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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-12

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen eine etwas andere Fassung als der Bundesrat. Der Grund dafür liegt darin, dass in Artikel 46 Absatz 2 der Vollzug des Gesetzes ausdrücklich dem Bundesamt übertragen wird. Das Bundesamt kann für den Vollzug aber weitere Stellen und insbesondere auch Private beiziehen. Daraus soll aber nicht abgeleitet werden, dass nur das Bundesamt entsprechende Gebühren erheben könnte. Deshalb die allgemeinere Formulierung.