Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-12
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Nur eine kurze Bemerkung zum Antrag der Kommission: Es ist keine grosse materielle Änderung, die wir hier beantragt haben. Es geht darum, dass in der Kommission davon ausgegangen wurde, dass nicht einem Bundesamt die entsprechende Förderung obliegt; dieses hat vielmehr die Fördermassnahmen durchzuführen. Die Aufgabe selber obliegt dem Bund. Ich richte diese Bemerkung ausdrücklich an die Adresse der Redaktionskommission, weil innerhalb der Kommission geltend gemacht wurde, die bundesrätliche Formulierung entspreche Richtlinien, die vonseiten der Bundeskanzlei und dem Bundesamt für Justiz vorgegeben seien.
Die Kommission möchte ganz klar festgehalten haben, dass es der Bund ist, dem diese Aufgabe der Förderung obliegt. Wer sie für den Bund ausführt, ist eine andere Frage. Wir haben hier eine Änderung, die von der Redaktionskommission nicht korrigiert werden soll.