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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2019-03-04

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-04

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat am 21. Februar 2019 die von Ständerat Beat Vonlanthen eingereichte Motion vorberaten. Der Bundesrat beantragt, wie wir gehört haben, die Ablehnung der Motion. Die Kommission ist sich bewusst, dass das Institut für Föderalismus in Freiburg Arbeit von nationaler und internationaler Bedeutung leistet und dass der Ständerat den Vorstoss am 19. September 2018 mit 24 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat. Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission nun die Ablehnung.

Das vor rund einem halben Jahrhundert auf Initiative der Kantone ins Leben gerufene Institut für Föderalismus ist ein wichtiger Ansprechpartner für Dienstleistungen dieser Art. Durch Vorträge, den Empfang von Delegationen, Weiterbildungen, Expertisen, Abklärungen und Gutachten sowie den Empfang von Gastforschern führt es seine Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in der ganzen Schweiz seit Jahren zur grössten Zufriedenheit aus.

Die Kommissionsmehrheit ist aber der Ansicht, dass es nicht Aufgabe des Bundes ist, "die Gewährleistung qualitativ hochstehender Dienstleistungen im Themenbereich 'Föderalismus' langfristig sicherzustellen", wie dies mit der vom Ständerat angenommenen Motion nun verlangt wird. Diese Formulierung impliziert eine Zuständigkeit des Bundes für das Erbringen solcher Dienstleistungen und für die Sicherstellung von deren Qualität. In der Schweiz gibt es verschiedene universitäre Forschungseinrichtungen, die im Bereich des Föderalismus forschen und entsprechende Dienstleistungen anbieten. Dem Bund kommt hier aber keine Aufsichtsfunktion zu. Ebenso erachtet es die Kommissionsmehrheit nicht als Aufgabe des Bundes, die Verantwortung für eine Finanzierung für das von den Kantonen gegründete Institut zu übernehmen. Hier sind primär die Kantone in die Pflicht zu nehmen, wobei sich der Bund durchaus finanziell angemessen beteiligen kann, ja beteiligen soll.

An einem Treffen zwischen der bundesrätlichen Delegation und der Delegation der KdK vom 9. November 2018 wurde seitens der KdK betont, wie wichtig es wäre, eine Unterstützung durch den Bund möglich zu machen. Die Kantone wollen das Institut mit einem zusätzlichen Grundbeitrag von 100[NB]000 Franken jährlich unterstützen und erwarten vom Bund Subventionen in gleicher Höhe.

Das Bundesamt für Justiz winkt jedoch ab und begründet dies mit dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Subvention. Geprüft wurde, ob die Bundesgesetze über die Förderung der Forschung und der Innovation, über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich, über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte oder über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe als Grundlage für die Finanzierung dieses doch bescheidenen Beitrags infrage kommen könnten. Gemäss Bundesamt für Justiz haben sich aber leider alle diese Möglichkeiten als nicht gangbar erwiesen.

Die Kommission kann diese formaljuristische Aussage des Bundesamtes nicht nachvollziehen. Wenn die Verwaltung etwas nicht will, argumentiert sie mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage. Wenn sie hingegen etwas will, ist ihr die gesetzliche Grundlage nicht so ungeheuer wichtig.

Ein Teil der Kommission ist der Meinung, dass es in den Bereichen Bildung, Forschung und Aussenpolitik genügend Ressourcentöpfe gibt, an die angedockt werden könnte. Im hier vorliegenden Fall ist das Institut für Föderalismus der Universität Freiburg angegliedert. Warum also nicht über diesen Weg die bescheidenen Mittel von 100[NB]000 Franken einschiessen? Für eine solche pragmatische Lösung braucht es aus Sicht der Mehrheit der Kommission kein neues Gesetz, sondern in erster Linie die Wahrung der Verhältnismässigkeit.

Aus diesem Grund hat die SPK-NR die Motion Vonlanthen, die über die finanzielle Verantwortung hinausgeht, mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Gleichzeitig hat die SPK-NR die abgeschwächte Kommissionsmotion 19.3008 eingereicht, wonach sich der Bund ohne weitere Verpflichtungen einfach an der Grundfinanzierung dieses Instituts in angemessenem Umfang beteiligen soll.