Dobler Marcel · Nationalrat · 2019-03-04
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat verabschiedete die vorliegende Botschaft am 27. Juni 2018 und überwies sie ans Parlament. Im Jahr 1985 erarbeitete der Europarat ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen, dem sich 1990 auch die Schweiz anschloss. Mit dem Ziel, den Fokus vermehrt auch auf die Gewaltprävention zu legen, hat der Europarat 2013 eine Totalrevision des Übereinkommens in Auftrag gegeben. Über die Ratifikation dieses neuen Übereinkommens entscheidet nun das Parlament.
Das Übereinkommen von 1985 ist mehr als dreissig Jahre alt. Das polizeitaktische Vorgehen, die Informationstechnologie und das Fussball- und Fanverhalten haben sich in dieser Zeit verändert. Es gibt auch neue Erscheinungen wie z. B. das Public Viewing. Das revidierte Übereinkommen wurde basierend auf bewährten internationalen Erkenntnissen und unter Einbezug der Erfahrungen der Schweiz bei der Euro 2008 durch Praktiker erarbeitet. Es beinhaltet die Rechtsgrundlage für die internationale Zusammenarbeit und die Mitgliedschaft in einem Komitee, in welchem das Fedpol die Schweiz vertritt.
Gerne gehe ich kurz auf die Neuerungen des Übereinkommens ein. Das Übereinkommen basiert auf drei Säulen: Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen. Eines der präventiven Instrumente ist beispielsweise die Ausreisesperre gegen Personen, die bereits bei Sportveranstaltungen Gewalt verübt haben. Da in der Schweiz solche präventiven Massnahmen bereits zur Verfügung stehen, bedarf es keinerlei gesetzlicher Änderungen. Das Übereinkommen setzt Rahmenbedingungen, damit die zuständigen Behörden in den Kantonen und Städten sowie private Akteure wie die Sportclubs oder die Transportunternehmen Gewalt an Sportveranstaltungen besser verhindern können. Das bedeutet insbesondere, dass die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privaten auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit dem neuen Übereinkommen zusätzliches Gewicht erhalten soll.
Neu sind mit dem Übereinkommen auch explizit nationale polizeiliche Fussballinformationsstellen vorgesehen. In der Schweiz gibt es eine solche Stelle bereits: Das Bundesamt für Polizei nimmt diese Aufgabe heute wahr. Die Bestimmungen des Übereinkommens richten sich primär an Behörden. Es gibt also keine unmittelbare Rechtswirkung auf Personen.
Was bedeutet dieses Übereinkommen für die Schweiz?
1.[NB]Da die Schweiz in diesem Bereich in den letzten dreissig Jahren laufend ihre Hausaufgaben gemacht hat, entsprechen die Vorgaben unserem Standard. Die Schweiz muss deshalb keine gesetzlichen Massnahmen ergreifen.
2.[NB]Zusätzliche Personalressourcen sind nicht erforderlich.
3.[NB]Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Alle Kantone, die in diesem Bereich immer wieder gefordert sind, haben sich für den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen ausgesprochen. Ausser einer haben sich alle politischen Parteien dafür ausgesprochen. Auch die Sicherheitspolitische Kommission befürwortet die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit grossmehrheitlich, dies vor allem, weil der Hooliganismus ein internationales Problem ist. Es geht nicht nur darum, dass Hooligans nicht mehr ins Ausland reisen können, sondern auch darum, dass ausländische Hooligans nicht mehr in die Schweiz kommen. Die Sicherheitspolitische Kommission begrüsst es, dass sich das Übereinkommen neben Sicherheits- und Schutzmassnahmen wesentlich auf präventive Massnahmen abstützt. In der Kommission war man sich einig, dass dieses Übereinkommen zwar die internationale Zusammenarbeit verbessert, auch wenn Eskalationen in der Schweiz wie der Krawalltourismus dadurch nicht verhindert werden können. Gewinne zu privatisieren und die Kosten von Eskalationen der Allgemeinheit aufzubürden ist heute bei Sportanlässen der Normalfall. Dieses Thema wird uns weiterhin beschäftigen, und es muss unabhängig von diesem Geschäft zu Verbesserungen kommen.
Grossmehrheitlich ist Ihre Sicherheitspolitische Kommission der Ansicht, dass auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen sei.