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preparatory:AB 2404

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ziel der Vorlage, die wir heute beraten, ist es nicht nur, die Sturmschäden wirtschaftlich und ökologisch zu bewältigen. Vorrangiges Ziel muss sein - wie es auch Herr Hämmerle bereits beim Eintreten gesagt hat -, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, auch für die Sicherheit der Menschen, die im Wald arbeiten. Aus den Erfahrungen mit dem Orkan Vivian wissen wir, dass die Menschen, die im Wald arbeiten, in höchstem Masse gefährdet sind, denn der Umgang mit Sturmholz erfordert ganz spezifische Kenntnisse. Bei Vivian hatten wir 31 Menschenleben zu beklagen, bei Lothar mussten bereits 11 Menschen ihr Leben lassen. Betroffen sind nicht in erster Linie ausgebildete Waldarbeiter, sondern die privaten Waldbesitzer.

Das dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen; deswegen ist es für mich auch unverständlich, dass der Bundesrat die geplanten Auflagen in Bezug auf die Arbeitssicherheit nicht in die Vorlage aufgenommen hat.

Aus der Sicht der SP-Fraktion ist es ganz klar, dass die gewährten Gelder mit der Auflage versehen werden müssen, dass nur ausgebildete Leute für die Aufräumarbeiten eingesetzt werden. Dafür sprechen drei Gründe:

1. Es geht um Menschenleben: Es geht nicht an, dass mehr Menschen bei Aufräumarbeiten verletzt oder getötet werden als durch den Sturm selber.

2. Es geht um betriebswirtschaftliche Überlegungen: Jeder Unfall führt zu einer grossen Kostenbelastung in den betroffenen Betrieben.

3. Es geht um volkswirtschaftliche Überlegungen: Die Unfälle haben grosse volkswirtschaftliche Einbussen zur Folge. Jeder Unfall führt zu direkten und indirekten Kosten in der Höhe von etwa 18 000 Franken. Nicht bezifferbar sind die wirtschaftlichen Ausfälle, die durch Todesfälle zu verzeichnen sind.

Die praktische Umsetzung dieses Antrages ist ganz einfach zu bewerkstelligen: Es geht darum, dass Leute, die nicht ausgebildet sind, Kurse für den Umgang mit Sturmholz besuchen. Das Konzept für diese Kurse liegt bereits vor; es handelt sich um 5- bis 10-tägige Kurse, die durch mobile Einheiten in Containern vor Ort durchgeführt werden. Damit wird auch der Arbeitsausfall für die betroffenen Waldbesitzer sehr gering sein. Die Kurse können durch den Waldwirtschaftsverband oder die Suva angeboten werden, und die Kantone hätten deren Durchführung zu kontrollieren.

In der Kommission wurden vor allem Bedenken laut, dass dadurch den privaten Waldbesitzern grosse Arbeitsausfälle entstehen könnten; dem ist nicht so. Die Kosten für die Kurse sind im Vergleich zu den Schäden minimal, und in der Vorlage selber werden sie zu keiner Zusatzbelastung führen. Der Betrag von 1 Million Franken für Arbeitssicherheit, die bereits heute zur Verfügung steht, wird dafür ausreichen.

Ich bitte Sie deshalb, die Auflage in Bezug auf die Arbeitssicherheit aufzunehmen. Es geht nicht nur um menschliche Tragödien, die wir damit verhindern können; es geht auch darum, dass für uns die Sicherheit der im Wald arbeitenden Menschen auch in Zukunft an vorderster Stelle steht. Darum haben wir zusätzlich eine Motion eingereicht, welche die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen im Waldgesetz schaffen will.

Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit zu, und nehmen Sie die grosse Gefährdung der im Wald arbeitenden Menschen ernst!