Markwalder Christa · Nationalrat · 2018-12-14
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-14
Wortprotokoll
Zeitversetztes Fernsehen entspricht einem grossen Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten und unserer heutigen Gesellschaft, die nicht mehr nach fixen zeitlichen Tagesabläufen funktioniert. Die Familien versammeln sich nicht mehr wie früher um halb eins vor dem Radio oder um halb acht am Abend vor dem Fernseher. Deshalb ist es nichts anderes als kundenfreundlich, dass einmal ausgestrahlte Sendungen auch nachträglich noch angeschaut werden können. Dies erhöht logischerweise deren Reichweite und damit auch die Attraktivität der entsprechenden TV-Sender.
Dass die Nutzerinnen und Nutzer von Replay-Angeboten dabei Werbung überspulen, ist unbestritten, ebenso, dass den werbefinanzierten Sendern dadurch Einnahmen entgehen. Allerdings kann auch nicht behauptet werden, dass Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer, die live, also nicht zeitversetzt, Sendungen und Filme anschauen, immer alle Werbung mit grösster Aufmerksamkeit mitverfolgen.
Unsere Kommission hat sich intensiv mit der Frage des zeitversetzten Fernsehens auseinandergesetzt, obwohl - und das hat meine Vorrednerin gesagt - dieses Thema weder Teil des Agur-Kompromisses noch Teil der Vernehmlassungsvorlage war. Die Frage des Replay-TV wurde zwar im Rahmen der Agur 12 diskutiert, jedoch aufgrund der geringen Verlinkung mit der Substanz des Urheberrechts nicht weiterverfolgt, da es sich bei der Finanzierung des Fernsehgeschäfts um eine medienpolitische und nicht um eine urheberrechtliche Frage handelt.
Wir sind deshalb dezidiert der Auffassung, dass der Clinch zwischen Verbreitern und werbefinanzierten TV-Sendern nicht hier und jetzt im Urheberrechtsgesetz behoben werden kann oder soll, denn Replay-TV entspricht einem Kundenbedürfnis und soll deshalb aus unserer Sicht weder[NB]eingeschränkt noch verboten werden, wie dies die Kommissionsmehrheit, die unheilige Allianz in dieser Kommission, forderte.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie deshalb, der Minderheit Gmür-Schönenberger zu folgen.