwirtschaft bewusst. Wir haben Verständnis für die Forderung des Initianten, Erleichterungen für die holzverarbeitende Industrie zu schaffen, damit die Marktfähigkeit in einem von internationaler Konkurrenz geprägten Umfeld erhalten werden kann. Es ist offensichtlich, dass das Anliegen einem Zielkonflikt entspringt: Einerseits soll die Kulturlandfläche in unserem Land erhalten werden, und andererseits gilt es den Wald zu schützen.
Das geltende Waldgesetz sieht zur Schonung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen sowie von ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten bereits die Möglichkeit vor, dass bei Rodungen auf Realersatz verzichtet werden kann, wenn gleichwertige Massnahmen zugunsten von Natur- und Landschaftsschutz getroffen werden.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Forderung der parlamentarischen Initiative zur Lockerung des Rodungsverbots zu weit geht. Bei der letzten Revision des Waldgesetzes wurde eine Aufweichung des Rodungsverbots entschieden abgelehnt. Eine Änderung des Gesetzes, wie es die Initiative verlangt, würde diese zentrale Bestimmung zum Schutz des Waldes empfindlich schwächen und wäre nach unserer Auffassung nicht mehrheitsfähig. Ausserdem widerspricht das Anliegen der Initiative einem Grundsatz der Raumplanung, nämlich der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Auch die kantonale Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft hatte sich skeptisch gegen eine derart weit gehende Lösung ausgesprochen.
Aufgrund dieser Fakten spricht sich die Kommission gegen eine Lockerung des Rodungsverbots auf Gesetzesebene aus und beantragt dem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission hat aber angesichts der Problemstellung nach Lösungen gesucht, wie ein Teil des Anliegens umgesetzt werden könnte, und sie hat die vorliegende Kommissionsmotion erarbeitet. Gestützt auf das heute geltende Recht sind Ausnahmen für forstliche Bauten und Anlagen im Wald möglich. So dürfen beispielsweise gedeckte Energieholzlager errichtet werden. Diese Möglichkeit will die Kommission erweitern. Mit der Kommissionsmotion "Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung" will man den Bundesrat beauftragen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Rundholzlagern für Waldeigentümer und Sägereien zu schaffen. Dies kann gemäss Abklärungen der Kommission auf Verordnungsstufe erfolgen.
Mit dieser Änderung wird eine wesentliche Forderung der Initiative umgesetzt. In Vereinbarkeit mit der Waldpolitik 2020 werden Erleichterungen für die einheimische holzverarbeitende Industrie geschaffen, ohne damit das für den Wald wichtige Rodungsverbot zu schwächen - dies eben ohne Gesetzesänderung.
Der Bundesrat schliesst sich dieser Forderung an. Die Kommission beantragt dem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Kommissionsmotion anzunehmen.