Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2018-12-14
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-14
Wortprotokoll
Radio- und Fernsehbeiträge zählen zu den geistigen Werken, und wer sie verwendet, muss deren Urheber entgelten. Das ist die urheberrechtliche Vergütung, nicht zu verwechseln mit der Billag-Gebühr. Ausgenommen davon sind jedoch alle, die diese Beiträge im Eigengebrauch konsumieren, also wenn Sie zum Beispiel zu Hause oder in der eigenen Ferienwohnung Fernsehen schauen. Wenn aber Hotels, Spitäler oder Vermieter von Ferienwohnungen Fernsehgeräte für ihre Gäste zur Verfügung stellen, sind sie vergütungspflichtig, weil eben das Kriterium des Eigengebrauchs wegfällt. Das Bundesgericht hat dies jüngst bestätigt.
Warum kein Eigengebrauch? Der Hotelier strebt einen Gewinn an, er kann daher nicht einen vergütungsfreien Privatgebrauch geltend machen, wenn er die Radio- und Fernsehprogramme für seine Gäste ausstrahlt. Beim Bundesgericht unterlegen und jetzt durch die Hintertür der parlamentarischen Initiative Nantermod auf den fahrenden Urheberrechtszug aufgesprungen - so geschickt lobbyiert die Hotelleriebranche. Sie will von der urheberrechtlichen Vergütungspflicht befreit werden. Das führt erstens zu einer ziemlich abwegigen Definition von Eigengebrauch, und zweitens ist diese Bestimmung, wie bereits gesagt, in letzter Minute reingeschneit, natürlich am Agur-Kompromiss vorbei. In der Kommission lagen denn auch keine Angaben dazu vor, wie hoch diese Vergütungen überhaupt sind, die wir hier für die Hotelbranche einfach husch, husch streichen sollen.
Wenn Kollege Nantermod hier vorne beklagt, dass die Hotelleriebranche immer mehr "payer, payer, payer" müsse, dann muss ich Ihnen heute das Gegenteil sagen: Die Hotelleriebranche ist für ihr erfolgreiches Lobbying bekannt, denken wir etwa an die Mehrwertsteuerprivilegierung, die mit dem Sondersatz 1996 als zeitlich beschränkte Massnahme eingeführt wurde und längstens zum Providurium geworden ist. Vor Kurzem erst erfolgte die Verlängerung des Sondersatzes um 10 Jahre. Doch damit nicht genug! Vielleicht haben Sie es mitbekommen: Gemäss Ständerat soll die Hotellerie jetzt auch noch weitere Dienstleistungen ausserhalb ihres klassischen Übernachtungsangebotes wie Skipässe oder Wellnessangebote in den Sondersatz einpacken können. Der Ständerat hat diese ausgeweitete Package-Lösung angenommen. [PAGE 2201]
Ich erlaube mir noch zwei Schlussbemerkungen:
Wir sollten erstens auch Gesetze machen für die Zukunft, und ich weiss nicht, wie Sie es handhaben im Hotelzimmer, aber ich bin überzeugt, dass das Installieren von Fernsehgeräten nicht wirklich einer zukunftsweisenden Ausstattung eines Hotelzimmers entspricht. Wir haben alle unsere eigenen Geräte dabei und können über unsere eigenen Abonnemente Filme oder anderes konsumieren. Das ist die eine Bemerkung; diese Installation wird wahrscheinlich keine Zukunft haben.
Die zweite Schlussbemerkung ist die, dass wir kaum im Glauben belassen werden sollten, dass die Reduktion, die Sie heute beschliessen wollen, dann wirklich von den Hotelbesitzern auch an die Gäste weitergegeben wird!
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie aus all diesen Gründen, auf die Einführung eines Buchstaben d in Artikel 19 Absatz 1 zu verzichten und diesen Buchstaben wieder zu streichen.