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Keller-Inhelder Barbara · Nationalrat · 2019-03-04

Keller-Inhelder Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-04

Wortprotokoll

Dieses Abkommen mit Bulgarien dient dazu, Schwerstverbrechen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Menschenschmuggel und illegalen Handel mit Waffen oder Betäubungsmitteln besser zu bekämpfen. Geldwäscherei, Wirtschaftskriminalität oder Korruptionsbekämpfung sind ebenfalls im Abkommen inkludiert. Die Schweiz hat bereits inhaltlich entsprechende Abkommen mit Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien abgeschlossen. Das Abkommen regelt detailliert [PAGE 4] den Austausch personenbezogener Daten. Ebenfalls vorgesehen sind konkrete Bestimmungen zur Regelung des Datenschutzes. Das Abkommen regelt besondere Formen der Zusammenarbeit, grenzüberschreitende Observationen sowie den Einsatz gemeinsamer Ermittlungs- und Arbeitsgruppen. Es regelt den Austausch im Bereich Polizeiausbildung und ermöglicht ein regelmässiges Aktualisieren fachspezifischer Kenntnisse. Das Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Bulgarien ist ein wichtiger Teil im Sicherheitsdispositiv, das die Schweiz in dieser Region Südosteuropa aufbaut.

Internationale Verpflichtungen werden von diesem Abkommen nicht tangiert. Es bedingt auch keine Anpassung des nationalen Rechts, und es kann mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen und den Mitteln aus dem ordentlichen Budget umgesetzt werden. Nach dem Abschluss solcher Abkommen mit den anderen südosteuropäischen Staaten war sich die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates schliesslich einig, diese letzte Lücke mit Bulgarien schliessen zu wollen.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, und der Entwurf wurde einstimmig angenommen. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dasselbe zu tun.