Marti Min Li · Nationalrat · 2018-12-14
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-14
Wortprotokoll
Ich habe wie mein Vorredner auch das Bedürfnis, die Missverständnisse zu klären, die in der öffentlichen Diskussion um das Replay-TV aufgekommen sind.
Die SP-Fraktion will ebenfalls das Replay nicht verbieten, und sie will auch nicht, dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig höhere Preise zahlen müssen. Uns geht es hier um das Prinzip, das wir in der Kultur- wie in der Medienpolitik immer verfolgt haben, nämlich dass die Produzenten der Inhalte über die Verwertung ihrer Inhalte mitentscheiden können und für die Produktion ihrer Inhalte angemessen entschädigt werden. Beim Replay und bei diesem Antrag ging es uns also vor allem darum, dass die Inhaltsproduzenten, also die Fernsehstationen, bei neuen Werbeformaten im Replay-TV mitreden können. Das ist für uns ein Gebot der Fairness und gerade für kleine private TV-Stationen in der Schweiz, die auch einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt leisten, zukünftig eine nicht unwichtige finanzielle Frage.
Wir haben aber - Sie haben es vielleicht in den Medien gelesen - nach intensiver Diskussion beschlossen, unsere Meinung zu ändern respektive den Antrag der Mehrheit nicht mehr zu unterstützen und zur Minderheit Gmür-Schönenberger zu wechseln; dies aus zwei Gründen:
Zum einen hat der Ständerat im Rahmen der FMG-Revision eine Bestimmung ins Gesetz aufgenommen, dass Fernmeldedienstanbieter, die zeitversetztes Fernsehen anbieten, ohne Zustimmung der Fernsehsender keine Änderungen an den Programmen vornehmen dürfen. Zudem hat Suissedigital, der schweizerische Verband für Kommunikationsnetze, sowohl in Medienberichten als auch in einem Schreiben versichert, dass die Bereitschaft bestehe, sich zur Regelung dieser alternativen neuen Werbeformen mit den TV-Sendern an einen Tisch zu setzen. Damit ist das Anliegen erfüllt.
Zum andern - das habe ich beim Eintreten bereits erwähnt - war es uns immer auch wichtig, dass die Vorlage nicht überladen wird und dass der Kompromiss, der ja mühsam errungen wurde, nicht gefährdet wird.
Aus diesen Gründen verzichten wir hier auf eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrechtsgesetz und wechseln zur Minderheit Gmür-Schönenberger.