Markwalder Christa · Nationalrat · 2018-12-13
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-13
Wortprotokoll
Eines der Ziele dieser Urheberrechtsrevision ist die Anpassung dieses wichtigen Rechts am geistigen Eigentum an unser digitales Zeitalter. Die FDP-Liberalen stehen ein für ein funktionierendes Urheberrecht, das die Werke von Künstlerinnen und Künstlern sowie kreativ Schaffenden auch im digitalen Zeitalter schützt und gleichzeitig den legitimen Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten gerecht wird. Zum digitalen Zeitalter gehören Angebote wie Video on Demand, die das physische Ausleihen von VHS-Videokassetten, DVD oder Blu-ray Discs ablösen. Niemand bestreitet, dass es für Kulturschaffende einen Wert- respektive Einkommensverlust, den sogenannten "value gap", zwischen analogen und Online-Nutzungen gibt. Wie dieser kompensiert werden kann und soll, darüber scheiden sich die Geister jedoch ziemlich fundamental.
Die Regelung des Bundesrates in Artikel 13a Absatz 5 und Artikel 35a Absatz 2 Buchstabe b Ziffer 1 wird von einer starken Minderheit unserer Fraktion unterstützt. Eine Mehrheit unserer Fraktion befürwortet den Einzelantrag Wasserfallen Christian auf Streichung, da sie eine Doppelvergütung befürchten, die sowohl Filmproduzentinnen und -produzenten als auch die Video-on-Demand-Plattformen zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten entschädigt. In unserer [PAGE 2190] Kommission hat uns Frau Bundesrätin Sommaruga dahingehend überzeugt, dass keine Doppelvergütungen für Konsumentinnen und Konsumenten zu befürchten sind, da die Vergütung für die Online-Verwertung künftig direkt über die Verwertungsgesellschaften bei den Plattformbetreibern eingezogen werden soll und die neue Regelung das Vermietrecht ersetzt. Hingegen betont Swisscopyright, dass die Video-on-Demand-Vergütung einen anderen Zweck verfolgt. Filmproduzenten bezahlen die Urheber für die Schaffung des Werks, die Video-on-Demand-Vergütung soll jedoch den Urheberinnen und Urhebern sowie den Interpretinnen und Interpreten einen Anteil am Umsatz, insbesondere gegenüber den grossen internationalen Plattformen, generieren.
Diese Konfusion über potenzielle Doppelvergütungen gilt es nun heute zugunsten eines modernen und dem digitalen Zeitalter gerecht werdenden Urheberrechtsgesetzes aufzulösen.
Die Minderheit Aebischer Matthias, übernommen von Frau Flavia Wasserfallen, lehnt die FDP-Liberale Fraktion indes ab. Wir sehen nicht ein, weshalb Filmmusikkomponistinnen und -komponisten ausgenommen werden sollen. Uns ist nicht entgangen, dass Musikerinnen und Musiker neu bei der zwangsweisen kollektiven Verwertung 10 Prozent anstatt wie bisher bei der freiwilligen kollektiven Verwertung 12 Prozent des Nutzungsertrags erhalten sollen. Allerdings rechtfertigt diese Differenz keine Sonderregelung im Gesetz.
Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, die Minderheit Aebischer Matthias, übernommen von Wasserfallen Flavia, abzulehnen.