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Marti Min Li · Nationalrat · 2018-12-13

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat das Internet viel verändert. Gerade für Konsumentinnen und Konsumenten haben sich dadurch viele neue, sehr positive Möglichkeiten ergeben. Aber was für die Konsumentinnen und Konsumenten ein Fortschritt ist, ist es nicht unbedingt für die Kulturschaffenden. Für sie haben sich nicht alle Versprechungen des Internets erfüllt. Während die Welt für Konsumentinnen und Konsumenten grösser geworden ist, haben sich die Verdienstmöglichkeiten der Kulturschaffenden und der Kulturproduzentinnen und -produzenten auch wegen der Internetpiraterie teilweise reduziert.

Aus diesen Gründen war schon lange klar, dass das Urheberrechtsgesetz revidiert und modernisiert werden muss. Es ist aber auch klar, dass sich die Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten und von Nutzerinnen und Nutzern und jene von Kulturschaffenden teilweise diametral widersprechen. Es ist also eine schwierige Gratwanderung, die hier gemacht werden muss, gerade für die SP-Fraktion, die sowohl die Interessen der Kulturschaffenden wie auch jene der Konsumentinnen und Konsumenten hochhält.

Umso erstaunlicher und umso bemerkenswerter ist es, dass in einem langjährigen Prozess an einem runden Tisch mit allen Akteuren ein Kompromiss gefunden werden konnte. Dieser Kompromiss liegt Ihnen hier vor. Dass bei einem Kompromiss nicht alle glücklich sind und dass nicht alle Punkte in allen Fällen für alle Seiten befriedigend gelöst werden konnten, liegt in der Natur der Sache. Dennoch sind wir überzeugt, dass dieser Kompromiss im Grossen und Ganzen diese sehr[NB]schwierige Balance gefunden hat. Für uns war immer zentral, dass die Kulturschaffenden und Kulturproduzentinnen und -produzenten zu ihren verdienten Einnahmen gelangen können, dass aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten nicht kriminalisiert werden dürfen. Das ist hier gelungen.

Ich bin auch überzeugt, dass es letztlich im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten ist, wenn es auch in Zukunft ein professionelles, vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot gibt - und das ist nun einmal nicht gratis zu haben, mindestens nicht auf lange Sicht. Weil der Kompromiss mühsam errungen wurde und einigermassen fragil ist, haben wir uns bemüht, die Vorlage nicht zu überladen. Wir haben daher nur sehr wenige Anträge gestellt.

Zum Replay-TV werde ich in der Detailberatung noch die Haltung der Fraktion begründen.

Beim Lichtbildschutz, der ebenfalls Teil des Agur-Kompromisses ist, haben wir im Rahmen der Kommissionsberatung noch dem Antrag zugestimmt, der den Lichtbildschutz von Artikel 2 in Artikel 34a verschoben hat. Wir sind damals davon ausgegangen, dass dies keine grosse materielle Änderung zur Folge hat, haben uns aber mittlerweile davon überzeugen lassen, dass dies möglicherweise der Fall ist. Wir wechseln daher zum Einzelantrag Merlini, der zurück zum Antrag des Bundesrates gehen will. Fotografien sind unserer Meinung nach Werke mit eigenständigem Charakter und darum in Artikel 2, der den Werkbegriff beschreibt, besser aufgehoben als in Artikel 34, der die verwandten Schutzrechte beschreibt.

Wir bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten und diesem sinnvollen Kompromiss zuzustimmen.